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Rotlichtverstoß

Rote Ampel überfahren – Geblitzt, was nun?

© Gina Sanders / Fotolia

Rote Ampel überfahren – Geblitzt, was nun? Wer kennt es nicht – man hat einen wichtigen Termin oder muss die Kinder vom Sport abholen und dann passiert es: man ist bei rot über eine Ampel gefahren. Doch was sind die rechtlichen Folgen und wie können Sie sich selbst sichern? Beziehungsweise was müssen Sie beachten, um gar nicht erst in diese Situation zu kommen.

Was ist ein Rotlichtverstoß

Laut §§ 49 Abs. 3 Nr. 2, sowie, 37 Abs. 2 Nr. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO)  stellt das unerlaubte Überqueren einer rot leuchtenden Ampel eine Verkehrswidrigkeit dar. Wenn ein Fahrer in einen, durch eine Ampel gesicherten Bereich einfährt, trotz einer roten Ampel, liegt ein Rotlichtverstoß vor. Geschützte Bereiche (auch Gefahrenbereiche genannt) sind unter anderem Bahnübergange, also der gesamte Bereich, der sich hinter der Ampel befindet.

Sollte der Verkehrsteilnehmer zwar erst hinter der Ampel zum stehen kommen, aber immer noch vor dem Gefahrenbereich, liegt bloß ein Haltelinienverstoß vor. Dieser wird, nach aktuellem Bußgeldkatalog, nur mit einem Bußgeld von 10€ bestraft. Zu bestrafen ist die entstehende Gefahr anderer, die bei einem Rotlichtverstoß entsteht. Selbst wenn niemand zu schaden gekommen ist, besteht trotzdem eine Gefahr für andere, die nicht ignoriert werden kann.

Wie funktionieren Ampelblitzer

Nicht immer kommt es zum Blitzen beim Überfahren einer roten Ampel, dies liegt an den neueren und moderneren Schwarzlichtblitzern. Bei denen merkt der Fahrer erst dass er geblitzt wurde, wenn der Bußgeldbescheid bereits im Briefkasten ist. Diese Schwarzlichtblitzer sind allerdings noch nicht weitverbreitet, die älteren Geräte sind nach wie vor zu erkennen. Im Regelfall ist der Ampelblitzer an der gegenüberliegenden Straßenseite angebracht. Ausgelöst wird er, wenn ein Auto über die Induktionsschleifen fährt. Wichtig dabei ist, dass immer zweimal geblitzt wird. Nur so wird unterschieden, ob es sich um einen Rotlichtverstoß handelt, oder lediglich um einen Haltelinienverstoß.

Beim Überfahren der Haltelinie wird der erste Blitzer ausgelöst, der zweite erst beim Eintreten in den Schutzbereich. Sollte der Fahrer nach dem Überqueren der Haltelinie stehen bleiben, wird ihn kein Bußgeldbescheid zu Hause erwarten. Sollte der Verkehrsteilnehmer allerdings weiterfahren, kann anhand der beiden Fotos sogar berechnet werden, wie schnell dieser gefahren ist. Damit kann auch erkannt werden, ob der Fahrer mutwillig die rote Ampel überfahren hat, oder aufgrund eines Staus noch im Schutzraum der Ampel war.

 

Was ist der Unterschied zwischen qualifiziertem und einfachem Rotlichtverstoß

Es ist jedoch nicht immer dasselbe, wenn eine rote Ampel überquert wird. Es kommt maßgeblich auf die Dauer der Rotphase der Ampel an. Sollte die Ampel weniger als eine Sekunde rot gewesen sein, wenn der Gefahrenbereich betreten wird, liegt ein einfacher Rotlichtverstoß vor. Dabei kommt es auf den Zeitpunkt an, an dem die Haltelinie überquert wurde . Wenn keine Haltelinie vorhanden ist, ist das Einfahren in den Gefahrenbereich maßgeblich. Ein Rotlichtverstoß liegt nicht vor, wenn die Haltelinie überfahren wird, der Fahrer aber noch vor, beispielsweise,  der Kreuzung zum Stehen kommt. Dies ist ein sogenannter Haltelinienverstoß. Ein einfacher Rotlichtverstoß wird mit einer Strafe von 90€ und einem Punkt in Flensburg verhängt.

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt dagegen vor, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde  in der Rotphase war. Die Strafe hierbei beläuft sich auf 200€ und statt einem Punkt gibt es zwei Punkte in Flensburg. Dazu kommt ein einmonatiges Fahrverbot für den Verkehrssünder. Diese härtere Bestrafung liegt daran, dass nun nicht mehr von Unaufmerksamkeit ausgegangen werden kann, sondern dies einen äußerst groben Pflichtverstoß darstellt. Es ist eine extrem unaufmerksame Fahrweise, welche nicht nur einen selbst gefährdet. Sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.

Rotlichtverstoß: Welche Strafen drohen beim Überfahren einer roten Ampel

Sollte ein anderer Verkehrsteilnehmer durch das Überqueren einer roten Ampel verletzt werden oder sollte ein Sachschaden entstehen, so steigen die Bußgelder sowohl für den einfachen als auch qualifizierten Rotlichtverstoß. Wenn man von „Gefährdung“ spricht, geht man mit sehr hoher Sicherheit davon aus, dass es zum Schaden am Eigentum oder an einer Person kommen kann. Eine solche Situation wird „Beinahe-Unfall“ genannt, wobei das Ausbleiben des Unfalles nur auf Zufall beruht. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß erhöht sich so das Bußgeld von 90€ auf 200€, ebenfalls wird ein weiterer Punkt in Flensburg hinzugefügt und die Fahrerlaubnis entfällt für einen Monat. Sollte es sogar zu einer Sachbeschädigung kommen, so erhöht sich das Bußgeld erneut auf 240€. Zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Entzug der Fahrerlaubnis sind auch hier eine weitere Folge.

Bei Gefährdung steigt das Bußgeld eines qualifizierten Rotlichtverstoßes von 200€ auf 320€. Wenn der Fahrer auch noch fremdes Eigentum beschädigt, steigt das Bußgeld sogar auf 360€. Bei diesen beiden Fällen wird jeweils ein einmonatiges Fahrverbot verhangen und zwei Punkte werden in Flensburg hinzugefügt.

Bußgeldkatalog: Rote Ampel – Rolichtvertoß

Beschreibung Verstoß:Bußgeld:Punkte:Fahrverbot:
Ampel bei Rot überquert90€1
...mit Gefährdung200€2einen Monat
...mit Sachbeschädigung240€2einen Monat
Ampel schon länger als eine Sekunde Rot überquert200€2einen Monat und je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis fünf Jahre
...mit Gefährdung320€2einen Monat und je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis fünf Jahre
...mit Sachbeschädigung360€2einen Monat und je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis fünf Jahre
Grüner Pfeil: Nach rechts abbiegen ohne an einer roten Ampel vorher zu halten.70€1
...mit Gefährdung100€1
...mit Sachbeschädigung120€1

Sonderfälle – Strafen bei Rotlichtverstoß als:

Fußgänger

  • Sollte ein Fußgänger eine rote Ampel überschreiten, droht ihm ein Bußgeld von 5€. Erst wenn dabei ein Unfall entsteht, erhöht sich die Strafe auf 10€.

Radfahrer

  • Für Radfahrer gilt das Rotlicht ebenso wie für Autofahrer und Fußgänger. Radfahrer müssen mit einen Bußgeld von 60€ rechnen, welches nach schwere des Deliktes steigt. So müssen sie etwa bei Gefährdung 160€ zahlen und bei einem tatsächlichen Unfall 180€. Überdies müssen Radfahrer mit einen Punkt in Flensburg rechnen.

LKW-Fahrer

  • LKW-Fahrer müssen bei einen Rotlichtverstoß die gleichen Preise zahlen wie normale PKW-Fahrer. Der Unterschied liegt darin, dass LKW-Fahrer mehr Punkte bekommen. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß bekommen sie bereits 3 Punkte, dieser darf aber keinen Sachschaden hervorgerufen haben. Sonst bekommen sie 4 Punkte in Flensburg, egal ob es sich um eine Gefährdung handelt oder um Sachschaden.

Was bedeutet die Gelbphase einer Ampel

Die Gelbphase einer Ampel signalisiert den Verkehrsteilnehmern den Straßenabschnitt für die Seite zu räumen, die gleich grün haben wird.

Laut StVO ist es nur gestattet über eine gelbe Ampel zu fahren, wenn kein gefahrenloses Bremsen mehr möglich ist, bzw. bei einem mittelstarken Bremsvorgang das das Fahrzeug nicht vor der Haltelinie stehen bleiben würde.Die Dauer die Gelbphase einer Ampel ist unterschiedlich. So wird laut VwV-StVO die Dauer der Gelbphase anhand der zulässigen Höchstgeschwindigkeit empfohlen. Dadurch kann es vorkommen, dass in unterschiedlichen Orten, unterschiedliche Zeiten für die Gelbphase gibt.

Ampel bei Gelb überfahren, droht ein Bußgeld

Es kann ebenfalls passieren, dass ein Ampelblitzer bereits bei gelb auslöst, es existiert auch ein Tatbestand im Bußgeldkatalog zum Gelblichtverstoß. Bei diesem unerlaubten Überfahren einer Ampel muss man mit einem Bußgeld von 10€ rechnen.

Der „Grüne Pfeil“ – Erlaubnis über eine rote Ampel zu fahren

Dieser grüne Pfeil soll Wartezeiten für rechtsabbiegende Autofahrer im Verkehr verkürzen. Ebenfalls soll er eine Verbesserung des Verkehrsflusses darstellen. Ein gewisses Unfallrisiko zeigt allerdings, dass dies nicht immer von Vorteil ist. Besonders gefährdet sind Fußgänger und Radfahrer. Es ist also prinzipiell erlaubt, eine rote Ampel mithilfe eines grünen Pfeiles zu überqueren. Allerdings müssen auch hier gewisse Regeln eingehalten werden.

„Grüner Pfeil“ wie verhält man sich richtig

Handelt es sich um einen grünen Blechpfeil, so muss der Autofahrer mindesten 3 Sekunden an der Haltelinie warten und sicher gehen, dass er keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet. Besondere Beachtung ist hierbei den Fußgängern und Radfahrern zu schenken. Ebenfalls muss das Rechtsabbiegen in dem momentan herrschenden Verkehr zulässig sein. Möglich ist es auch, auf das Rechtsabbiegen zu verzichten, da dies keine Pflicht darstellt. Sollte der Rechtsabbieger einen grünen Leuchtpfeil vorfinden, so kann er abbiegen ohne zu warten. Dies ist jedoch nur zulässig wenn der Leuchtpfeil auch leuchtet.

Bei falschem Verhalten an einen grünen Pfeil droht dem Fahrer eine Strafe von  70€ und ein Punkt in Flensburg. Wenn andere Personen gefährdet werden, beträgt die Summe bereits 100€, beim Verursachen eines Unfalles beläuft sich die Summe letztendlich auf 120€. In beiden Fällen wird ebenfalls ein Punkt in Flensburg hinzugefügt.

Während der Probezeit eine rote Ampel überfahren– Welche Strafen drohen

Ein Fahranfänger muss in der zweijährigen Probezeit beweisen, dass er am Verkehr teilnehmen kann ohne andere  Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Das Überfahren einer roten Ampel sorgt für eine zweijährige Verlängerung der Probezeit, außerdem wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar vorausgesetzt. Dort bekommt er eine Teilnahmebestätigung, welche er der Straßenverkehrsbehörde vorzeigen muss, um seinen Führerschein zu behalten. Allgemein zählt das Überqueren einer roten Ampel zu den A- Verstößen für den Fahranfänger. Dies bedeutet nicht nur die bereits erwähnte Verlängerung der Probezeit, sondern auch den Erhalt eines Bußgeldbescheids. Fahranfänger werden besonders bestraft, da das Ziel ist, sie zu belehren und einen weiteren Rotlichtverstoß zu vermeiden.

Fazit

Eine rote Ampel ist nicht umsonst rot. An Ampeln müssen alle Verkehrsteilnehmer besonders aufeinander achten. Wer dies nicht tut, muss mit Strafen in Form eines Bußgeldbescheids rechnen.
Oft lohnt sich allerdings auch der Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß. Ohne juristischen Beistand ist es aber nicht sehr wahrscheinlich, dass der Fahrer weit kommt. Ein Anwalt kann dabei die Sachlage einschätzen und Auskunft geben, ob sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt.
Der beste Weg dies allerdings zu umgehen, ist nach wie vor an einer roten Ampel stehen zu bleiben und diese nur zu überqueren, wenn ein grüner Pfeil vorhanden ist und man an der Ampel rechts abbiegen kann, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.

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