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Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Freundin und ich bewohnen seit 4,5 Jahren eine schöne Altbauwohnung.

Die einzelnen Wohnungen im Haus wurden durch verschiedene Erben vermietet, bis im letzten Jahr wurde das gesamte Haus an eine Immobiliengesellschaft verkauft.
In dieser Woche erhielten alle Mieter des Hauses die Kündigung, da aufgrund „zwingend notwendiger Sanierungsarbeiten die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht möglich ist.“
Weitere Ausführungen zum Beginn und Umfang der Arbeiten wurden uns nicht dargelegt und sind auch nicht bekannt.

Die Wohnung und das Haus wurden über die letzten mind. 15 Jahre durch die einzelnen Vermieter nicht saniert oder renoviert. Daher ist der Zustand in die Jahre gekommen aber nicht heruntergekommen – das Dach wurde vor einigen Jahren gemacht, die Fenster sind dicht.

Meine Frage:
Handelt es sich hierbei um eine gültige ordentliche Kündigung gem. §573 BGB?
Da aus unserer Sicht für die Immobiliengesellschaft nur eine Verwertungskündigung in Frage käme. Diese wird aber nicht genannt. Des Weiteren sind aus unserer Sicht die Gründe nicht ausreichend dargelegt, v.a. im Hinblick auf Umfang und Dauer der Maßnahmen und wie und in welchem Umfang unser Mietverhältnis sie an der Sanierung hindert.
Aus unserer Sicht bedarf es einer Sanierungsankündigung und wir haben die Maßnahmen zu dulden. Will der Vermieter eine Verwertungskündigung aussprechen, dann muss er dies benennen und entsprechend darlegen, wie er an der wirtschaftlichen Verwertung gehindert wird.

Aktuell sind wir auf der Suche nach einem Haus zum Kauf, weshalb wir gern noch weitere 6-9 Monate in der Wohnung wohnen bleiben möchten bis wir ein entsprechendes Objekt gefunden haben.

Für Hilfe in unserem Fall wären wir sehr dankbar. Vielen Dank

Ist die Kündigung zulässig und wie stehen die Chancen dies anzufechten?

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