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Nebenjob – was ist zu beachten ?

Nebenjob – was ist zu beachten ?

Nebenjobs oder auch Minijob ist jede Form von Arbeit, die jemand parallel zu seinem Hauptberuf bzw. seiner Haupttätigkeit ausübt. Darunterfallen sowohl unentgeltliche Aufgaben und Tätigkeiten, Arbeiten gegen Entlohnung als Selbstständiger oder einem anderen Arbeitgeber sowie sogar beispielsweise das unentgeltliche Streichen in der Wohnung des besten Freundes. Doch was ist im Rahmen des Nebenjobs zu beachten? Und muss der Arbeitgeber informiert werden? Fragen die sich vielleicht der ein oder andere schon gestellt hat und deren Antworten der folgende Beitrag liefern soll.

 

Was zählt als Nebenjob und welche Einschränkungen gibt es?

 

Die erste Frage die einem sicherlich in den Kopf schnellt, ist die Frage, ob man eine Nebentätigkeit überhaupt neben seinem eigentlichen Job machen darf. Die Antwort darauf ist relativ simpel: Da es sich um ihre Freizeit handelt, sind Sie prinzipiell frei in der Wahl der Gestaltung eben dieser, allerdings dürfen eventuelle Nebentätigkeiten Sie nicht von der Arbeit in ihrem Hauptberuf ablenken, negativ beeinflussen oder gar behindern. Auch wenn die Interessen des primären Arbeitgebers verletzt werden, zum Beispiel durch einen Nebenjob bei der Konkurrenz ist die Sachlage zu Ihren Ungunsten.

 

Was muss der Chef wissen und wann darf er Nein sagen?

 

Auch hier ist die Antwort ebenso einfach wie schlüssig: Da es sich um ihre Freizeit handelt, muss Ihr Chef Ihnen zustimmen, wenn oben genannte Makel nichtzutreffend sind. Allerdings sollten Sie sich vergewissern, dass in ihrem Arbeitsvertrag nichts anderweitig geregelt ist, da diese und auch Tarifverträge mitunter eine Regelung bezüglich etwaiger Nebentätigkeiten im speziellen regeln.

 

Darf ich beliebig viele Nebentätigkeiten haben?

 

Oft gibt es die Jobkonstellation her, dass lediglich ein Nebenverdienst nicht ausreicht und man kommt ins Grübeln, ob ein weiterer Nebenjob lukrativ wäre. Doch ist das eigentlich erlaubt und falls ja, wie viele darf man gleichzeitig ausüben?
Eine genaue Festlegung gibt es hierfür nur in dem Sinne, dass nach geltendem Arbeitsrecht die maximale Arbeitszeit aller Jobs durchschnittlich bei 8h pro Tag innerhalb sechs Tage einer Woche nicht überschritten werden darf. Das macht ein Wochenpensum von höchstens 48h. Wie diese Zeit auf die verschiedenen Arbeiten und Nebentätigkeiten aufgeteilt wird bleibt dabei Ihnen überlassen. Eine weitere Grenze für Minijobs liegt in ihrer Entlohnungsgrenze. So dürfen Sie mit allen Nebentätigkeiten die Sie ausüben zusammen nicht über 450€ im Monat erreichen.

 

Fazit

 

Ein Nebenjob ist eine zumeist lukrative und interessante Alternative sich den ein oder anderen Euro dazuzuverdienen, da es in der Regel viele Angebote gibt und die Arbeit zumeist auch nicht zu zeitintensiv oder die Anforderung zu komplex ist. Allerdings sollten Sie die Einschränkungen beachten, die die deutschen Arbeitsgesetze mit sich bringen und eventuell auch ein bisschen Freizeit für die persönliche Erholung einplanen.

 

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