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Bußgeld

Wiederholungstäter – mehrmals geblitzt!

Mehrmals geblitzt

Wenn man während einer Autofahrt geblitzt wird, ist das ärgerlich. Sehr ärgerlich, denn die Folge daraus liegt zwischen einem kleinerem Bußgeld und einem sehr hohen Bußgeld zuzüglich einem oder mehreren Punkten im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg. Umso ärgerlicher ist es, wenn man nicht nur einmal geblitzt wird, sondern gleich 2 mal hintereinander, oder gar öfter. Doch welche Unterschiede gibt es und welche Folgen haben diese in den einzelnen Fällen? Antworten darauf sollen folgende 3 Varianten geben.

Variante 1 

Sie wurden zwei oder mehrmals innerhalb kürzester Zeit bzw. während der selben Fahrt geblitzt, beispielsweise auf Streckenabschnitt 10km und 20km auf der Autobahn. Hier ist zu vermuten bzw. davon auszugehen, dass es sich bei den beiden Ordnungswidrigkeiten (OWI) um eine zusammenhängende Fahrt handelt. Es werden also nicht beide OWIs einzeln berechnet sondern es gibt einen Bußgeldbescheid, der zwar teurer ist, aber in der Summe unter dem liegt, was für beide Einzelne zusammen hätte gezahlt werden müssen. Dies ist zwar in der Regel von Vorteil, da man dadurch günstiger davon kommt, allerdings gibt es auch einen entscheidenden Nachteil: Sind sie beide Male nur knapp an einem Punkt vorbeigefahren (1 Punkt = mehr als 20 km/h als erlaubt), beispielsweise mit zwei mal 19 km/h, so kann es hier durchaus einen Punkt im FAER geben. Man spricht in den Fällen der Variante 1 auch von einer Tateinheit.

 

Variante 2

Anders ist die Sachlage, wenn sie zwar zweimal an einem Tag geblitzt worden sind, aber nicht während der selben Fahrt. Werden sie also zum Beispiel auf der Fahrt zur Arbeit am Morgen geblitzt und dann noch einmal auf dem Heimweg am Abend, so ist dies keine Tateinheit mehr, sondern eine Tatmerheit. Das hat zur Folge, dass sie garantiert zwei Bußgeldbescheide bekommen werden. Hier ist zwar der Kostenpunkt höher, als in Variante 1, allerdings besteht entgegen dem obigen Beispiel keine Gefahr auf einen Punkt, wenn nicht eine von beiden OWIs mehr als 20km/h beträgt.

 

Variante 3

Diese Variante ist die vermutlich kniffligste von allen. Die Fallkonstellation hier sieht so aus, dass sie während einer Fahrt zwar zweimal geblitzt werden, allerdings mit sehr großem Zeitabstand dazwischen. Ein gutes Beispiel hierfür wäre unter anderem die Fahrt in den Urlaub quer durch Deutschland, bei welcher man zunächst am Morgen in Hamburg und am Abend in Stuttgart ertappt wird. Es handelt sich zwar um eine Fahrt, allerdings ist dies nicht zweifelsfrei zu beweisen, da eben relativ viel Zeit dazwischen liegt. In den Fällen der Variante 3 wird in der Regel von Fall zu Fall entschieden, da hier keine einheitliche Regelung getroffen werden kann.

 

Was tun wenn der Blitzer zweimal zuschlägt?

Zunächst sollten sie es selbstverständlich vermeiden einer OWI wegen Geschwindigkeitsüberschreitung auffällig zu werden, trotzdem kann es unabsichtlich immer wieder passieren. Das ist natürlich kein Anlass zur Verzweiflung. Bei geringen Überschreitungen empfiehlt es sich den bzw. die Bescheide der Behörde(n) genau zu studieren um eventuelle Fehler oder Ungereimtheiten auszuschließen. Sind die Folgen der Geschwindigkeitsüberschreitung mit einer Eintragung ins FAER verbunden oder Sie waren nicht der Fahrzeugführer, so ist es sehr ratsam sich anwaltliche Hilfe zu holen.

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