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Blitzer Panne auf der A3 Köln: Wie kann so was passieren?

© Christian Schwer / Fotolia

Blitzer Panne Dreieck Rath / Heumar – auf der A3 Köln: Mehr als 400.000 Autofahrer wurden im Heumarer Dreieck, Köln, geblitzt. Sie sollen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten haben. Doch jetzt, nachdem sie alle reumütig ihr Bußgeld gezahlt haben, stellt sich heraus, dass es sich um ein Missverständnis handelt. Wie konnte es dazu kommen und welche weiteren Folgen entstehen jetzt daraus?

Was genau ist am Dreieck Rath/ Heumar vorgefallen?

In diesem Verkehrsdreieck wurde eine stationäre Blitzeranlage angebracht und mittels dieser ein Jahr lang Autofahrer geblitzt. Die daraus resultierenden Bußgelder haben der Stadt Köln fast 13 Millionen Euro eingebracht. Vor ein paar Tagen wurde jedoch bekannt gegeben, dass diese Bußgelder fälschlicherweise erteilt wurden, da eine entsprechende Beschilderung fehlte.

Das Problem sei, laut der Meinung verschiedener Anwälte, eine Anhäufung mehrerer Schilde. Auf der A3 existierte zu diesem Zeitpunkt eine Baustelle. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit wurde bei dieser Baustelle auf 60 km/h festgelegt, jedoch ohne Beschilderung die darauf hinwies. Nach der Baustelle stand die Anlage an der geblitzt wurde und erst nach dieser war eine elektronische Verkehrsbeeinflussungsanlage auf der das Tempolimit von 60 km/h angezeigt wurde. Die ganze Verkehrslage war also mehr als unübersichtlich und nur schwer erkenntlich, welche Geschwindigkeit einzuhalten war. Normalerweise ist die Geschwindigkeitsbegrenzung an Baustellen 80 km/h, hier wurde jedoch bereits ab 60 km/h geblitzt. Dazu kommt, dass hinter der Baustelle die Geschwindigkeitsbegrenzung üblicherweise wieder aufgehoben wird. Hier wurde jedoch hauptsächlich geblitzt und die Autofahrer mussten irrtümlicherweise Bußgeld zahlen.

Besonders suspekt ist die Tatsache dass mindestens ab Oktober bekannt gewesen sein muss, dass ein Problem mit den Messstellen vorlag. Trotzdem wurde bis Januar nichts dagegen unternommen, im Gegenteil, es wurde weiter geblitzt.

 

Kann Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden?

Laut der Kölner Bezirksregierung ist das nicht möglich. Viele der Bußgeldbescheide wurden bereits fertig bearbeitet. Sie gelten daher als rechtskräftig. Es kommt im Verwaltungsverfahren nämlich nicht auf die Rechtmäßigkeit, sondern auf die Bestandskraft von Verwaltungsakten an. Es gibt allerdings Verkehrsanwälte die dieser Meinung widersprechen und raten Beschwerde bzw. Widerspruch einzureichen. Da die Widerspruchsfrist allerdings zwei Wochen beträgt, wird dieser zumeist unzulässig sein.

Welche Schritte leitet die Stadt Köln jetzt ein?

Da die Bußgeldbehörde in Köln mittlerweile anerkannt hatte, Fehler begangen zu haben, wollte sie die gezahlten Bußgelder im Wege des Gnadenerlasses selbst zurückzahlen. Dem hat allerdings die Bezirksregierung einen Riegel vorgeschoben. Der Bezirksregierung obliegt als höherstehende Behörde die so genannte Fachaufsicht. Das bedeutet hier, dass die Bezirksregierung alle Maßnahmen der Bußgeldbehörde auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft und Weisungen erteilt, denen gefolgt werden muss.

Inzwischen haben sich die Stadt Köln und die Bezirksregierung auf ein „freiwilliges Ausgleichsprogramm“ geeinigt. Betroffene können bis zum 30.06.2017 ein Onlineformular ausfüllen, in Welchem sie ihr Geld zurück verlangen können.

Was bedeutet das für mich als Betroffenen?

Unglücklicherweise betrifft das „freiwillige Ausgleichsprogramm“ nur die finanzielle Seite. Etwaige Punkte in Flensburg oder gar Fahrverbote können nicht mittels des Formulars aufgehoben werden. Dazu ist die Stadt Köln nicht befugt.

Vielmehr müssen Betroffene einen Antrag nach §85 OwiG (Wiederaufnahme des Verfahrens) stellen. Hierbei empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Allerdings kommt ein solcher Antrag vor Gericht und kann daher auch negativ entschieden werden. Hierfür trügen Sie das Risiko.

Außerdem ist ein solcher Antrag unzulässig, wenn ein Bußgeldbescheid über 250€ oder weniger ausgestellt wurde. Hier verbleibt als einzige Möglichkeit, einen formlosen Antrag auf Erteilung eines Gnadenerlasses bei der Bußgeldstelle zu stellen. Über diesen entscheidet dann die Bezirksregierung im Einzelfall. Hier muss mit langer Bearbeitungszeit gerechnet werden.

Fazit

Betroffene sind nicht hilflos, allerdings ist es in der Tat mit einer Menge Schwierigkeiten verbunden. Wenn sie Betroffener sind, vergessen sie bitte auf keinen Fall, das Formular bis zum 30.06.2017 auszufüllen. Es ist nicht das erste Mal, dass ein Blitzer aufgestellt wurde ohne ein entsprechendes Schild aufzustellen. Dies war das dritte Mal dass dies in den letzten drei Jahren vorgefallen ist. In diesen Fällen wurde die Nutzung der Anlage jedes mal vor Gericht gebracht und auch vom Gericht als nicht gerechtfertigt verurteilt. Ob es auch im Fall von Köln zu diesen Urteil kommt, bleibt abzuwarten.

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