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Bußgeld und Verwarnungsgeld – das sind die Unterschiede!

Bußgeld und Verwarnungsgeld: Jeder weiß, dass eine Missachtung der Regeln im Straßenverkehr eine Strafe nach sich zieht, wenn man erwischt wird. Bei nicht allzu schweren Verstößen muss normalerweise eine Geldstrafe gezahlt werden. Dabei gibt es zwei verschiedene Arten: das Bußgeld und das Verwarnungsgeld. Doch was ist der Unterschied? In welchen Situationen muss man mit einem Verwarnungsgeld rechnen und wann mit einem Bußgeld? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Verwarnungs- und Bußgelder.

Was ist ein Bußgeld?

Mit einem Bußgeld werden in Deutschland Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr geahndet, zum Bespiel Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Abstandsverstöße. Bevor ein Bußgeld verhängt wird, muss von der Behörde erst ein Bußgeldverfahren durchgeführt werden. Die Höhe des Bußgeldes bemisst sich dabei nach dem Bußgeldkatalog. In diesem sind alle Ordnungswidrigkeiten mit der dazugehörigen Strafe aufgelistet. Nach § 17 Ordnungswidrigkeitengesetz kann das Bußgeld zwischen fünf Euro und, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, tausend Euro betragen. Bei der Ermittlung der Höhe des Bußgeldes können auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen eine Rolle spielen. Über das Bußgeld und dessen Höhe wird der Täter per Bußgeldbescheid in Kenntnis gesetzt. Gegen diesen kann er auch innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben, sollten Zweifel an der Wirksamkeit des Bescheids bestehen.

Was ist ein Verwarnungsgeld?

Ein Verwarnungsgeld wird bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten angeordnet, zum Beispiel bei Parkverstößen oder bei Geschwindigkeitsverstößen bis 20 km/h. Gemäß § 56 OWiG kann es zwischen fünf und fünfundfünfzig Euro betragen. Auch die Höhe des Verwarnungsgelds für eine bestimmte Ordnungswidrigkeit ist im Bußgeldkatalog festgesetzt. Bei der Erhebung hat die Behörde aber einen gewissen Ermessensspielraum. Das Verwarnungsgeld ist nur wirksam, wenn der Betroffene über sein Weigerungsrecht in Kenntnis gesetzt wurde. Bei Verkehrskontrollen kann das Verwarnungsgeld direkt in bar gezahlt werden. Ansonsten wird ein Verwarnungsbescheid zugestellt und der Betroffene hat eine Woche Zeit, dass Verwarnungsgeld zu bezahlen. Mit Zahlung wird die Verwarnung wirksam und das Verfahren gilt als abgeschlossen. Der Betroffene kann wegen des Vergehens, für das er bereits ein Verwarnungsgeld gezahlt hat, nicht erneut belangt werden.

 

Unterschiede zwischen Bußgeld und Verwarnungsgeld

Der größte Unterschied zwischen einem Bußgeld und einem Verwarnungsgeld ist, dass bei letzterem keine zusätzlichen Gebühren und Auslagen berechnet werden. Bei einem Bußgeldverfahren entstehen durch den Verwaltungsaufwand zusätzliche Kosten, die dem Betroffenen als Gebühren berechnet werden. Gemäß § 107 OWiG beträgt diese Gebühr immer fünf Prozent der Bußgeldsumme, mindestens jedoch fünfundzwanzig Euro. Zusätzlich werden Auslagen erhoben für die weiteren Kosten, die durch den Bußgeldbescheid entstanden sind. Dazu zählen zum Beispiel die Kosten für die Zustellung des Bescheids.

Wird nur ein Verwarnungsgeld erhoben, führt die Behörde kein Verfahren durch. Dies würde sich aufgrund der geringen Geldsumme nicht rentieren. Aus diesem Grund entstehen keine Gebühren oder Auslagen, die zusätzlich zu dem Verwarnungsgeld gezahlt werden müssten.

Eine Verwarnung kann außerdem mündlich ausgesprochen werden, ein Bußgeldbescheid muss im Gegensatz dazu immer schriftlich zugestellt werden.

Wann wird aus einem Verwarnungsgeld ein Bußgeld

Wie bereits erwähnt, wird die Verwarnung wirksam, wenn das Verwarnungsgeld gezahlt wurde. Verweigert der Betroffene jedoch die Zahlung des Verwarnungsgelds, gilt das Angebot als nicht angenommen und die Behörde erhebt ein Bußgeld. Dieses ist immer teurer als das ursprüngliche Verwarnungsgeld, da für das Bußgeld auch die Gebühren und Auslagen berechnet werden. Auch Fehler bei der Zahlung des Verwarnungsgelds sollte man besser vermeiden. Wird bei der Überweisung kein oder ein fehlerhaftes Aktenzeichen angegeben, kann die Zahlung nicht zugeordnet werden, das Verwarnungsgeld gilt somit als nicht gezahlt und es wird ein Bußgeld erhoben. Auch eine nicht fristgerechte Überweisung des Verwarnungsgelds hat die Einleitung eines Bußgeldverfahrens zur Folge. Mit einem Bußgeld muss man außerdem rechnen, wenn man das Verwarnungsgeld nicht in voller Höhe beglichen hat.

Fazit

Sowohl Bußgelder als auch Verwarnungsgelder werden verordnet, um eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr zu ahnden. Bei geringfügigen Vergehen muss nur ein Verwarnungsgeld gezahlt werden, ein Bußgeld wird bei schwereren Vergehen erhoben. Wird ein Verwarnungsgeld fehlerhaft oder gar nicht beglichen, leitet die Behörde ein Verfahren ein und erhebt ein Bußgeld, das teurer ausfällt, weil dem Empfänger die Gebühren und Auslagen dafür berechnet werden.

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Über den Autor

Frank Hannig

Charisma und strategische Skills sind das Pärchen, das von Erfolg erzählende Geschichten schreibt. Für mich zählt nur das gute Ende einer Story. Für meine Mandanten. Ich bin Ihr Rechtsanwalt.

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