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Bußgeldbescheid

Kein Blitzerfoto im Bußgeldbescheid – Muss man bezahlen?

© Christian Schwer / Fotolia

Bußgeldbescheid – kein Blitzerfoto: Der herkömmliche Bußgeldbescheid enthält nicht nur alle wichtigen Daten zum Tathergang und dem Tatort, sondern auch ein Foto, auf dem der Fahrer erkennbar ist. Das sogenannte Blitzerfoto. Doch es gibt Fälle, in denen es bei dem Bußgeldbescheid an einem Foto fehlt. Bedeutet das, dass der Bußgeldbescheid ungültig ist? Und was ist, wenn zwar ein Foto dabei ist, dieses aber sogut wie nichts erkennen lässt? Wir klären Sie auf!

Blitzerfoto auf Bußgeldbescheid in schlechter Qualität oder Fahrer nicht erkennbar. Ist der Bußgeldbescheid gültig

Dieses Szenario ist sehr häufig der Fall. Der Bußgeldbescheid wird wie gewohnt zugestellt, also inklusive des Blitzerfotos. Allerdings ist auf diesem der Fahrer des Fahrzeugs nicht klar erkennbar. Das passiert, wenn der Blitzer eine mangelhafte Bildqualität liefert. Somit wird das geschossene Blitzerfoto unscharf und der Fahrer unerkennbar. Unter Umständen kann sich bei einem solchen Fall ein Einspruch gegen den jeweiligen Bescheid auszahlen.

Ob ein Blitzerfoto jedoch ungültig wird, wenn der Verkehrsteilnehmer auf dem Foto nicht erkennbar ist, kann man nicht allgemein sagen. Es ist allerdings innerhalb einer 14-tägigen Frist Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhoben werden, wenn das Bild unscharf ist oder der Fahrer aufgrund einer Sonnenbrille oder Ähnlichem nicht identifiziert werden kann. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, so kann es durchaus vernünftig sein, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Außerdem kann ein Anwalt die Lage besser einschätzen und mögliche Erfolgsaussichten des Einspruchs beurteilen. Ist der Fahrzeugführer auf dem Blitzerfoto nicht erkennbar, so entscheidet der Richter mit Hilfe seiner freien Beweiswürdigkeit. Er hat selbstverständlich nicht das Recht, seine Entscheidung willkürlich zu treffen. Er hat die Pflicht, das Blitzerfoto gründlich zu beschreiben und muss auf charakteristische Merkmale  eingehen, also zum Beispiel auf markante Gesichtszüge, getragene Brillen, etc., um den Schuldigen zweifellos zu identifizieren.

Folglich kommt es zur Erstellung eines anthropologisch-morphologisches Gutachten. Dieses Gutachten ist aber nicht nur sehr teuer, sondern gleichzeitig auch noch unheimlich aufwendig. Deshalb wird das Blitzerfoto als ungültig eingestuft, wenn der Richter nicht eindeutig feststellen kann, dass die beschuldigte Person wirklich der Fahrer war. Im optimalen Fall folgt das zu einem Freispruch.

In manchen Fällen reicht auch schon eine Einsicht in die Akten. Dort kann man alle Beweismittel sichten und möglicherweise ein qualitativ hochwertigeres Blitzerfoto finden.

 

Bußgeldbescheid ohne Foto erhalten. Was kann man machen?

Als erstes sollte angemerkt werden, dass ein Bußgeldbescheid ohne zugehöriges Blitzerfoto auf jeden Fall ernst genommen werden sollte. Sie müssen trotz fehlendem Bild darauf reagieren, auch wenn es im ersten Moment unsinnig erscheint. Es gibt nämlich einen Grund dafür, wieso das Blitzerfoto bei dem Bußgeldbescheid fehlt: Die Blitzerfotos eines Ampelblitzers oder einem normalen Blitzer sind in vielen Fällen von so schlechter Qualität, dass der Fahrzeugführer so gut wie nicht erkennbar ist. Aus diesem Grund behält die Behörde die Blitzerfotos erstmal für sich. Es ist trotzdem möglich, diese als Beweismittel zu verwenden. Letztendlich setzt die Behörde auf das Bild des anständigen Bürgers, der schon bei dem Anblick eines formellen Briefes Angst bekommt und seine Buße ohne Wiederworte bezahlt. Das verschafft nicht nur die Einnahme von Bußgeldern, sondern verringert auch den Arbeitsaufwand. Dies ist möglich, da es keine Pflicht der Bußgeldbehörde ist, alle Beweismittel aufzudecken. Es ist allerdings das gute Recht des Beschuldigten, sich das vorenthaltene Blitzerfoto zeigen zu lassen.

In den meisten Fällen wird der Betroffene dann zur zentralen Bußgeldstelle bestellt, um sich dort das Blitzerfoto anzuschauen.

Fazit

Sollte bei Ihrem Bußgeldbescheid mal kein Blitzerfoto beiliegen, so bedeutet das nicht direkt, dass er ungültig ist! Sie müssen auf jeden Fall darauf reagieren und gegebenenfalls Einspruch dagegen einlegen.

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