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Die Geldauflage im Bußgeldverfahren – Durch eine “Spende” das Verfahren einstellen?

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Schwere Vergehen im Straßenverkehr werden nicht nur als Ordnungswidrigkeiten behandelt, sondern als Straftaten. So zum Beispiel das Fahren unter Drogeneinfluss und das unerlaubte Entfernen von einer Unfallstelle. Hier findet jeweils das Strafgesetzbuch (StGB) Anwendung. Bei solch schweren Vergehen leitet ein Staatsanwalt ein Verfahren ein. Eine der möglichen Ausgänge eines solchen Verfahrens ist die Geldauflage. Doch was genau ist das? Wann kann eine Geldauflage angeordnet werden? Diese und weitere Informationen sind im folgenden Ratgeber zu finden.

Was ist eine Geldauflage?

Bei einer Geldauflage handelt es sich um eine Geldbuße die in Form einer Zahlung eines bestimmten Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung beglichen wird. Wer einer Anklage wegen eines strafrechtlichen Vergehens entgegen sieht, kann entweder vor Gericht oder mithilfe des Anhörungsbogens den Wunsch äußern, das Bußgeld zu spenden. Ob diesem Wunsch stattgegeben wird, entscheidet entweder das Gericht oder der Staatsanwalt.

Geldauflagen gibt es nur bei Vergehen im Strafrecht und nicht bei Ordnungswidrigkeiten. Wer eine Ordnungswidrigkeit begeht, erhält zwar einen Bußgeldbescheid, allerdings kann das Bußgeld hier nicht in eine Geldauflage umgewandelt werden. Ordnungswidrigkeiten sind nur geringfügige Übertretungen der rechtlichen Regelungen.

Wird die Geldauflage angeordnet, führt das dazu, dass das Verfahren eingestellt wird. Es kommt also weder zur Anklage, noch zur Verurteilung. Das bedeutet, dass der, der die Straftat begangen hat, dann keine Vorstrafe und keinen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis hat.

Sollte erst der Richter im Verlauf des Verfahrens entscheiden, dass die Strafe als Geldauflage zu leisten ist, führt das zur Einstellung des Verfahrens. So werden dem Beschuldigten auch hohe Verfahrenskosten erspart.

Nachdem die Geldauflage angeordnet wurde, hat man eine Frist von sechs Monaten, um das Geld an die ausgewählte Organisation zu überweisen.

Wann kann der Richter eine Geldauflage anordnen?

Die rechtliche Grundlage für eine Einstellung des Verfahrens per Geldauflage, findet sich in § 153a StPO:

„Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. […]“

Die Geldauflage ist nur eine der Möglichkeiten, die unter diesen Paragraphen fallen. Ein Richter oder Staatsanwalt kann die Geldauflage nur dann anordnen, wenn der Beschuldigte seine Tat eingesteht.

Eine weitere Voraussetzung damit der § 153a StPO Anwendung findet, ist, dass es sich um ein Vergehen handelt. Ein Verfahren aufgrund eines Verbrechens, also einer Straftat die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet wird, kann nicht per Geldauflage einstellt werden.

An wen wird die Geldauflage bezahlt?

An wen die Geldauflage gespendet wird, wird vom Gericht entschieden. Man kann zwar einen Vorschlag machen, der muss vom Gericht allerdings nicht beachtet werden. Der Staatsanwalt unterstützt den Richter in der Findung einer geeigneten Spendenorganisation durch Anregungen und Vorschläge.

Ein wichtiges Kriterium, auf das ein Richter bei der Auswahl der Organisation achtet ist, dass diese Organisation zu der Tat passen sollte. Man wird also bei einer Verkehrsstraftat nicht an eine Tierschutzorganisation spenden können. Außerdem muss der Verein gemeinnützig sein.

Der Richter wählt in Zusammenarbeit mit dem Staatsanwalt einen passenden Verein aus der „Bußgeldliste“ aus. Auf dieser Liste stehen all die Vereine, die das Bewerbungsverfahren erfolgreich überstanden haben.

Im Rahmen dieses Verfahrens muss jeder Verein, der auf diese Liste will, zunächst einen Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Geldauflagenempfänger stellen. Diesem Antrag müssen allerhand Dokumente beigelegt werden, die dann ebenfalls geprüft werden. So zum Beispiel die Kopie des Eintrages im Vereinsregister oder die Satzung der Einrichtung.

Außerdem ist ein Anschreiben erforderlich. Aus diesem muss hervorgehen, wofür die Spenden verwendet werden würden.

Wird der Antrag dann bewilligt und erhält der Verein Spenden aus Geldauflagen, muss er stets nachweisen, wofür genau er die Spenden verwendet hat.

Fazit

Eine Geldauflage stellt für jeden, der einem Verfahren wegen eines Vergehens entgegen sieht, eine willkommene Alternative dar, da man so einer Vorstrafe und hohen Gerichtskosten entgehen kann. Außerdem kommt das Geld einer gemeinnützigen Organisation zu Gute, die so die Möglichkeit erhält, anderen Menschen zu helfen.

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