Startseite » Mietrecht » Mietpreisbremse – das ist wichtig zu wissen !
Mietrecht

Mietpreisbremse – das ist wichtig zu wissen !

Die Verschärfung der Mitepreisbremse gilt nunmehr seit dem 01. Januar 2019. Welche Regelung es gibt, in welchen Städten sie angewendet werden muss und was in Zukunft sowohl auf Mieter als auch auf Vermieter zukommt: Hier einmal kurz erklärt.

Besonders in den Großstädten Deutschlands – Berlin, Stuttgart, München, Frankfurt – sind die Wohnkosten für Mieter kaum noch tragbar. In Berlin liegt der aktuelle Mietpreis bei 16.31 Euro pro Quadratmeter, in München sogar bei 17,28. Die Einführung der Mietpreisbremse soll verhindern, dass die Preise ins Endlose ansteigen. Bereits 2015 trat eine Mietpreisbremse in Kraft. Ihr Effekt – kaum messbar. In den meisten Städten in Ballungsgebieten lag die Miete dennoch weit über der zulässigen Obergrenze.

Doch wie funktioniert die Mietpreisbremse eigentlich?

Alle Städte, in denen eine Mitepreisbremse vorgesehen ist, dürfen bei eine Neuvermietung die Miethöhe nicht um mehr als 10 Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete anheben. Die Vergleichsmiete lässt sich am einfachsten einem qualifizierten Mietspiegel im Ort entnehmen.

Gilt die Mietpreisbremse auch in meiner Stadt?

Geregelt wird sie von der jeweiligen Landesregierung für ein bestimmtes Gebiet. Dabei keine die Bremse für höchstens 5 Jahre festgelegt werden. Zusätzlich muss in der eigens dafür erlassenen Rechtsverordnung festgelegt werden, warum in dem entsprechenden Gebiet der Wohnungsmarkt angespannt ist und die Mietpreisbremse deshalb erforderlich ist.

Welche Ausnahmen sind vorgesehen?

Die Bremse ist anzuwenden bei Wiedervermietung von Bestandswohnung. Neubauten sind demnach ausgenommen. Hier kann der Eigentümer ohne Beschränkungen die Miete bestimmen. Denn Investoren sollen nicht verschreckt werden, aufgrund der Mietpreisbremse neuen Wohnraum zu schaffen.

Ist noch mehr zu erwarten?

Vielerorts halten sich Vermieter nicht an die geforderte Miethöhe. Senken müssen sie den Mietzins allerdings erst, wenn ihr Verstoß entdeckt worden ist. Für den abgelaufenen Zeitraum können Mieter auch nicht die zu viel bezahlte Miete zurück verlangen. Das soll in Zukunft anders werden. Demnächst soll der Mieter die Miete rückwirkend bis zu 30 Monate einfordern können.

Was kann getan werden, wenn zu viel Miete bezahlt werden muss?

Zunächst muss anhand des ortsüblichen Mietspiegeln festgestellt werden, ob der Mietzins tatsächlich mehr als 10 Prozent über der Vergleichsmiete liegt. Sodann muss der Mieter den Vermieter auf den Verstoß gegen die Mietpreisbremse hinweisen. Erst danach hat der Miete rein Recht darauf, die zu viel verlangte Miete einzubehalten. Wie beim Mangel gilt- erst mahnen, dann einbehalten.

Dennoch ist es ratsam sich bei Zweifel über die Höhe des Mietzins erst an einen Mieterbund oder an einen Anwalt zu wenden.

Rate this post

Über den Autor

EXPERTEHILFT

EXPERTEHILFT
Sie haben ein Rechtsproblem? Schildern Sie uns mit nur wenigen Klicks schnell und einfach Ihr Rechtsproblem. Anschließend prüfen unsere Experten Ihren Sachverhalt und melden sich zeitnah bei Ihnen. Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein, keine verstecken Kosten. Dieser Service ist für Sie kostenfrei.

Kommentar hinzufügen

Kommentar schreiben

Rechtsgebiete

Video des Tages

Rechtschutzversicherung jetzt Angebot anfragen

ARAG 300x200 - Mietpreisbremse - das ist wichtig zu wissen !

Send this to a friend