Rechtswidriger Bußgeldbescheid? – Messverfahren bei Blitzerfotos mit dem Messgerät TRAFFIPAX Traffistar S350 nicht nachprüfbar.
Blitzerfotos sind eine teure Angelegenheit. Durch die hohen Kosten ist eine Nachprüfbarkeit der Daten von hohem Wert für den Fahrer. Tragisch, aber wahr: Die meisten Anlagen erfassen die Blitzer- Messdaten nicht, wodurch eine Verteidigung gegen den Bußgeldbescheid nahezu ausgeschlossen ist.
Hierzu muss klar gestellt werden, dass der Blitzvorgang in zwei verschiedene Verfahren untergliedert wird. Bei dem einen Verfahren wird lediglich das Bild inklusive der gemessenen Geschwindigkeit gespeichert. Zusätzlich werden bei dem anderen Verfahren noch die sogenannten (weiteren) Messrohdaten erfasst. Diese sollen eine Überprüfung der ordnungsgemäßen Funktionsweise des Messverfahrens möglich machen. Oft besteht eine Messung nicht nur aus einen Anfangs- und einem Endwert, sondern das Messgerät erfasst auch zwischen diesen Messpunkten weitere Messwerte.
Zahlreiche Blitzer speichern im Ergebnis nur das Foto und das Messergebnis. Eine Überprüfung – auch durch Juristen – ist damit nicht möglich. Der VerfGH Saarland hat nun die bisherige Rechtsprechung gebrochen. Es erklärte, dass der Fahrer aufgrund unzureichend gespeicherter Daten des Messgerät nicht in der Lage ist, sich effektiv zu verteidigen. Ein Recht auf ein faires Verfahren ist damit denklogisch ausgeschlossen.
Zwar entfaltet das Urteil des VerfGH noch keine Rechtsbindung über das Saarland hinaus, allerdings ist eine Ausweitung auf andere Bundesländer denkbar. Denn sonst würde im Moment der Zufall entscheiden, wo ein Fahrer geblitzt wird, ob er verurteilt wird und ob ein Anspruch auf die Einschaltung eines technisch- physikalischen Sachverständigen besteht.
Eine Stellungnahme des Herstellers steht noch aus.
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