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Überhöhte Geschwindigkeit

Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit – Was ist zu beachten

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Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit – Der Erwerb des Führerscheins ist immer auch mit großem Aufwand an Zeit und Geld verbunden. Umso größer ist dann aber die Freude, wenn man das langersehnte Stück endlich in den Händen hält. Der erste Schritt in Richtung Freiheit und Unabhängigkeit von den Eltern ist getan. Doch gerade als Fahranfänger muss man im Straßenverkehr gut aufpassen, denn wenn man sich zum Beispiel bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung noch in der Probezeit befindet, kann die Fahrerlaubnis auch sehr schnell wieder weg sein. Hier erfahren Sie alles, was Sie zur Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit wissen sollten, insbesondere auch, mit welchen Konsequenzen und Strafen gerechnet werden muss.

Führerschein: Fakten zur Probezeit

Mit dem Erwerb eines Führerscheins beginnt die zwei Jahre andauernde Probezeit. Dies ist gesetzlich in § 2a Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz geregelt. Diese Probezeit muss nur einmal durchlaufen werden, nämlich nach dem Erwerb der ersten Fahrerlaubnis (ausgenommen die Führerscheinklassen AM, L und T). Wer also mit 16 Jahren einen Führerschein der Klasse A1 gemacht hat und keine Verkehrsverstöße, wie beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung, begangen hat, für den endet die Probezeit nach zwei Jahren. Wird danach der Pkw-Führerschein erworben, gibt es keine erneute Probezeit.

Die gesetzlich vorgeschrieben Probezeit wurde 1986 eingeführt. Ausschlaggebend war das hohe Unfallrisiko, das von Fahranfängern ausgeht, weil sie Gefahren schlechter einschätzen können und es ihnen naturgemäß an Fahrpraxis fehlt.

 

Gibt es die Möglichkeit einer Verkürzung der Probezeit

Zwischen 2003 und 2010 gab es die Möglichkeit, die Probezeit um ein Jahr zu verkürzen, indem man an einem Fortbildungsseminar für Fahranfänger teilnahm. Eine solche Alternative gibt es aktuell nicht, die Probezeit beträgt also immer mindestens zwei Jahre. Während eines vorübergehenden Fahrverbotes läuft die Probezeit weiter. Wird jedoch der Führerschein beschlagnahmt oder entzogen, wird sie unterbrochen und läuft erst weiter, wenn eine neue Fahrgenehmigung erteilt wird.

Verstöße in der Probezeit

In Deutschland werden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung, im Straßenverkehr in zwei Kategorien unterteilt: A-Verstöße und B-Verstöße. Dies ist geregelt im Anhang 12 zu § 34 Fahrerlaubnis-Verordnung.

Unter Kategorie A fallen die besonders schweren Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht. Bespiele sind:

  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Alkohol / Drogen am Steuer
  • Geschwindigkeitsüberschreitung über mehr als 20 km/h
  • Überholen im Überholverbot

Wird zum Beispiel eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit begangen, so hat dies zur Folge, dass sie um zwei Jahre, also auf insgesamt vier Jahre, verlängert wird. Außerdem muss der Betroffene an einem Aufbauseminar teilnehmen. Diese werden häufig von Fahrschulen angeboten, die Kosten liegen meistens zwischen 250 bis 500 Euro. Die Frist für die Teilnahme an einem solchen Seminar beträgt zwei Monate, wird diese schuldhaft versäumt, droht der Entzug des Führerscheins. Zusätzlich muss auch das angeordnete Bußgeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung gezahlt werden. Kommt es zu einer erneuten Geschwindigkeitsüberschreitung während der verlängerten Probezeit, wird der Täter verwarnt und ihm wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nahegelegt. Ein Zwang zur Teilnahme besteht nicht. Erst wenn es zu einer dritten Geschwindigkeitsüberschreitung während der Probezeit kommt, wird der Führerschein entzogen.

Härter bestraft wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. In der Probezeit gilt ein striktes Verbot bezüglich Alkohol und Drogen. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung unter Alkoholeinfluss führt zu einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro, es wird ein Punkt im Fahrregister in Flensburg eingetragen und die Probezeit wird auf vier Jahre verlängert. Zusätzlich muss der Fahranfänger an einem besonderen Aufbauseminar teilnehmen.

In Kategorie B sind die weniger schweren Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht eingeteilt. Dazu gehören beispielsweise:

  • Telefonieren während des Autofahrens
  • Parken auf Autobahnen
  • das Fahren mit abgefahrenen Reifen
  • Kennzeichenmissbrauch

Ein einmaliger B-Verstoß hat keinerlei Auswirkungen auf die Probezeit. Es muss nur das Bußgeld gezahlt und eventuelle weitere im Bußgeldbescheid angeordnete Maßnahmen beglichen werden. Kommt es jedoch zu zwei Verstößen der Kategorie B in der Probezeit, wird diese um zwei Jahre verlängert und es muss ein Aufbauseminar besucht werden. Dieselben Folgen treten ein, wenn nach dem B-Verstoß ein A-Verstoß begangen wird. Werden in der Probezeitverlängerung erneut zwei B-Verstöße verschuldet, wird eine Verwarnung ausgesprochen und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nahegelegt. Zwei erneute B-Verstöße haben schließlich den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. Insgesamt sind zwei B-Verstöße also bezüglich der Folgen mit einem A-Verstoß gleichgestellt.

Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis 20 km/h muss ein Bußgeld zwischen zehn und fünfunddreißig Euro gezahlt werden, je nachdem ob die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts oder außerorts stattfand. Weitere Konsequenzen hat eine Geschwindigkeitsüberschreitung in dieser Höhe nicht. Auch auf die Probezeit hat eine solche „geringfügige“ Geschwindigkeitsüberschreitung keine Auswirkung.

Beträgt die Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als 20 km/h, hat dies ein erhöhtes Bußgeld von bis zu 680 Euro zur Folge. Außerdem werden, je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung, ein bis zwei Punkte in Flensburg eingetragen. Weiterhin kann es wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung zu einem Führerscheinentzug für die Dauer von bis zu drei Monaten kommen. Für Fahranfänger in der Probezeit stellt eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung außerdem einen Verstoß der Kategorie A dar, und die Probezeit wird auf vier Jahre verlängert, außerdem muss an einem Aufbauseminar teilgenommen werden.

Was das Bußgeld und die Punkte in Flensburg betrifft, wird also bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung kein Unterschied zwischen Fahranfängern in der Probezeit und erfahrenen Autofahrern gemacht. In der Probezeit können jedoch keine in Flensburg eingetragenen Punkte abgebaut werden.

Fazit

Auch wenn die Begeisterung über den neuen Führerschein groß ist, sollten Fahranfänger in der Probezeit die Vorschriften im Straßenverkehr besonders genau beachten. Da es ihnen vor allem an der nötigen Fahrpraxis mangelt, sollen sie durch die strengen Regeln zur Geschwindigkeitsüberschreitung dazu angehalten werden, besonders umsichtig zu fahren. Die Folgen einer Geschwindigkeitsüberschreitung sind deswegen für Fahranfänger härter als für erfahrene Fahrer. Dies dient vor allem dazu, den Straßenverkehr für alle Teilnehmer sicherer zu gestalten. In der Probezeit sollte man sich wegen den härteren Strafen, aber auch wegen der allgemeinen Verkehrssicherheit, besser keine Geschwindigkeitsüberschreitung zu Schulden kommen lassen.

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