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Mit dem Auto unterwegs und Papiere vergessen –
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Fahrzeugschein und Führerschein vergessen - was nun?

Eine Situation wie sie unangenehmer kaum sein könnte. Sie geraten in eine allgemeine Verkehrskontrolle und werden von den Polizisten aufgefordert Führerschein und Fahrzeugpapiere vorzuzeigen. Dann der Schockmoment: Ihnen fällt ein, dass all ihre Papiere zu Hause sind, im anderen Auto liegen oder Sie einfach nicht wissen wo Sie sie im Auto verstaut haben. Doch was tun, außer vielleicht in Panik zu geraten? Was den Polizisten sagen und welche Folgen hat das Nicht-Dabeihaben der Papiere. Folgender Artikel liefert die Antworten.

 

Welche Dokumente gibt es überhaupt

Zum Führen eines Kfz ist logischerweise der Führerschein die Grundvoraussetzung. Dieser kann in Deutschland mit Erreichen des 18ten Lebensjahres erlangt werden oder aber schon im Rahmen des begleitenden Fahrens mit 17 Jahren.
Darüber hinaus gehören zu jedem in Deutschland zugelassenem Kfz zwei Dokumente. Zum einen ist dies die Zulassungsbescheinigung I (oft auch Fahrzeugschein genannt) und die Zulassungsbescheinigung II, auch als Fahrzeugbrief bekannt. Dient ersterer zur Identifikation des Fahrzeugs, so ist letztes die Beurkundung derjenigen Person, die über das Kfz verfügen darf, kurz: wer der eigentliche Eigentümer ist.

Darüber hinaus muss gemäß §1 Personalausweisgesetzes (PAuswG) jeder deutsche Staatsangehörige mit Erreichen des 16ten Lebensjahres einen Personalausweis und/oder einen Reisepass besitzen. Die Betonung liegt hierbei auf besitzen, da das permanente Beisichführen nur in Ausnahmefällen vorgesehen ist und normalerweise nicht vorausgesetzt wird.

 

Welche Dokumente sind zwingend bei Fahrtantritt dabei zu haben

Wenn Sie eine Fahrt in einem Kfz antreten so sollten folgende Dokumente stets mitgeführt werden:

  • Führerschein
  • Zulassungsbescheinigung I
  • Falls vorhanden: Erlaubnis für den Betrieb und den Anbau von Tuning-Teilen

Das Mitführen eines Personalausweises ist aus obigen Gründen nicht notwendig, zumal bei einer Kontrolle durch die Behörden (i.d.R. die Polizei) das Ausweisen mittels Führerschein ausreichend ist.

 

Welche Dokumente sind nicht zwingend bei Fahrtantritt dabei zu haben

Wie schon oben festgestellt ist ein Personalausweis oder ein Reisepass bei einer Fahrt in einem Kfz nicht zwingend notwendig, der Führerschein ist als persönliches Dokument ausreichend. Ebenso wenig ist die Zulassungsbescheinigung II von Nöten.
Eher im Gegenteil: Bewahren sie diese unbedingt zu Hause auf, da dies der Nachweis für das Eigentum am Kfz ist.

 

Welche Folgen hat das Fehlen der Dokumente bei einer Kontrolle

Sind sie nun in eine Kontrolle geraten und können einzelne oder gar alle notwendigen oben aufgeführten Dokumente nicht vorlegen, so gibt es mehrere Möglichkeiten der weiteren Vorgehensweise. In allen Fällen ist eine Überprüfung ihrer ID und ihres Führerscheins notwendig. Dies kann entweder direkt vor Ort durch das Polizeiregister erfolgen, auf der Dienststelle oder aber auch bei Ihnen zu Hause (wo sich besagte Unterlagen womöglich befinden).
Wie auch immer das Verfahren abläuft, die Folge ist in der Regel immer gleich:

Sowohl für das Fehlen des Führerscheins bei einer Fahrt, als auch das Fehlen der Zulassungsbescheinigung I ist ein Verwarngeld von jeweils 10€ vorgesehen. Zusätzlich können Kosten für entstehende Umstände anfallen (bspw. Kosten für den Abtransport ihres Kfz oder die Fahrt mit dem Taxi). Mit einem Eintrag ins Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg oder gar einem Fahrverbot ist nicht zu rechnen. 

 

Fazit

Falls sie mal in eine derart unangenehme Situation kommen sollten, aus welchen Gründen auch immer gilt in erster Linie stets: Bewahren Sie Ruhe und folgen Sie den Anweisungen der Polizisten. Es ist ganz menschlich mal seine Dokumente zu vergessen und ist auch nicht so schwerwiegend. Die dadurch entstehenden Umstände und auch Kosten sollten aber eine gute Erinnerung für künftige Fahrten sein.

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