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Hallo,

Ich bin mir nicht sicher, in welchen Rechtsbereich die Frage gehört, deswegen stelle ich sie allgemein.
Die Sachlage ist folgende: Wir haben 2010 ein Einfamilienhaus an einer stillgelegten Bahnstrecke gekauft. Die Gleise liegen ca. 3m von der Hausgrenze entfernt. Einige Jahre fuhr dort kein Zug mehr, bis der Güterververkehr von einigen Jahren wieder einsetzte. Nun soll die Strecke offiziell auch reaktiviert werden, und es sollen dort zusätzlich zu den Güterzügen auch Personenzüge rollen.
Meine Fragen sind nun: Müssen direkte Anlieger an Bahnstrecken in diesen Prozess, rein rechtlich gesehen, aktiv involviert werden (Informationsweitergabe, künftige Beeinflussung durch z.B. Lärm, Erschütterungen etc.)?
Und inwieweit muss der Betreiber der Strecke für entsprechenden Lärmschutz sorgen bzw. welche Lärmemissionen sind ÜBERHAUPT zulässig?

Vielen Dank im Voraus.

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