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Recht auf Nachhilfe? So helfen Sie Ihrem Kind zu besseren Noten!

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Für viele Familien oder Alleinerziehende bleibt am Ende des Monats kein Geld mehr übrig. Alles ist aufgebraucht, obwohl man sich oft keine weiteren Extras gegönnt hat. Kommt dann noch hinzu, dass Nachwuchs nur mäßige Leistungen in der Schule an den Tag legt, wird dies oft zu einem großen Problem.

Man würde seinem Kind gern selber beim Lernen helfen und Dinge erklären, aber hat oftmals nicht die nötige Zeit oder Kenntnis der Schulaufgaben. Der letzte Ausweg ist dann für die meisten Eltern die Suche nach einem Nachhilfelehrer. Was aber, wenn man sich genau den nicht leisten kann? Müssen bei getrennten Eltern beide Elternteile zustimmen? Wann und ob man ein Recht auf Nachhilfe bei zu schlechten Noten hat und wer für die Kosten aufkommt, erfahren Sie hier!

Nachhilfe trotz Hartz IV – Geht das?

  • Ja! Nur weil ein oder beide Elternteile Arbeitslosengeld empfangen, ist es nicht ausgeschlossen, dass das Kind Nachhilfe bekommt!
  • Kinder von Hartz IV – Empfängern haben das Recht auf dauerhafte Zahlung der Nachhilfekosten. Ab wann man Nachhilfe verlangen kann, ist aber abhängig vom Bundesland! z.B. in Hessen erst, wenn man die „wesentlichen“ Lernziele nicht ohne Nachhilfe erreicht und versetzungsgefährdet ist, in anderen Bundesländern hat man aber auch mit besseren Noten den Anspruch auf Nachhilfe, wenn man selber als Schüler nicht zufrieden ist, da Nachhilfe mittlerweile als sinnvolle Ergänzung zum Schulangebot gesehen wird

Wer zahlt bei geschiedenen Eltern?

Grundsatz ist hier, wer der Alleinerziehende ist, hat auch Bestimmungsrecht! Möchte man also als Alleinerziehender sein Kind zur Nachhilfe geben, dann wird die Einwilligung des anderen Elternteils nicht benötigt, auch wenn beide das Sorgerecht haben. Ob mit oder ohne Zustimmung des zweiten Sorgeberechtigten und Unterhaltspflichtigen, beide Eltern müssen zusammen für die Nachhilfe des Kindes aufkommen.

  • Nachhilfe wird als Angelegenheit des täglichen Lebens gesehen, worüber der Elternteil Entscheidungen treffen darf, bei dem das Kind wohnt, der andere Elternteil sich aber dennoch an den Kosten hälftig beteiligen muss!

Fazit

Wenn Sie merken, dass ihr Kind in der Schule nicht mehr mitkommt, unzufrieden ist und Hilfe braucht, aber sie selber den Lernstoff nicht verständlich ihrem Kind erklären können und als letzte Lösung Nachhilfe in Betracht kommt, dann versuchen Sie ihrem Kind auch diese Möglichkeit bieten zu können!

Wenn ihr Expartner bisher gegen eine Nachhilfe war und meinte, es wäre zu teuer, dann denken Sie daran, dass Sie als Alleinerziehende(r) in erster Linie für das Wohl ihres Kindes auch allein bestimmen können und Anspruch auf Zuzahlung haben!

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