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Diagnose Burnout! Was Sie wissen müssen!

© Kaspars Grinvald / Fotolia

Burnout – eine Diagnose, die von Ärzten leider immer häufiger getroffen wird. In unserer heutigen Gesellschaft wird in vielen Lebens- und Arbeitsbereichen der Druck für die Menschen immer höher, man soll und will immer mehr schaffen. Durch Smartphones und andere kleine Begleiter ist man immer erreichbar und bekommt neue Aufgaben. Diesem Druck können wir nicht ewig Stand halten, man zerbricht daran. Die Folge ist das so genannte Burnout – Syndrom, die völlige Erschöpfung des Körpers und der Psyche. Die Betroffenen wissen mit ihrem Beruf nichts mehr anzufangen, fühlen sich entfremdet und von ihren Kollegen distanziert. Man braucht Abstand vom Job und eine Auszeit. Was Sie dabei alles rechtlich zu beachten haben und wie Sie nach ihrer Pause wieder im Job Fuß fassen, erfahren Sie jetzt bei uns!

Berufsunfähigkeit – Was darf ich während meiner Auszeit?

Wer wegen der zu hohen Erschöpfung im Sinne einer physischen Erkrankung als arbeitsunfähig eingestuft wurde, der erhält eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und wird bei Burnout-Syndrom meist bis zu 1-2 Jahre krankgeschrieben.

In dieser Zeit ist einem alles erlaubt, was der Genesung nicht im Weg steht bzw. den psychischen Zustand noch weiter verschlechtert. So wird es eher noch gern gesehen, wenn Sie während der Auszeit vom Job diese genießen, reisen oder alles andere machen, was sie ablenkt und glücklich macht, um bald wieder freier in den Gedanken zu werden.

Wenn Sie unsicher sind, was erlaubt ist und was nicht, sprechen Sie mit Ihrem Arzt.

Muss ich meinem Arbeitgeber von meiner Burnout-Diagnose berichten?

Ein ganz klares Nein! Wie bei jeder anderen Krankheit muss der Arbeitgeber nur rechtzeitig informiert werden, dass man krankgeschrieben wurde und nicht zur Arbeit kommen kann.

Kann man vom Arbeitgeber Schmerzensgeld oder Schadensersatz verlangen?

Ja! Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gemäß §618 BGB für den Arbeitnehmer. Verstößt er gegen diese, zum Beispiel wegen geduldetem Mobbing am Arbeitsplatz oder trägt er wegen anderen Faktoren Schuld an Ihren Gesundheitsschäden, dann können Sie Schadensersatz vom Arbeitgeber verlangen.

Nach Burnout zurück ins Arbeitsleben?

JA! Wer nach einer hoffentlich erfolgreichen Arbeitsauszeit wegen Burnout wieder zurück in seinen Job möchte, der kommt meist nicht an einem betrieblichen Eingliederungsmanagement vorbei. Dies wurde geschaffen, damit Langzeiterkrankte wieder sanft zurück in den Job eingeführt werden und nicht sofort wieder neu erkranken oder sogar gekündigt werden. Der Arbeitgeber muss hier wieder seiner Fürsorgepflicht nachkommen und sie möglichst schonend (und an ihren derzeitigen Zustand angepasst) wieder zurück ins Arbeitsleben bringen. Sie müssen aber immer Ihre Zustimmung dazu geben, wenn der Arbeitgeber so eine Maßnahme vorhat. Kommt es zu einem Eingliederungsmanagement, dann kann der Arbeitgeber von Ihnen Auskunft über die Art ihrer Erkrankung verlangen, um bei der Eingliederung dieses Wissen nutzen zu können.

Tipp: Versuchen Sie, die genaue Benennung Ihrer Krankheit zu umgehen, und schildern Sie dem Arbeitgeber lieber erstmal nur die Folgen der Krankheit auf ihr Arbeitsverhalten. Denn der Arbeitgeber könnte sonst bei einer etwaigen Kündigung die Kenntnis über ihre Krankheit gegen Sie nutzen.

Kündigung wegen Burnout – geht das?

Wer an Burnout leidet, ist leider vor einer krankheitsbedingten Kündigung nicht geschützt. Es ist einerseits für den Arbeitgeber schwierig, während der Krankheit eine wirksame Kündigung auszusprechen, aber auch nicht unmöglich. So muss der Arbeitnehmer leider nach mindestens 18 Monaten andauernder Arbeitsunfähigkeit des Betroffenen und keiner baldigen Genesungsaussicht mit einer wirksamen Kündigung rechnen.

Falls eine Kündigung erfolgt ist, dann muss der Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen dagegen Klage erheben, ansonsten ist die Kündigung in jedem Fall wirksam.  Hier sollte man sich immer Hilfe von einem Fachanwalt für den Bereich Arbeitsrecht suchen!

Mehr Achtsamkeit kann helfen!

Um der immer größer werdenden Anzahl der an Burnout Erkrankten entgegenzusteuern, werden von Arbeitsschutzprofis bereits Regeln und Vorschriften eingeführt. Auch die Politik hat das Problem erkannt: Anti-Stress-Verordnungen sollen Arbeitgeber dazu anregen, interne Regeln und Strukturen in den Betrieben einzuführen, welche den Arbeitnehmer vor der psychischen und physischen Überlastung schützen sollen. Nicht zuletzt sollte jeder einzelne dafür sorgen, dass er ausreichende Pausen von der alltäglichen Belastung hat. Kümmern Sie sich auch einmal nur um sich selbst, gewinnen Sie Abstand von der Arbeit und tun Sie Dinge, die Ihnen gefallen – Ihre Gesundheit wird es Ihnen danken!

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