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Alkohol & Drogen

Alkohol am Steuer – Wann droht ein Bußgeldbescheid?

© benjaminnolte / Fotolia

Alkohol am Steuer – Bußgeld droht! Wer kennt nicht folgende Situation: man ist zu einer Geburtstagsfeier eingeladen, die Gastgeber wohnen etwas außerhalb. Also wird aus Bequemlichkeit das Auto genommen, schneller ist man damit ohnehin. Um diese Entscheidung auf dem Rückweg nicht zu bereuen, soll der Alkoholkonsum auf ein bis zwei Bier beschränkt werden. Durch die ausgelassene Stimmung zählt man am Ende des Abends aber auch schnell mal fünf Bier. Nun kommen die Gewissensbisse und man stellt sich die Frage, einen Bußgeldbescheid und weitere Konsequenzen riskieren oder das Auto lieber stehen lassen?

Welche Auswirkung hat Alkohol auf die Fahrtauglichkeit?

Alkohol beeinträchtigt die Fahrtauglichkeit immens und führt bis zur kompletten Fahruntauglichkeit. Bereits ab 0,1 Promille Alkohol im Blut hat man eine veränderte Wahrnehmung. So sind die Augen lichtempfindlicher und die Pupillen schließen sich langsamer z.B. bei plötzlichem Blenden durch Scheinwerfer entgegenkommender Fahrzeuge. Außerdem hat man durch die Auswirkungen von Alkohol Probleme Entfernungen richtig einzuschätzen und neigt durch das neu gewonnene Selbstvertrauen dazu, zu dicht aufzufahren und die Geschwindigkeit zu unterschätzen.

Je mehr Alkohol man zu sich genommen hat, desto weniger sieht man auf und neben der Straße, der allgemein bekannte Tunnelblick setzt ein. Gerade die Ränder des Blickfeldes werden schlechter bis gar nicht wahrgenommen, schnell werden in diesem Zustand beispielsweise ein Fußgänger oder Radfahrer übersehen. Erschwerend kommt hinzu, dass Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol meistens bei Nacht stattfinden, was per se schon ein eingeschränktes Sichtfeld bedeutet.

Des Weiteren fällt es den alkoholisierten Fahrern schwerer, Gefahren rechtzeitig zu erkennen, dazu kommt eine eingeschränkte Reaktionsfähigkeit, was das Unfallrisiko zusätzlich erhöht.

Wann ist Schluss mit Alkohol? Promillegrenzen in Deutschland

Zunächst besteht in Deutschland die 0,5 Promille Grenze im Blutalkoholwert und 0,25 mg/l Alkohol in der Atemluft, Werte darunter werden nur geahndet wenn es zu Auffälligkeiten in der Fahrweise oder einem Unfall kommt (weitere Ausführungen siehe Tabelle).

Wer mit 0,5 Promille Alkohol im Blut oder mehr erwischt wird, jedoch keine Auffälligkeiten im Fahrverhalten zeigt, erhält zunächst ein Fahrverbot von einem Monat, einen Bußgeldbescheid über 500,00 € und 2 Punkte im Verkehrszentralregister. Im Wiederholungsfall wird die Fahreignung im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung überprüft und der Bußgeldbescheid fällt auch höher aus.

Mit 1,1 Promille Alkohol im Blut gilt man als absolut fahruntauglich und muss mit dem im schlimmsten Fall lebenslangen Entzug der Fahrerlaubnis, 3 Punkten im Verkehrszentralregister und einem Bußgeldbescheid rechnen. Außerdem wird man strafrechtlich belangt, egal ob es zu Auffälligkeiten im Fahrverhalten kam oder nicht. Nach §315c StGB droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.

Zusätzlich zu den Konsequenzen der 1,1 Promillegrenze droht bei einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille die Anordnung zur medizinisch-psychologischen Untersuchung.

Kein Alkohol für Fahranfänger

Wer den Führerschein neu erworben hat, durchläuft eine zweijährige Probezeit, in der eine Null-Promillegrenze für Alkohol gilt. Dies betrifft auch Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, selbst wenn diese die Probezeit bereits überstanden haben.

Bei begleitendem Fahren mit 17 gilt für die Begleitperson die 0,5 Promillegrenze und für den Fahrer natürlich ein absolutes Alkoholverbot.

Diese Regelung wurde vom Gesetzgeber eingeführt, da diese Personengruppe häufig im Zusammenhang mit Unfällen unter Alkoholeinfluss auffällig wird.

Wird ein Blutalkoholgehalt von bis zu 0,5 Promille und sonst keine Auffälligkeiten festgestellt, muss mit einem Bußgeldbescheid über 250 € und einem Punkt im Verkehrszentralregister gerechnet werden. Des Weiteren kann die Anordnung zur kostenpflichtigen Teilnahme an einem Aufbauseminar nach §2b StVG erfolgen, sowie die Verlängerung der Probezeit um bis zu 2 Jahre und ein vorübergehendes Fahrverbot. Wer mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut erwischt oder gar in einen Unfall verwickelt wird muss mit einem weit höheren Bußgeldbescheid und drastischeren Strafen rechnen.

Höhe des Bußgeldbescheids und weitere Konsequenzen

Verstoß:Bußgeld:Punkte:Fahrverbot/ Strafe:
Einmaliger Verstoß gegen die 0.5 Promillegrenze500 €21 Monat
Zweimaliger Verstoß gegen die 0.5 Promillegrenze1000 €23 Monate
Dreimaliger Verstoß gegen die 0.5 Promillegrenze1500 €23 Monate
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (gültig ab 0,3 Promille)3Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Alkoholgehalt im Blut ist über 1,09 Promille3Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Kann man als Fahrer schon mit 0,3 Promille Alkohol im Blut bestraft werden? 

Ein Blutalkoholwert von 0,3 Promille ist schnell erreicht; wenn man Alkohol nicht gewöhnt ist, kann bereits ein kleines Bier (0,33) ausreichen um diesen Wert zu überschreiten.

Bei nicht ordnungsgemäßer Fahrweise kommt auch ab diesem Alkoholpegel schon eine Strafanzeige wegen Trunkenheit am Steuer in Betracht. Wenn zudem von dem alkoholisierten Fahrzeugführer noch ein Unfall verursacht wird, muss der oder die Fahrerin mit einer Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach §315c StGB rechnen. Sanktioniert wird dies mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), sowie der Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate, außerdem kommen 3 Punkte beim Verkehrszentralregister dazu.

Darf ich alkoholisiert mit dem Fahrrad fahren? 

Die Promillegrenze für Radfahrer liegt zwar mit 1,6 Promille Alkohol im Blut deutlich höher als jene für Kraftfahrer, jedoch ist es ab dieser Alkoholkonzentration im Blut auch verboten, mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilzunehmen. Bei Nichtbeachtung drohen 3 Punkte, eine Geldstrafe und die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung.

Ebenso wie bei dem Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfluss kann es bei auffälliger Fahrweise beziehungsweise dem Verursachen eines Unfalls schon ab 0,3 Promille zu einer Strafanzeige kommen.

Fazit: Sein Limit kennen!

Im Endeffekt würde die ausgelassene Geburtstagsfeier bei Überschreitung der Promillegrenze nicht nur unnötig teuer, sondern auch für alle Verkehrsteilnehmer gefährlich werden. Es ist davon abzuraten unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug zu führen.

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