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Organspende – Was gibt es rechtlich zu beachten?

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In Deutschland brauchen pro Jahr rund 10 000 Menschen eine Organspende, von denen leider die wenigstens den passenden Spender finden. Deswegen wird in Deutschland durch die sog. „Entscheidungslösung“ versucht, immer mehr Menschen davon zu überzeugen, einen Organspendeausweis mit sich zu führen und bestenfalls auch Spender zu werden. Das bedeutet, dass man nicht gesetzlich zur Organspende verpflichtet ist, sondern dass man sich bewusst und freiwillig dafür entscheiden kann. Was es dabei aber rechtlich zu beachten gibt, erfahren Sie bei uns!

Transplantationsgesetz

Das in vielen Ländern mit Organen gehandelt wird, ist bekannt. Um diesem Missbrauch von Organen zu entgehen, wurde 1997 das Transplantationsgesetz eingeführt, welches alles Wichtige zur Organspende beinhaltet. Es benennt ganz genau, was erlaubt ist und was nicht.

Braucht man einen Organspendeausweis?

Seit 2012 bekommt jeder von seiner Krankenkasse einen Organspendeausweis zugeschickt. Dies soll einen motivieren, eine Entscheidung bezüglich einer Organspende zu treffen. Es passiert aber alles noch auf freiwilliger Basis, man wird nicht gezwungen, einen Ausweis zu haben bzw. mit sich zu führen.

Diesen sollte man jedoch nicht einfach missachten oder irgendwo unausgefüllt im Schrank liegen lassen.

In dem Ausweis können Sie genau bestimmen, ob und wenn ja welche Organe Sie später bereit wären, zu spenden. Wichtig ist, dass man den Organspendeausweis immer mit sich führt, da er nicht offiziell registriert oder hinterlegt wird.

Wer kommt bei einer Organspende für die Kosten auf?

Spendet ein noch lebender Mensch Organe, so kommt die Krankenkasse des Organempfängers für die Kosten auf. Dem Organspender steht somit auch Krankengeld in der gleichen Höhe zu, wie sein Nettoeinkommen ist.

Kommt es zu Folgeschäden durch eine Organspende, so ist der Spender automatisch über die Unfallversicherung versichert und wird wie bei einem Arbeitsunfall behandelt.

Rechtliche Situation im Ausland

Wer Urlaub im Ausland macht oder sich sonst außerhalb von Deutschland aufhält, wird im Falle seines Todes in Fragen Organspende nach dem Recht des Aufenthaltsorts behandelt.

Nicht in jedem Land gilt wie bei uns die Zustimmungsregelung, bei der man noch zu Lebzeiten schriftlich zur Organentnahme hätte zustimmen müssen oder sonst die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden. Weitere Länder mit der Zustimmungsregelung sind z.B. die Türkei, Schweiz, Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Irland und die Niederlande

In einigen Ländern wird man schon zum Organspender, wenn man sich mit dem Thema noch gar nicht richtig auseinandergesetzt hat und somit weder eine Zustimmung noch einen schriftlichen Widerspruch bei sich führt. Nur wer einen Widerspruch in Landessprache dabei hat, der klar macht, dass man gegen eine Organentnahme ist, dem werden auch nach dem Tod nicht die Organe entnommen. Hier haben auch die Angehörigen kein Widerspruchsrecht, gegen eine Organspende. So eine Widerspruchlösung gibt es z.B. in Spanien, Österreich, Italien, Polen, Ungarn, Portugal und Frankreich

In einigen Ländern können aber auch die Angehörigen gegen die Organentnahme widersprechen.

  • Beispielländer: Finnland, Norwegen und Russland.

Nicht widersprechen, aber zumindest die Wünsche und Einstellung des Verstorbenen weitergeben, können die Angehörigen bei der Informationsregelung.

  • Beispielländer: Zypern, Schweden, Lettland und Liechtenstein

Fazit:

Sprechen Sie mit Familie und Freunde über ihre eigene Entscheidung zum Thema Organspende und teilen Sie diese auch in einem Organspendeausweis mit, den Sie am besten immer mit sich führen, damit es im Falle eines Unfalls diesbezüglich zu keinen Schwierigkeiten kommt.

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