Gültig seit: 01, Mai 2014
Alle Verkehrsteilnehmer müssen sich an das Punktesystem von Flensburg halten. Diese Sanktionen stellen die Selbstdisziplinierung der Verkehrsteilnehmer in den Mittelpunkt. Allerdings wird durch Unwissenheit und die Kompliziertheit des Punktesystems dieses Ziel oft verfehlt. Das Ergebnis ist Verwirrung für viele Verkehrsteilnehmer.
Dabei ist es offensichtlich, dass das Punktesystem vielfach zu kompliziert ist und der offizielle Bußgeldkatalog, welcher vom Kraftfahrtbundesamt veröffentlicht wird, für den normalen Bürger kaum verständlich ist. Bei der Formulierung der Tatbestände kommt es jedoch darauf an, dass diese auch für Laien verständlich sind und diese den erzieherische Effekt auch verstehen nach den Vorgaben des Kataloges ihr eigenes Handeln ausrichten.
Durch eine Reform im Mai 2014 wurde das bisherige System komplett überarbeitet und sorgte so für noch mehr Unklarheit. Der Führerscheinentzug erfolgt nun bereits nach 8 Punkten und die Vergehen, für die Punkte in Flensburg verteilt werden, haben sich zum Teil ebenfalls geändert. Insbesondere ältere Autofahrer haben hier Probleme sich an die neuen Vorschriften zu gewöhnen.
Deswegen haben wir, das Team von EXPERTEHILFT, es uns zum Auftrag gemacht einen kommentierten Bußgeldkatalog zu entwerfen, welcher nicht nur umfassend ist und alle Bereiche umfasst, sondern auch einfach und verständlich formuliert ist. So wollen wir Unklarheiten und Missverständnisse beseitigen und ein besseres Verständnis des Punktesystems fördern.
Des Weiteren wollen wir nicht nur Hilfestellung für Autofahrer leisten, sondern allen Verkehrsteilnehmern. Deswegen ist in diesem Bußgeldkatalog neben dem Bußgeldtabellen für PKW-Fahrer auch der Bußgeldkatalog für LKW-Fahrer und Radfahrer aufgeführt.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Bußgeldkatalog für PKW
- 2 Abstand – Bußgeldtabelle
- 3 Alkoholverstoß – Bußgeldtabelle
- 4 Drogenverstoß – Bußgeldtabelle
- 5 Verstöße auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen – Bußgeldtabelle
- 6 Halten und Parken – Bußgeldtabelle
- 7 Weitere wichtige Bußgelder in Bezug auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- 8 Verstöße am Bahnübergang – Bußgeldtabelle
- 9 Geschwindigkeitsüberschreitung – Bußgeldtabelle
- 10 Halteverstöße – Bußgeldtabelle
- 11 Parkverstöße – Bußgeldtabelle
- 12 Hauptuntersuchung – Bußgeldtabelle
- 13 Handyverstoß – Bußgeldtabelle
- 14 Ladung und Ladungssicherung -Bußgeldtabelle
- 15 Probezeitverstöße – Bußgeldtabelle
- 16 Falsche oder abgefahrene Reifen – Bußgeldtabelle
- 17 Rotlichtverstoß – Bußgeldtabelle
- 18 Überholverstoß – Bußgeldtabelle
- 19 Umweltverstöße – Bußgeldtabelle
- 20 Unfall – Bußgeldtabelle
- 21 Verkehrskontrolle – Bußgeldtabelle
- 22 Vorfahrtmissachtung – Bußgeldtabelle
- 23 Tieferlegung und Tunin – Bußgeldtabelle
- 24 Bußgeldkatalog für LKW
- 25 Abstand – Bußgeldtabelle
- 26 Überholverstoß mit dem LKW – Bußgeldtabelle
- 27 Verstoß gegen das Feier-und Sonntagsfahrverbot – Bußgeldtabelle
- 28 Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem LKW über 3,5 Tonnen – Bußgeldtabelle
- 29 Überladung der Gesamtmasse – Bußgeldtabelle
- 30 Verstoß gegen Lenk- und Ruhezeiten – Bußgeldtabelle
- 31 Bußgeldkatalog für Radfahrer
- 32 Alkoholverstoß mit dem Fahrrad- Bußgeldtabelle
- 33 Verstoß gegen Beleuchtungsvorschriften – Bußgeldtabelle
- 34 Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad – Bußgeldtabelle
- 35 Straßenbenutzung mit dem Fahrrad – Bußgeldtabelle
- 36 Fahrrad-Bußgeldkatalog Handy
Bußgeldkatalog für PKW
Abstand – Bußgeldtabelle
Faustregel: Der Sicherheitsabstand sollte stets der Hälfte des Tachowertes entsprechen.
Am Fahrbahnrand sind Leitpfosten angebracht, da diese in einem Abstand von 50 Meter angebracht sind, dienen diese als ein Hilfsmittel um den Abstand zwischen den Fahrzeugen besser einzuschätzen.
Neben dem Sicherheitsabstand gegenüber dem vorausfahrenden Auto muss auch ein Seitenabstand zwischen den Fahrzeugen auf anderen Fahrspuren eingehalten werden. Dieser Seitenabstand sollte:
→ 1 Meter zu anderen PKWs und LKWs
→ 2 Meter zu wartenden Linienbussen
→ 1,5 Meter zu Fahrradfahrern betragen.
Wichtig: Je höher die Geschwindigkeit, desto großzügiger sollte der Seitenabstand eingehalten werden.
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Abstandsverstoß bei weniger als 80 km/h | 25 € | ||
…mit Gefährdung | 30 € | ||
…mit Sachbeschädigung | 35 € | ||
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h | |||
…Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | |
…Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | |
…Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | |
…Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | |
…Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | |
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h | |||
…Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | |
…Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | |
…Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
…Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
…Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Abstandverstoß mit mehr als 130 km/h | |||
… Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | |
…Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 180 € | 1 | |
…Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 1 Monat |
…Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 2 Monate |
…Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 400 € | 2 | 3 Monate |
Alkohol und Drogen
Achtung: Bei einer Verkehrskontrolle müssen Autofahrer keinen freiwilligen Alkoholtest mitmachen. Es gilt der Grundsatz: kein Bürger muss an einer Maßnahme mitwirken, die zu seiner eigenen Verurteilung oder Verfolgung führen könnte. Erst bei einer Gefährdung des Verkehrs durch eine auffällige Fahrweise, können Autofahrer zu einem Alkoholtest verpflichtet werden. Dies erfolgt dann durch eine richterliche Anordnung- bei Gefahr im Verzug auch durch Anordnung des Staatsanwaltes.
Selbstverständlich ist auch der Drogenkonsum im Straßenverkehr untersagt. Durch moderne Methoden kann der Konsum von illegalen Substanzen auch Tage lang nach deren Konsum festgestellt werden.
Auch außerhalb einer Verkehrskontrolle kann ein positiver Drogentest Maßnahmen zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen.
Alkoholverstoß – Bußgeldtabelle
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Bemerkung |
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze beim ersten Mal | 500 EUR | 2 | 1 Monat | |
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze beim zweiten Mal | 1.000 EUR | 2 | 3 Monate | |
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze ab dem dritten Mal | 1.500 EUR | 2 | 3 Monate | |
Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss | 3 | Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
Drogenverstoß – Bußgeldtabelle
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Bemerkung |
Fahren unter BtM- Einfluß im Straßenverkehr beim ersten Mal | 500 EUR | 2 | 1 Monat | |
Fahren unter BtM- Einfluß im Straßenverkehr beim zweiten Mal | 1.000 EUR | 2 | 3 Monate | |
Fahren unter BtM- Einfluß im Straßenverkehr ab dem dritten Mal | 1.500 EUR | 2 | 3 Monate | |
Gefährdung des Straßenverkehr Gefährdung unter Drogeneinfluss | 3 | Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
Autobahn und Kraftfahrtstraße
Auf einer Autobahn ist sowohl Schnellverkehr als auch Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen erlaubt. Eine Autobahn ist mit dem Zeichen 330 gekennzeichnet. Eine durch das Zeichen 331 gekennzeichnete Kraftfahrtstraße unterscheidet sich von der Autobahn dadurch, dass eine Kraftfahrtstraße gekreuzt werden darf. Solche Kreuzungen sind durch Ampeln und Kreisverkehr-Anlagen reguliert.
Faustregel: Alle Kraftfahrzeuge, die eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h erreichen können, dürfen auf Kraftfahrtstraßen und Autobahnen fahren. Auf Autobahnen darf die Einfahrt nur an gekennzeichneten Anschlussstellen erfolgen, auf Kraftfahrtstraßen nur an Kreuzungen und anderen Einmündungen. Weiterhin gilt das Rechtsfahrgebot und die linke Spur darf nur zum Überholen genutzt werden.
Verstöße auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen – Bußgeldtabelle
Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung | variiert | 3 | Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, Entzug der Fahrerlaubnis |
Rückwärts & entgegen der Fahrtrichtung fahren in Ein- oder Ausfahrt | 75 € | 1 | |
…mit Gefährdung | 90 € | 1 | |
…mit Verursachung eines Unfalls | 110 € | 1 | |
Wenden in Ein- oder Ausfahrt | 75 € | 1 | |
…mit Gefährdung | 90 € | 1 | |
…mit Verursachung eines Unfalls | 110 € | 1 | |
Wenden auf Nebenstraße oder Seitenstreifen | 130 € | 1 | |
…mit Gefährdung | 160 € | 1 | |
…mit Verursachung eines Unfalls | 195 € | 1 | |
Wenden auf der durchgehenden Fahrbahn | 200 € | 2 | 1 Monat |
…mit Gefährdung | 240 € | 2 | 1 Monat |
…mit Verursachung eines Unfalls | 290 € | 2 | 1 Monat |
Wenden im Tunnel | 60 € | 1 |
Halten und Parken – Bußgeldtabelle
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Unzulässiges Halten auf der Kraftfahrstraße bzw. Autobahn | 35 € | ||
Unzulässiges Parken auf der Kraftfahrstraße bzw. Autobahn | 70 € | 1 |
Weitere wichtige Bußgelder in Bezug auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Seitenstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen benutzen | 75 € | 1 | |
Nicht möglichst weit rechts fahren, obwohl dies möglich gewesen wäre, mit Gefährdung | 80 € | 1 | |
Autobahn/Kraftfahrstraße mit Fahrzeug befahren, dessen Höchstgeschwindigkeit 60 km/h oder weniger beträgt | 20 € | ||
Autobahn/Kraftfahrtstraße mit Fahrzeug befahren, dessen zulässige Höhe zusammen mit der Ladung überschritten ist (Gesamthöhe nicht mehr als 4,20 m) | 20 € | ||
Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m beträgt | 70 € | 1 | |
Ein- oder Ausfahren an unzulässigen Stellen | 25 € | ||
…mit Sachbeschädigung | 35 € | ||
Bei stockendem Verkehr keine Mittelgasse für Polizei oder Rettungsfahrzeuge bilden | 20 € | ||
Beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachten | 75 € | 1 | |
…mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 90 € | 1 | |
…mit Verursachung eines Unfalls | 110 € | 1 | |
Als Fußänger Autobahn betreten oder Kraftfahrstraße an dafür nicht vorgesehener Stelle betreten | 10 € |
Bahnübergang
Ein besonders aufmerksames Fahrverhalten muss an Bahnübergängen eingehalten werden. Durch die hohe Geschwindigkeit des Zugverkehrs können schwere Unfälle durch Unaufmerksamkeit entstehen. Die Autofahrer müssen ihre Geschwindigkeit drosseln sobald sie an den Bahnübergang heranfahren, um so auf Gefahren und Signale rechtzeitig zu reagieren.
Durch ein Andreaskreuz ist die Haltelinie markiert, an der Verkehrsteilnehmer das Öffnen oder Schließen der Schranke abwarten müssen. Es muss immer beachtet werden, dass Schienenfahrzeuge stets Vorfahrt haben, selbst wenn der Bahnübergang unbeschrankt ist. Sobald die Bahnschranke vollständig geöffnet ist oder die Ampel grün darf das Auto den Bahnübergang überqueren.
Verstöße am Bahnübergang – Bußgeldtabelle
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Einem Schienenfahrzeug an einem Bahnübergang mit Andreaskreuz keinen Vorrang gewährt | 80 EUR | 1 | |
mit Gefährdung | 100 EUR | 1 | |
mit Sachbeschädigung | 120 EUR | 1 | |
Die Geschwindigkeit beim Heranfahren an den Übergang nicht verringert | 100 EUR | 1 | |
Überholen im Bereich zwischen Zeichen 151 oder 156 und dem Bahnübergang | 70 EUR | ||
mit Gefährdung | 85 EUR | ||
mit Sachbeschädigung | 105 EUR | ||
Die Wartepflicht nicht eingehalten | 80 EUR | 1 | |
mit Gefährdung | 100 EUR | 1 | |
mit Sachbeschädigung | 120 EUR | 1 | |
Die Wartepflicht trotz rotem Blinklicht oder gelbem bzw. rotem Lichtzeichen nicht eingehalten | 240 EUR | 2 | 1 Monat |
mit Gefährdung | 290 EUR | 2 | 1 Monat |
mit Sachbeschädigung | 350 EUR | 2 | 1 Monat |
Trotz geschlossener Schranke den Bahnübergang kreuzen | 700 EUR | 2 | 3 Monate |
Als Fußgänger oder Fahrradfahrer den Übergang trotz geschlossener Schranke bzw. Halbschranke überquert | 350 EUR |
Geschwindigkeit
Die häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten sind Geschwindigkeitsverstöße. Da es verschiedene Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt, gilt grundsätzlich:
→ Innerorts: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für PKWs beträgt 50 km/h laut StVO.
→ Außerorts: Hier beträgt die Höchstgeschwindigkeit für PKWs mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen laut StVO 100 km/h.
→ Geschwindigkeit auf Autobahn: Für PKW-Fahrer gilt hier eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Sollte auf Verkehrszeichen eine Höchstgeschwindigkeit angegeben sein, so ist diese verbindlich und kann sich von den generellen Richtlinien der StVO unterscheiden.
Autofahrer müssen ihre Geschwindigkeit an die herrschenden Sichtverhältnisse und Witterungsbedingungen anpassen um kein Bußgeld zu riskieren und keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darzustellen.
Verkehrsüberwachungen durch Geschwindigkeitsmessgeräte sind heute sehr oft anzutreffen. Da auch diese Geräte nicht immer genau arbeiten gibt es eine gewisse Toleranz, welche durch die Rechtsprechung eingeführt wurde, um zu Gunsten der Betroffenen Rechtsstaatlichkeit zu schaffen. Die Toleranzen variieren je nach verwendetem Messverfahren. Gesetzgeber.
Faustregel: Bei einer Geschwindigkeit von unter 100 km/h wird eine Toleranz von 3 km/h abgezogen. Sollte die gemessene Geschwindigkeit über 100 km/h sein, so wird eine Toleranz von 3% subtrahiert.
Geschwindigkeitsüberschreitung – Bußgeldtabelle
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts:
Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
…bis 10 km/h | 10 € | ||
…11 – 15 km/h | 20 € | ||
…16 – 20 km/h | 30 € | ||
…21 – 25 km/h | 70 € | 1 | |
…26 – 30 km/h | 80 € | 1 | (1 Monat)* |
…31 – 40 km/h | 120 € | 1 | (1 Monat)* |
…41 – 50 km/h | 160 € | 2 | 1 Monat |
…51 – 60 km/h | 240 € | 2 | 1 Monat |
…61 – 70 km/h | 440 € | 2 | 2 Monate |
über 70 km/h | 600 € | 2 | 3 Monate |
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts:
Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
…bis 10 km/h | 15 € | ||
…11 – 15 km/h | 25 € | ||
…16 – 20 km/h | 35 € | ||
…21 – 25 km/h | 80 € | 1 | |
…26 – 30 km/h | 100 € | 1 | (1 Monat)* |
…31 – 40 km/h | 160 € | 2 | 1 Monat |
…41 – 50 km/h | 200 € | 2 | 1 Monat |
…51 – 60 km/h | 280 € | 2 | 2 Monate |
…61 – 70 km/h | 480 € | 2 | 3 Monate |
…über 70 km/h | 680 € | 2 | 3 Monate |
Hinweis: Sollte in einem Jahr zweimal die Höchstgeschwindigkeit um mindestens 26 km/h überschritten werden, so muss der Betroffene mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.
Halten und Parken
„Halten“ wird laut Verkehrsrecht als eine „gewollte Fahrunterbrechung auf der Fahrbahn und auf dem Seitenstreifen, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung, eine Verkehrsregel oder ein Verkehrszeichen veranlasst ist“, definiert.
Das „Parken“ bezeichnet einen Halt ab einer Länge von drei Minuten. Sollte das Fahrzeug verlassen werden, gilt dies auch als parken.
Verboten ist es, laut StVO, ab engen und unübersichtlichen Straßenstellen zu halten, sowie im Bereich von scharfen Kurven aber auch vor und in Feuerwehrzufahrten. Natürlich ist ebenfalls nicht erlaubt ,auf Autobahnen zu halten, da dies Unfälle provozieren kann und den Verkehrsfluss stört.
Halteverstöße – Bußgeldtabelle
Tatbestand | Strafe |
Ein Fahrzeugführer hält entgegen der Vorschriften in § 12 StVO an Taxiständen, in Halteverbotszonen, nahe Fußgängerüberwegen – oder er verdeckt mit seinem haltenden Fahrzeug Verkehrszeichen bzw. Lichtzeichen. | 10 Euro |
… dadurch kommt es zur Behinderung. | 15 Euro |
Ein Fahrzeugführer hält vor oder in einer Feuerwehrzufahrt. | 10 Euro |
Es wird in zweiter Reihe gehalten. | 15 Euro |
… dadurch kommt es zur Behinderung. | 20 Euro |
Ein Haltevorgang ist nicht platzsparend. | 10 Euro |
Ein Fahrzeug kommt in einer Pannenbucht unberechtigt zum Halten. | 20 Euro |
Ein Fahrzeug wird im Fahrraum von Schienenfahrzeugen angehalten. | 20 Euro |
… dadurch kommt es zur Behinderung. | 30 Euro |
Parkverstöße – Bußgeldtabelle
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Halten an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen und soweit es durch Markierungen, Lichtzeichen und Verkehrsschilder untersagt ist | 10 EUR | ||
mit Behinderung | 15 EUR | ||
Parken an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen und soweit es durch Markierungen, Lichtzeichen und Verkehrsschilder untersagt ist, mit Parken an genannten Stellen oder auf Rad- und Gehwegen | 15 EUR | ||
mit Behinderung | 25 EUR | ||
länger als eine Stunde | 25 EUR | ||
zusätzlich mit Behinderung | 35 EUR | ||
Parken an Engstellen und dadurch Behinderung von Rettungsfahrzeugen | 60 EUR | 1 | |
Halten vor oder in Feuerwehrzufahrten | 10 EUR | ||
Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten | 35 EUR | ||
mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen | 65 EUR | 1 | |
Halten in zweiter Reihe | 15 EUR | ||
mit Behinderung | 20 EUR | ||
Parken in zweiter Reihe | 20 EUR | ||
mit Behinderung | 25 EUR | ||
länger als 15 Minuten | 30 EUR | ||
zusätzlich mit Behinderung | 35 EUR | ||
Parken auf Sperrflächen | 25 EUR | ||
Unzulässiges Parken in verkehrsberuhigten Zonen | 10 EUR | ||
mit Behinderung | 15 EUR | ||
länger als 3 Stunden | 20 EUR | ||
zusätzlich mit Behinderung | 30 EUR | ||
Parken im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Haltestellen und Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln und soweit es durch Verkehrszeichen verboten ist | 10 EUR | ||
mit Behinderung | 15 EUR | ||
länger als 3 Stunden | 20 EUR | ||
zusätzlich mit Behinderung | 30 EUR | ||
Parken an abgelaufener Parkuhr ohne Parkschein oder ohne Parkscheibe | |||
bis zu 30 Minuten | 10 EUR | ||
bis zu 1 Stunde | 15 EUR | ||
bis zu 2 Stunden | 20 EUR | ||
bis zu 3 Stunden | 25 EUR | ||
über 3 Stunden | 30 EUR | ||
Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz | 35 EUR | ||
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt | 10 EUR | ||
Parklücke einem Berechtigten weggenommen | 10 EUR | ||
Parken in Fußgängerbereichen | 30 EUR | ||
mit Behinderung | 35 EUR | ||
länger als 3 Stunden | 35 EUR | ||
Parken oder Abstellen eines Fahrzeuges mit Versperren d. Abfahrtsweges eines anderen | 20 EUR | ||
Beim Ein- oder Aussteigen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet | 20 EUR | ||
mit Sachbeschädugung | 25 EUR | ||
Fahrzeug verlassen ohne Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen oder Verkehrsstörungen | 15 EUR | ||
mit Sachbeschädigung | 25 EUR | ||
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt halten | 20 EUR | ||
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt parken |
Hauptuntersuchung
Alle zwei Jahre muss ein Pkw in die Hauptuntersuchung. Bei dieser Untersuchung wird überprüft ob alle Bauteile des Fahrzeuges funktionieren und ob die hohen Anforderung weiterhin erfüllt werden. Letztendlich sind Bauteile wie Reifen und Bremsen oft hohen Verschleiß ausgesetzt und müssen überprüft werden.
Während der Hauptuntersuchung werden die KfZ- Halter auf notwendige Untersuchungen und Mängel hingewiesen. Sobald die Hauptuntersuchung abgeschlossen ist, erhält der PKW eine Prüfplakette, auf dieser Plakette steht ebenfalls wann die nächste Untersuchung stattfindet.
Hinweis: Sollte das Fahrzeug nicht auf Anhieb die Untersuchung bestehen, muss es verschiedene Reparaturen in einer bestimmten Frist nachholen. Wurden alle Mängel in der nächsten Untersuchung behoben, erhält das Fahrzeug die HU-Prüfplakette.
Hauptuntersuchung – Bußgeldtabelle
Verstoß: | Punkte | Bußgeld (€) | Verwarngeld (€) |
Überschreitung der Frist zur Hauptuntersuchung | |||
– um 2 – 4 Monate | 0 | 15.- | |
– um 4 – 8 Monate | 0 | 25.- | – |
– um mehr als 8 Monate | 1 | 60.- | – |
Fahrzeug zur Nachprüfung nicht rechtzeitig vorgeführt | 0 | 15.- | |
Kfz oder Anhänger auf öffentlicher Straße in Betrieb gesetzt | |||
– ohne die erforderliche Betriebserlaubnis | 0 | 50.- | – |
– außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Zeitraumes | 0 | 50.- | – |
– nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen angegebenen Ablaufdatum | 0 | 50.- | – |
Fahrzeug außerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Zeitraumes auf öffentlichen Straßen abgestellt | 0 | 40.- | – |
Kurzzeitkennzeichen an mehr als einem Fahrzeug verwendet | 0 | 50.- | – |
Handy am Steuer
Die Handynutzung am Steuer ist verboten da sich der Fahrer stets auf den Verkehr zu konzentrieren hat. Es ist jedoch erlaubt über eine Freisprechanlage zu telefonieren.
Es gilt: Solange das Handy sprachgesteuert werden kann, so darf dieses auch vom Autofahrer genutzt werden. Ein kann auch zum Beispiel als Navigationsgerät genutzt werden. Allerdings sollte der Verkehr immer die Priorität für den Fahrer darstellen. Das Handy darf, wenn es zum Telefonieren geeignet ist, nicht in der Hand gehalten werden. Etwas anderes gilt nur bei stehendem Fahrzeug im ruhenden Verkehr.
Handyverstoß – Bußgeldtabelle
Verstoß | Punkte | Bußgeld | Fahr- verbot |
Bei Benutzung eines Autotelefons oder Handys als Kfz-Führer | 1 Punkt | 60 Euro | nein |
Bei Benutzung eines Handys als Radfahrer | 25 Euro | nein | |
Bei Verletzung der Sorgfaltspflicht durch Ablenkung durch Handy und Smartphone als Fußgänger im Straßenverkehr | 5 bis 10 Euro | nein | |
Beim Führen eines Kfz verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betriebsbereit mitgeführt bzw. betrieben | 1 Punkt | 75 Euro | nein |
Ladung und Ladungssicherung
Die zulässige Gesamtmasse eines Fahrzeuges kann der Fahrer aus den Fahrzeugpapieren entnehmen. Sollte durch eine Zuladung dieses Gewicht überschritten werden, so fallen prozentual zur Höhe der Überschreitung Bußgelder an.
Die Aufgabe der Polizei ist es ein überladenes Fahrzeug an seiner Fahrweise zu erkennen. Sollte ein auffälliges Auto angehalten werden, muss der Fahrer die nächste Wiegestation anfahren und das Gewicht seines Fahrzeuges überprüfen lassen. Wenn eine Überladung festgestellt wird, darf der Fahrer erst weiterfahren, wenn diese behoben wurde. Natürlich kann sich der Fahrer auch hier weigern, die Polizei muss das Fahrzeug dann nach richterlicher Anordnung abschleppen lassen.
Es gilt: Um eine Überladung zu verhindern müssen Autofahrer vor beginn der Fahrt alle Ladungsgüter abwiegen. Alle Güter müssen so verstaut sein, dass sie auch bei einer Vollbremsung nicht gefährlich werden. Dies gehört zur Vorbereitung die vor einer Reise getroffen werden muss.
Ladung und Ladungssicherung -Bußgeldtabelle
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
Pkw überladen (Fahrer und Halter) | ||
über 5 % | 10 EUR | |
über 10 % | 30 EUR | |
über 15 % | 35 EUR | |
über 20 % | 95 EUR | 1 |
über 25 % | 140 EUR | 1 |
über 30 % | 235 EUR | 1 |
Probezeit
Die Dauer der Probezeit beträgt zwei Jahre, nach dem Erwerb des Führerscheins. Es besteht allerdings die Möglichkeit die Probezeit um zwei weitere Jahre zu verlängern. Dies ist der Fall wenn ein „A-Delikt“ oder zwei „B-Delikte“ vom Fahranfänger begannen werden. Ebenfalls wird verlangt dass der Fahranfänger ein Aufbauseminar besucht, das Ziel dieses Seminars ist es Fahrfehler zu erkennen und zu beseitigen. Sollte der Fahranfänger der Aufforderung ein solches Seminar zu besuchen nicht nach kommen, so muss dieser mit einem Führerscheinentzug rechnen.
A-Delikte: Unfallflucht, Nötigung, unterlassene Hilfeleistung, Alkohol- oder Drogenverstoß, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, unerlaubtes Überholen, unzulässiges Wenden oder Rückwärtsfahren, Abstandverstoß, Falschhalten an Zebrastreifen oder Schulbussen.
B-Delikte: abgefahrene Reifen, ungesicherte Ladung, Hauptuntersuchung um mindestens acht Monate überzogen, Handyverstoß, Behinderung der Polizei, Feuerwehr oder des Notarztes, Kinder ohne Kindersitz im Auto
Während der Probezeit gilt auch ein strenges Alkoholverbot, die Promillegrenze von 0,5 wird für Fahranfänger auf 0,0 Promille gelegt.
Probezeitverstöße – Bußgeldtabelle
Tat | Maßnahme |
Verkehrsverstoß mit einem Bußgeld über 60 Euro | Probezeitverlängerung um 2 Jahre |
A-Verstöße in der Probezeit | |
Einmaliger A-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
A-Verstoß in der Probezeitverlängerung | Verwarnung & Teilnahmeempfehlung an verkehrspsychologischer Beratung |
Erneuter A-Verstoß in der Probezeitverlängerung | Fahrerlaubnisentzug |
A-Verstoß mit Drogen und Alkohol | Teilnahmepflicht an einem besonderen Aufbauseminar für Fahranfänger |
B-Verstöße in der Probezeit | |
Einmaliger B-Verstoß | keine Auswirkungen auf die Probezeit |
Zwei B-Verstöße | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
B-Verstoß mit anschließendem A-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre & Teilnahmepflicht am Aufbauseminar |
Zwei B-Verstöße in der Probezeitverlängerung | Verwarnung & Teilnahmeempfehlung an verkehrspsychologischer Beratung |
Erneute zwei B-Verstöße in der Probezeitverlängerung | Fahrerlaubnisentzug |
Reifen
Da in Deutschland eine Winterreifenpflicht herrscht, müssen bei bestimmten Witterungsverhältnissen Winterreifen von allen Verkehrsteilnehmern genutzt werden.
Faustregel: Der Zeitraum zwischen Oktober und Ostern ist ein ungefährer Anhaltspunkt für Autofahrer, in dem sie Winterreifen nutzen müssen.
Es muss regelmäßig überprüft werden, ob die Profiltiefe der Reifen die zulässigen 1,6 mm aufweist. Sollte dies nicht der Fall sein, so muss ein Bußgeld entrichtet erden. Es ist jedoch von Experten empfohlen den Reifen auszutauschen, sobald die Profiltiefe weniger als 4 mm beträgt.
Neben dem Profil sollte auch der allgemeine Zustand des Reifen überprüft werden, das Gummimaterial kann porös und rissig werden, was eine Erneuerung mit sich führt.
Falsche oder abgefahrene Reifen – Bußgeldtabelle
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
Fahren mit dem Kfz ohne vorgeschriebene M+S-Reifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte | 60 Euro | 1 |
…mit Behinderung Anderer | 80 Euro | 1 |
…mit Gefährdung Anderer | 100 Euro | 1 |
…mit Unfallfolge | 120 Euro | 1 |
Fahren eines Fahrzeugs oder Anhängers mit mangelhaften Reifen (Verkehrssicherheit ist wesentlich dadurch beeinträchtigt) | 90 Euro | |
Fahren eines Kfz mit M+S-Reifen ohne Aufkleber im Sichtfeld mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Reifen | 5 Euro | |
…und Überschreiten die zulässige Höchstgeschwindigkeit | 25 Euro | |
Fahren eines Kfz mit Spikes auf Reifen | 50 Euro | |
Fahren eines Mofas mit Reifen ohne ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe oder mit Profilrillen oder Reifen mit Einschnitten | 25 Euro | |
Fahren eines Kfz oder Anhängers mit Reifen ohne ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe oder mit Profilrillen oder Reifen mit Einschnitten | 60 Euro | 1 |
…mit zusätzlicher Gefährdung Anderer | 75 Euro | 1 |
…mit Unfallfolge | 90 Euro | 1 |
Fahren eines kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern oder dessen Anhänger mit Reifen mit Profilrillen oder Einschnitten oder ohne ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe | 90 Euro | 1 |
…mit zusätzlicher Gefährdung Anderer | 112,50 Euro | 1 |
…mit Unfallfolge | 135 Euro | 1 |
Rotlichtverstoß
Ampeln regulieren den Straßenverkehr. Daher stellt es eine schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeit dar, wenn eine rote Ampel überfahren wird. Das Überfahren einer roten Ampel kann schwere Folgen nach sich ziehen.
Es wird grundsätzlich zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden. Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt dann vor, wenn die Ampel bis zu einer Sekunde lang rot war. Sollte eine Ampel jedoch länger als eine Sekunde rot gewesen sein, so liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor und wird deutlich härter sanktioniert. Solche verbrechen werden durch Ampelblitzer oder Polizeibeamten kontrolliert.
Rotlichtverstoß – Bußgeldtabelle
Verstoß | Punkte | Bußgeld (€) | Fahrverbot |
Rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt | 1 2 mit Gefährdung 2 mit Sachbeschädigung | 90.- 200.- 240.- | nein 1 Monat 1 Monat |
– bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase | 2 2 mit Gefährdung 2 mit Sachbeschädigung | 200.- 320.- 360.- | 1 Monat 1 Monat 1 Monat |
Rotlichtverstoß mit Grünpfeil:
Beschreibung | Punkte | Bußgeld (€) |
Nach rechts abbiegen ohne vorher an der roten Ampel zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist | 1 | 70.- 100.- mit Gefährdung 120.- mit Unfall |
Nach rechts abbiegen ohne vorher an der roten Ampel zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist und dabei den Fußgänger oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindern | 1 | 100.- |
Überholen
Es gibt verschiedene Bedingungen die eingehalten werden müssen, damit ein Überholvorgang zulässig ist. Die Fahrbahnbreite muss so groß sein, dass sie ein Überholen ohne Gefahren zulässt. Besondere Beachtung muss dabei dem Gegenverkehr geschenkt werden.
Wichtig: Auch bei einem Überholvorgang darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden.
Es ist nicht überall gestattet zu Überholen. Ein allgemeines Überholverbot gilt an unübersichtlichen
Straßenstellen und Fußgängerüberwegen. Dies gilt ebenfalls für Busse aller Art an Haltestellen mit eingeschalteter Warnblinkanlage. Des Weiteren verweisen Verkehrszeichen 276 und 277 ebenfalls auf ein Überholverbot.
Manchmal ist es erlaubt rechts zu überholen. Wenn es innerorts auf einer Fahrbahn mehrere Fahrspuren für eine Richtung, gibt so ist es erlaubt auf der rechten Fahrspur zu Überholen. Eine Straßenbahn darf ebenfalls meist nur rechts überholt werden. Dies gilt auch für Linksabbieger die, sich zum Abbiegen in der Fahrstreifenmitte eingeordnet haben, diese dürfen rechts überholt werden.
Überholverstoß – Bußgeldtabelle
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Überholen trotz Verbot | 70 EUR | 1 | |
Innerorts unzulässig rechts überholt | 30 EUR | ||
mit Sachbeschädigung | 35 EUR | ||
Außerorts rechts überholt | 100 EUR | 1 | |
Überholen, ohne wesentlich schneller zu sein | 80 EUR | 1 | |
Überholen mit zu wenig Seitenabstand | 30 EUR | ||
Nach dem Überholen nicht schnell wieder eingeordnet | 10 EUR | ||
Beim Überholt werden das Tempo erhöht | 30 EUR | ||
Als langsames Fahrzeug anderen das Überholen nicht ermöglicht | 10 EUR | ||
Überholen, obwohl der Überholte blinkte, um sich einzuordnen | 25 EUR | ||
Überholen bei unklarer Verkehrslage | 100 EUR | 1 | |
Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot | 150 EUR | 1 | |
Überholen bei unklarer Verkehrslage, dazu noch Gefährdung | 250 EUR | 2 | 1 Monat |
Überholen bei unklarer Verkehrslage, dazu noch Sachbeschädigung | 300 EUR | 2 | 1 Monat |
bei Überholverbot | 70 EUR | 1 | |
Zum Überholen ausgeschert und Nachfolgende gefährdet | 80 EUR | 1 | |
Überholen am Fußgängerüberweg oder dort das Vorrecht der Fußgänger missachtet | 80 EUR | 1 |
Umwelt
Da die Luftbelastung durch Stickoxide und Feinstaub in dicht befahrenen Gebieten äußerst hoch ist, gibt es seit 2008 in Deutschland Umweltzonen. Diese Zonen sollen die Luftbelastung verringern, da die Schadstoffe in der Luft Krebs erregen können.
Umweltzonen sind in drei verschiedene Kategorien eingeteilt. In der ersten Stufe dürfen Autos mit einer roten, gelben oder grünen Umweltplakette fahren. Die zweite Stufe erlaubt es den Trägern einer gelben oder einen grünen Umweltplakette in dieser zu fahren. Die dritte Stufe ist letztendlich nur Autos mit einer grünen Umweltplakette vorbehalten.
Umweltverstöße – Bußgeldtabelle
ORDNUNGSWIDRIGKEIT | BUSSGEL | PUNKTE |
unnötige Lärm- & Abgasbelästigung | 10 Euro | |
andere Verkehrsteilnehmer beschmutzen | 10 Euro | |
Straße/Fahrbahn beschmutzen & Schmutz nicht beseitigen/kenntlich machen | 10 Euro | |
unnützes Hin – & Herfahren innerhalb von geschlossenen Ortschaften | 20 Euro | |
Gegenstände auf der Fahrbahn liegen lassen und damit die Gesundheit andere Verkehrsteilnehmer gefährden | 60 Euro | 1 Punkt |
Umweltzone: unrechtmäßiges Befahren einer Umweltzone ohne entsprechende Umweltplakette | 80 Euro |
Unfall
In einem Unfallszenario ist es wichtig für alle Betroffenen so ruhig wie möglich zu bleiben. Nur so können die notwendigen Notfallmaßnahmen eingeleitet werden und weiter Schaden verhindert werden.
Das Auto sollte zunächst an den Fahrbahnrand gefahren werden und dort zum Stillstand gebracht werden. Das Aufstellen eines Warndreiecks auf der Autobahn ist ebenfalls unerlässlich um vorbeifahrenden Autofahrern die Gefahr zu signalisieren. Das Auto sollte jedoch nur mit einer Warnweste verlassen werden.
Je nachdem ist es nun wichtig die Polizei, Feuerwehr oder den Notarzt zu rufen. Die Fragen des Notfalldienstes sollen klar und ruhig beantwortet werden und das Telefonat sollte erst beendet werden wenn alle Fragen beantwortet wurden. Sollte es notwendig sein, muss erste Hilfe geleistet werden. Auch wenn Sie nicht geschädigt sind, sollten Sie immer auf die Polizei warten um die Personalien aufzunehmen oder die Versicherungsdetails mit den Geschädigten zu klären., auch als Zeuge erfüllen Sie wichtige Pflichten.
Unfall – Bußgeldtabelle
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Liegengebliebenes Fahrzeug nicht abgesichert und als Hindernis kenntlich gemacht | 30 € | ||
Vor den notwendigen polizeilichen Feststellungen Unfallspuren beseitigt | 30 € | ||
Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei kleineren Unfällen nicht sofort beiseite gefahren | 30 € | ||
… mit Sachbeschädigung | 35 € | ||
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort/Fahrerflucht | 3 | ||
Unterlassene Hilfeleistung | 3 | ||
Fahrlässige Körperverletzung | 3 | Straftat nach StGB | |
Fahrlässige Tötung | 3 | Straftat nach StGB |
Verkehrskontrolle
Die Routinearbeit einer Verkehrskontrolle ist meist in wenigen Minuten erledigt und stellt keinen großen Aufwand dar. Deswegen ist es wichtig keine Panik aufkommen zu lassen und den Anweisungen des Polizisten zu folgen.
In der Regel wird neben den Fahrzeugpapieren auch die Fahrtauglichkeit des Fahrzeuges kontrolliert. Hier wird beispielsweise der Zustand der Reifen, Lichter und der Blinker begutachtet. Ebenfalls wird kontrolliert ob Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste vorhanden sind.
Das Fahrzeug darf bei einer Verkehrskontrolle jedoch nicht von den Polizeibeamten durchsucht werden, dies kann lediglich durch einen richterlichen Beschluss stattfinden. Ein Drogen- oder Alkoholtest und ein Test der Koordinationsfähigkeit sind ebenfalls nur bei einem begründeten Verdacht zulässig.
Verkehrskontrolle – Bußgeldtabelle
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Führerschein/Fahrzeugschein nicht mitgeführt oder bei der Polizeikontrolle nicht ausgehändigt | 10 € | ||
Warndreieck nicht mitgeführt bzw. bei der Polizeikontrolle nicht vorgezeigt | 15 € | ||
Verbandskasten nicht mitgeführt bzw. bei der Polizeikontrolle nicht vorgezeigt | 5 € | ||
Warnweste nicht mitgeführt bzw. bei der Polizeikontrolle nicht vorgezeigt | 15 € | ||
Verkehrsregelnde Weisungen oder Anweisung zur Durchführung einer Verkehrskontrolle der Polizei nicht befolgt | 20 € | ||
Einem Einsatz-Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nicht freie Bahn geschaffen | 20 € | ||
Haltegebot der Polizei nicht befolgt | 70 € | 1 | |
Zeichen eines Polizeibeamten nicht befolgt | 70 € | 1 |
Vorfahrt
Bei der Vorfahrt gilt grundsätzlich „rechts vor links“.
Soweit Verkehrszeichen wie etwa“Vorfahrt gewähren“ vorhanden sind, wird die Grundregel „rechts vor links“ durch andere Bestimmungen ersetzt.
Wichtig: Es besteht eine grundsätzliche Wartepflicht wenn aus Grundstücken, bei abgesenkten Bürgersteigen, auf Seiten- oder Parkstreifen und im verkehrsberuhigtem Bereich ausgefahren wird.
Vorfahrtmissachtung – Bußgeldtabelle
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Bemerkung |
An eine Vorfahrtstraße zu schnell herangefahren | 10 EUR | |||
Vorfahrt nicht beachtet mit Behinderung | 25 EUR | |||
Vorfahrt oder Stoppschild nicht beachtet mit Gefährdung | 70 EUR | 1 | Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB | |
An beschilderten Engstellen Entgegenkommenden Vorrang nicht gewährt | 5 EUR | |||
An der Haltelinie nicht gehalten | 10 EUR |
Tuning
Das Tuning, also die technische Veränderung eines Kraftfahrzeuges zum Zwecke der Leistungssteigerung oder optische Veränderung unterliegt strengen Vorschriften. Grundsätzlich gilt: Es dürfen nur Teile verbaut werden, die eine allgemeine Betriebserlaubnis haben oder entsprechend gekennzeichnet sind. Haben die Teile eine solche Kennzeichnung nicht, muss das Fahrzeug nach Umbau in einer Einzelabnahme geprüft werden. Verstöße führen nicht nur zu Bußgeldern sondern auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und damit zum Erlöschen des Versicherungsschutzes.
Tieferlegung und Tunin – Bußgeldtabelle
Beschreibung | Bußgeld | Punkte |
Fahren mit einem unzulässig umgebauten Fahrzeug | 25 Euro | |
… und Verkehrssicherheit beeinträchtigt | 90 Euro | 1 |
Fahren ohne Betriebserlaubnis | 50 Euro | |
… und Verkehrssicherheit beeinträchtigt | 90 Euro | 1 |
Bußgeldkatalog für LKW
Abstand zwischen LKW
Sollte der LKW ein Gewicht ab 3,5 Tonnen haben oder es sich um einen Omnibus oder ein Wohnwagen – Gespann handeln, so muss das Fahrzeug einen Sicherheitsabstand von mindestens 50 Metern einhalten wenn die Geschwindigkeit 50 km/h beträgt.
Ein Kraftfahrzeug mit einer Länge von 7 Meter muss stets einen einen genügenden Abstand einhalten, dass ein überholendes Fahrzeug einscheren kann.
Wichtig: Dies trifft nicht zu wenn gerade ein Überholvorgang angekündigt wurde und unmittelbar stattfindet. Auf Strecken mit Überholverbot muss ebenfalls kein derartiger großer Sicherheitsabstand eingehalten werden.
Abstand – Bußgeldtabelle
Mit LKW-Mindestabstand von 50 m nicht eingehalten | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Bei Geschwindigkeit von über 50 km/h | 80 EUR | 1 | |
Bei einer Geschwindigkeit von über 50 km/h und als Führer eines LKWs, der mit gefährlichen Gütern beladen war | 120 EUR | 1 |
Überholen mit dem LKW
Solange sich LKW-Fahrer an die Vorschriften halten, dürfen auch diese Überholen. Es ist jedoch untersagt ein „Elefantenrennen“ zu veranstalten. Hierbei dauert der Überholvorgang mehrere Minuten und behindert die anderen Verkehrsteilnehmer.
Faustregel: Das Überholen auf einer zweispurigen Autobahn sollte nicht länger als 45 Sekunden dauern. Die Differenzgeschwindigkeit der beiden LKWs soll mindestens 10 km/h betragen.
Überholverstoß mit dem LKW – Bußgeldtabelle
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
“Elefantenrennen” (Überholen, obwohl das andere Fahrzeug nur wenig schneller war) | 80 EUR | 1 | |
Verkehrszeichen “Überholverbot für LKW ab 3,5 t” missachtet | 70 EUR | 1 | |
…mit Gefährdung | 85 EUR | 1 | |
…mit Behinderung | 105 EUR | 1 | |
…mit Behinderung des Gegenverkehrs | 150 EUR | 1 | |
…mit Gefährdung des Gegenverkehrs | 250 EUR | 2 | 1 Monat |
…mit Unfall | 300 EUR | 2 | 1 Monat |
Verkehrszeichen “Überholverbot für LKW ab 3,5 t” missachtet, als die Verkehrslage unklar war | 150 EUR | 1 | 1 Monat |
Überholen, obwohl die Sichtweite durch die Witterung eingeschränkt war, mit einem Fahrzeug über 7,5 t | 120 EUR | 1 |
Feier-und Sonntagsfahrverbot
Um den Umweltschutz und die Lärmbelästigung zu minimieren, gilt in Deutschland ein Feier-und Sonntagsfahrverbot. Dieses Verbot besagt, dass LKWs mit Anhängern von einer Masse von 7,5 Tonnen an Sonntagen und Feiertagen zwischen 0:00 Uhr und 22:00 Uhr nicht fahren dürfen.
Für LKW, die verderbliche Ware mit sich führen gilt eine Ausnahmegenehmigung. Dies gilt auch für Fahrzeuge die im kombiniertem Schiene-Straße bzw. Hafen-Straße Güterverkehr unterwegs sind.
Beschreibung | Bußgeld | Punkte |
Verbotswidriges Fahren an einem Sonn– oder Feiertag mit einem LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t oder mit einem LKW mit Anhänger | 120 € | |
Anordnen oder zulassen, dass verbotswidrig an einem Sonn– oder Feiertag mit einem LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t oder mit einem LKW mit Anhänger gefahren wurde | 570 € |
Geschwindigkeit bei LKW
Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen LKWs mit einem Gewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen höchstens mit 50 km/h fahren. Auf Autobahnen dürfen LKW-Fahrer maximal 80 km/h fahren. LKWs mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen dürfen auf einspurigen Bundesstraßen nur mit einer Geschwindigkeit von 60 km/h fahren, nur LKWs mit einem Gewicht von weniger als 7,5 Tonnen dürfen hier mit 80km/h fahren.
Nicht nur ein Auffahrunfall kann sich aus einer Geschwindigkeitsüberschreitung ergeben, auch das Umkippen in Kurven kann die Folge einer Geschwindigkeitsüberschreitung sein.
Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem LKW über 3,5 Tonnen – Bußgeldtabelle
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
bis 10 km/h | 15 EUR | ||
11 bis 15 km/h | 25 EUR | ||
16 bis 20 km/h | 70 EUR | 1 | |
21 bis 25 km/h | 80 EUR | 1 | |
26 bis 30 km/h | 95 EUR | 1 | |
31 bis 40 km/h | 160 EUR | 2 | 1 Monat |
41 bis 50 km/h | 240 EUR | 2 | 1 Monat |
51 bis 60 km/h | 440 EUR | 2 | 2 Monate |
über 60 km/h | 600 EUR | 2 | 3 Monate |
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
bis 10 km/h | 20 EUR | ||
11 bis 15 km/h | 30 EUR | ||
16 bis 20 km/h | 80 EUR | 1 | |
21 bis 25 km/h | 95 EUR | 1 | |
26 bis 30 km/h | 140 EUR | 2 | 1 Monat |
31 bis 40 km/h | 200 EUR | 2 | 1 Monat |
41 bis 50 km/h | 280 EUR | 2 | 2 Monat |
51 bis 60 km/h | 480 EUR | 2 | 3 Monate |
über 60 km/h | 680 EUR | 2 | 3 Monate |
Ladung und Ladungssicherung bei LKW
Bei einem gewerblich benutzen Gütertransport kümmert sich meistens nicht nur der Fahrer, sondern auch Lageristen und Hilfsarbeiter um die Ladungssicherung.Der Fahrer ist aber derjenige, den die Verantwortung für die Ladung trifft.
Das Gewicht der Ladung zusätzlich zum Fahrzeug darf nicht das zulässige Gesamtgewicht überschreiten. Die Ladung muß so befestigt sein, dass während der Fahrt ein Herabfallen ausgeschlossen ist.
Nicht nur der Fahrer trägt Verantwortung bezüglich der Ladungssicherung, sondern unter Umständen auch der Halter des Fahrzeuges. Dieser ist dazu verpflichtet, dem Fahrer geeignete Materialien zur Ladungssicherung bereitzustellen.
Überladung der Gesamtmasse – Bußgeldtabelle
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
LKW überladen – Sanktionen für den Fahrer | ||
2 bis 5 % | 30 EUR | |
über 5 % | 80 EUR | 1 |
über 10 % | 110 EUR | 1 |
über 15 % | 140 EUR | 1 |
über 20 % | 190 EUR | 1 |
über 25 % | 285 EUR | 1 |
über 30 % | 380 EUR | 1 |
LKW überladen – Sanktionen für den Halter | ||
2 bis 5 % | 35 EUR | |
über 5 % | 140 EUR | 1 |
über 10 % | 235 EUR | 1 |
über 15 % | 285 EUR | 1 |
über 20 % | 380 EUR | 1 |
über 25 % | 425 EUR | 1 |
Lenk- und Ruhezeiten
Da ein LKW-Fahrer während der gesamten Fahrt hochkonzentriert sein muss, darf dieser nicht länger als ein paar Stunden fahren.
Die Arbeitszeiten eines LKW-Fahrers der gewerblich ein Fahrzeug mit einer Masse ab 3,5 Tonnen fährt ,sind gesetzlich geregelt. Seine Fahrzeiten werden durch ein Kontrollgerät überwacht welches im Fahrzeugraum angebracht ist.
Verstoß gegen Lenk- und Ruhezeiten – Bußgeldtabelle
Tatbestand | Bußgeld für Fahrer | Bußgeld für Unternehmer |
Tägliche Ruhezeit unterschritten | ||
…bis zu einer Stunde | 30 Euro | |
…bis zu 3 Stunden, Bußgeld pro angefangener Stunde | 30 Euro | 90 Euro |
…mehr als 3 Stunden, Bußgeld pro angefangener Stunde | 60 Euro | 180 Euro |
Lenkzeitunterbrechung verkürzt | ||
…bis zu 15 Minuten | 30 Euro | 90 Euro |
…mehr als 15 Minuten, Bußgeld pro angefangene weitere 15 | 60 Euro | 180 Euro |
Zulässige Tageslenkzeit überschritten | ||
…bis zu einer Stunde | 30 Euro | |
…bis zu 2 Stunden, Bußgeld pro weiterer halber Stunde | 30 Euro | 90 Euro |
…mehr als 2 Stunden, Bußgeld pro weiterer halber Stunde | 60 Euro | 180 Euro |
Fahrerkarte oder Kontrollgerät nicht mitgeführt bzw. nicht zur Prüfung ausgehändigt | ||
…Kontrolle dadurch erschwert | 75 Euro | |
…Kontrolle dadurch nicht ermöglicht | 250 Euro |
Bußgeldkatalog für Radfahrer
Alkohol auf dem Fahrrad
Sollte ein Radfahrer bei einer Trunkenheitsfahrt kontrolliert werden, kann dieser sogar Punkte in Flensburg sammeln, selbst wenn dieser keinen Führerschein besitzt. Die Promillegrenze liegt zwar bei 1,6 Promille, bei einer auffälligen Fahrweise können jedoch schon vorher Sanktionen drohen.
Alkoholverstoß mit dem Fahrrad- Bußgeldtabelle
TATBESTAND | STRAFE |
Ab 0,3 Promille: Bei auffälliger Fahrweise und Unfall | mögliche Strafanzeige |
Mit mehr als 1,6 Promille Fahrrad gefahren | Strafanzeige 3 Punkte Anordnung einer MPU Bußgeld (kann sehr hoch ausfallen) |
Unter Drogeneinfluss Fahrrad gefahren | Anordnung einer MPU Strafanzeige |
Beleuchtung am Fahrrad
Es gibt keine verbindliche Regelung ab wann ein Radfahrer das Licht an seinen Rad einschalten muss. Für die eigene Sicherheit ist es aber ratsam das Licht einzuschalten sobald die Dämmerung hereinbricht. Ebenfalls müssen am Rad Reflektoren angebracht sein.
Seit der Abschaffung der Dynamo-Pflicht im Sommer 2013: Als Beleuchtung am Fahrrad zählen auch ansteckbare LED-Lampen. Diese müssen jedoch über eine Nennspannung von 6 Volt verfügen. Lampen mit einem solchen Prüfsiegel jedoch im Handel zu finden ist nicht einfach. Dies ist auf ein umständlich formuliertes Gesetzt zurückzuführen.
Verstoß gegen Beleuchtungsvorschriften – Bußgeldtabelle
Mangelhafte Fahrradbeleuchtung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Ohne Licht gefahren | 20 EUR | ||
Fahrradbeleuchtung war defekt | 20 EUR | ||
…mit Gefährdung | 25 EUR | ||
…mit Unfall | 35 EUR |
Rote Ampel mit dem Rad überfahren
Die Signale der Ampel gelten für alle Verkehrsteilnehmer. Auch Verkehrsteilnehmer die kein ein motorisiertes Fahrzeug bedienen, müssen mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg rechnen wenn sie eine rote Ampel überqueren.
Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad – Bußgeldtabelle
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad | 60 Euro | 1 |
…mit Gefährdung anderer | 100 Euro | 1 |
…mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung | 120 Euro | 1 |
Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad, die länger als eine Sekunde rot anzeigte | 100 Euro | 1 |
…mit Gefährdung anderer | 160 Euro | 1 |
…mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung | 180 Euro | 1 |
Straßenbenutzung
Der Radweg muss von Radfahrern genutzt werden, wenn dieser durch ein blaues Radwegschild markiert ist. Ein Radweg darf ebenso nicht von der entgegengesetzten Richtung befahren werden.
Das Zeichen 240 gibt an dass der Gehweg mit den Fußgängern geteilt werden kann, ansonsten dürfen nur Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr den Gehweg befahren.
Sollten die Radwege nicht besonders gekennzeichnet sein, können Radfahrer auf die Straße ausweichen. Hier müssen sie sich jedoch an das Rechtsfahrgebot halten.
Straßenbenutzung mit dem Fahrrad – Bußgeldtabelle
Beschreibung | Bußgeld |
Beschilderten Radweg nicht benutzt (blaues Schild) | 20 € |
…mit Behinderung | 25 € |
…mit Gefährdung | 30 € |
…es kam zum Unfall oder Sachbeschädigung | 35 € |
Beschilderten Radweg in falscher Richtung befahren | 20 € |
…mit Gefährdung | 25 € |
…es kam zum Unfall oder Sachbeschädigung | 35 € |
Rechtsfahrgebot missachtet | 15 € |
…mit Behinderung | 20 € |
…mit Gefährdung | 25 € |
…es kam zum Unfall | 30 € |
Unerlaubtes Fahrradfahren auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone | 15 € |
…mit Behinderung | 20 € |
…mit Gefährdung | 25 € |
…es kam zum Unfall | 30 € |
Nebeneinander Rad fahren und dadurch andere behindern | 20 € |
…mit Gefährdung | 25 € |
…es kam zum Unfall | 30 € |
Als Radfahrer das Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt) missachtet | 20 € |
…mit Behinderung | 25 € |
…mit Gefährdung | 30 € |
…es kam zum Unfall | 35 € |
Freihändig fahren | 5 € |
Fahrrad-Bußgeldkatalog Handy
Beschreibung | Bußgeld |
Benutzen von Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung | 25 € |
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