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Das Bußgeldverfahren – Ablauf und Kosten

© ferkelraggae / Fotolia

Das Bußgeldverfahren – Montag Morgen, vor der Arbeit noch schnell zur Post, um einen wichtigen Brief abzugeben, der unbedingt heute noch weg muss. Doch es gibt keine Parklücke. Was soll’s? Die zwei Minuten kann man sich ja auch mal ins Parkverbot stellen, wird schon nichts passieren. Doch dann die böse Überraschung. Die Schlange war doch länger als erwartet und zurück am Auto ist ein Strafzettel dran.

Das ist wohl jedem Autofahrer schon mal passiert. Doch was folgt nun? Falschparken tut zwar niemandem weh, verstößt aber dennoch gegen ein Gesetz, nämlich gegen §12 der Straßenverkehrsordnung.

Um zu verhindern, dass jedes kleine Vergehen in einem Strafprozess mündet, hat der Gesetzgeber ein gesondertes Verfahren eingeführt, das sich mit diesen leichten Verstößen beschäftigt. Das Bußgeldverfahren ist geregelt im Ordnungswidrigkeitengesetz. Zu den Verstößen zählen nicht nur Falschparken sondern beispielsweise auch zu schnell fahren, oder das Überfahren einer roten Ampel, sofern dadurch keine Personen verletzt oder gefährdet wurden.

Natürlich gibt es das Bußgeldverfahren auch außerhalb des Verkehrsrechtes. Ruhestörung, Rauchverbot oder Ungehorsam gegenüber Verwaltungsvorschriften sind ebenfalls Ordnungswidrigkeiten und können demnach ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen.  Doch wie läuft ein solches Bußgeldverfahren ab? Wann wird es eingeleitet? Und welche Kosten entstehen?

Wann wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet?

Wer beim falsch Parken erwischt wird, erhält einige Zeit später einen sogenannten Bußgeldbescheid. Darin finden sich Angaben in Bezug auf die Höhe der zu entrichtenden Geldstrafe, Dauer eines möglichen Fahrverbotes und die Anzahl der Punkte in Flensburg.

Nun hat man zwei Möglichkeiten: Buße zahlen oder Einspruch einlegen.

Wer sich dafür entscheidet, seine Schuld einzugestehen, das Bußgeld zu zahlen und Fahrverbote etc. hinzunehmen, den erwartet kein Bußgeldverfahren. Legt man jedoch Einspruch ein, leitet das ein Bußgeldverfahren ein.  Auch wenn man die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit tatsächlich begangen hat, empfiehlt es sich Einspruch einzulegen, da über die Hälfte der ausgestellten Bußgeldbescheide fehlerhaft sind. Jedoch muss man beachten, dass die Frist für den Einspruch nur zwei Wochen beträgt.

Das formelle Bußgeldverfahren wird mit dem Anhörungsbogen eingeleitet. Durch diesen soll ermittelt werden, ob der Fahrzeughalter und der Fahrer, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat, übereinstimmen. Der Anhörungsbogen muss von den Beamten der Bußgeldbehörde innerhalb der vorgeschriebenen Verjährungsfrist versendet werden, welche bei Ordnungswidrigkeiten in der Regel drei Monate beträgt.

Sind alle Angaben auf dem Anhörungsbogen korrekt, ist man nicht verpflichtet diesen an die Behörde zurück zu senden.

 

Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?

Hat man fristgemäß einen Anhörungsbogen erhalten, muss man nun überlegen, ob man Stellung zu seiner Tat beziehen möchte, oder nicht. Da man dazu nicht verpflichtet ist, raten Experten in der Regel davon ab, die Stellungnahme auszufüllen, da man sich häufig nur selbst belastet.

Nachdem durch den Einspruch nun das Bußgeldverfahren eingeleitet wurde, folgt zunächst das Zwischenverfahren. Dabei wird geprüft, ob der Einspruch form- und fristgemäß eingelegt wurde. Die Behörde, die auch schon den Bußgeldbescheid verschickt hat, sichtet alle Beweise erneut bzw. sammelt neue Beweise, um so herauszufinden, ob die Schuld des vermeintlichen Täters nachgewiesen werden kann.

Ist der Einspruch gerechtfertigt, ist das Verfahren beendet und das Bußgeld muss nicht gezahlt werden.

Ist er jedoch nicht gerechtfertigt und es konnten weitere Beweise gesammelt werden, wird der Einspruch an das Amtsgericht weitergeleitet. Dieses leitet dann eine Hauptverhandlung ein, in deren Verlauf der Beschuldigte erneut die Möglichkeit hat, eine Stellungnahme abzugeben. Am Ende entscheidet das Gericht, ob das Bußgeld gezahlt werden muss, oder nicht.

Welche Kosten entstehen beim Bußgeldverfahren?

Wie hoch genau die Kosten bei einem Bußgeldverfahren ausfallen, lässt sich vorher nicht exakt sagen. Zum einen unterscheidet sich die Höhe des Bußgeldes, aber auch welche zusätzlichen Kosten hinzukommen ist nicht immer gleich.

In der Regel muss mit einer Verwaltungsgebühr von ca. 30 Euro gerechnet werden. In dieser Gebühr sind etwaige Auslagen der Behörde beinhaltet, wie beispielsweise Gebühren für die Postzustellung, oder Reisekosten. Wer erfahren möchte, welche Informationen die Verwaltungsbehörde im Rahmen des Bußgeldverfahrens gesammelt hat, kann Akteneinsicht beantragen und muss mit zusätzlichen Kosten in Höhe von zwölf Euro rechnen.

Wenn das Gericht im Laufe der Hauptverhandlung ein Gutachten anordnet, kann das die anfallenden Kosten auf mehrere Hundert Euro erhöhen.

Die Bußgeldtabelle verrät, welche Delikte mit einem Bußgeld geahndet werden und wie hoch dieses ist.

Fazit

Das Bußgeldverfahren stellt in Deutschland die Alternative zum Strafverfahren dar. Hohe Gerichtskosten für kleine Ordnungswidrigkeiten können damit vermieden werden.

Wer einen Bußgeldbescheid erhalten hat, kann ein Verfahren vermeiden, indem er das Bußgeld zahlt und seine Schuld eingesteht. Wer sich das Geld jedoch lieber sparen will, kann Einspruch einlegen. So riskiert er zwar am Ende höhere Kosten, allerdings ist die Chance auch groß, am Ende gar nichts zu zahlen, da viele Bußgeldbescheide fehlerhaft sind.

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