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Bußgeldbescheid: Der Zeugenfragebogen – Die wichtigsten Fakten

Der Zeugenfragebogen im Bußgeldverfahren – Im Normalfall wird vor dem Bußgeldbescheid der Anhörungsbogen zugestellt. Ist bei Ihnen aber ein Zeugenfragebogen im Briefkasten und Sie sind sich nicht sicher, was es damit auf sich hat? In unserem Ratgeber geben wir Ihnen alle Informationen zum Thema Zeugenfragebogen.

Was ist ein Zeugenfragebogen?

Meistens bekommt ein Fahrzeughalter einen Anhörungsbogen zugeschickt, wenn ein Vergehen im Straßenverkehr seinem Fahrzeug zuzuordnen ist. Beispiele hierfür können das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder das Fahren über eine rote Ampel sein. Der tatsächliche Fahrer des Fahrzeugs wird für diese Ordnungswidrigkeit aber zunächst nicht belangt. Der Anhörungsbogen ist primär dazu da, dass der Fahrer die Möglichkeit hat, sich zur Angelegenheit zu äußern. Um den Anhörungsbogen verschicken zu können, muss die Behörde erstmal klären, wer überhaupt der Fahrer war. Hierfür wird auch die Hilfe des Halters des Fahrzeugs benötigt. Genau hierzu ist der Zeugenfragebogen da. Denn nicht der Halter, sondern der Fahrer des Fahrzeugs muss das Bußgeld zahlen. Wieso ist das so? In Deutschland wird der Halter nicht grundsätzlich für eine Ordnungswidrigkeit belangt, wenn eine andere Person gefahren ist. Das nennt man Fahrerhaftung.

Wann erhält man einen Zeugenfragebogen?

Doch wann genau erhält man einen solchen Zeugenfragebogen? In der Regel erhält man einen solchen Bogen, wenn die Behörden schon Kenntnis davon haben, dass der Betroffene den Verstoß nicht persönlich zu verschulden hat. Dies kann auch nach dem Erhalt des Anhörungsbogens und der daraus folgenden Erklärung, dass der Halter nicht selbst gefahren ist und die Ordnungswidrigkeit nicht verursacht hat, geschehen. In einigen seltenen Fällen erhält man einen Zeugenfragebogen, wenn schon die Behörde von allein feststellt, dass der der Halter des Fahrzeugs nicht mit der Person des Fahrers übereinstimmt. Beispielsweise ist dies der Fall, wenn der Halter eine männliche Person ist und das Blitzerfoto eine Frau zeigt. Somit kann der Halter nicht gleich der Fahrer beziehungsweise die Fahrerin sein. Hier erhält man sofort den Zeugenfragebogen, nicht erst den Anhörungsbogen. Der Halter kann schon im Anhörungsbogen angeben, wer der Fahrer war. So wird das Verfahren gegen ihn eingestellt und gegen die genannte Person eröffnet. Ein weiteres Szenario, wieso ein Zeugenfragebogen verschickt wird, ist, dass die Behörde sich nicht sicher ist, ob der Halter des Fahrzeugs auch zum Zeitpunkt der Tat Fahrzeugführer war.

 

Welche Daten müssen auf einem Zeugenfragebogen stehen?

Der Zeugenfragebogen muss keinem bestimmten und festgelegtem Muster entsprechen, um wirksam zu sein. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass einige Daten immer enthalten sind, damit der Zeugenfragebogen die Richtlinien des Verkehrsrechts nicht verletzt. Wichtig ist, dass die Adressen beider Parteien, also die der Behörde und die des Fahrzeughalters, angegeben werden. Außerdem müssen genaue Angaben zum Tathergang gemacht werden, also die Tatzeit und der Ort müssen angegeben werden. Es müssen weitere Daten zur Ordnungswidrigkeit dargelegt werden, eventuelle Beweismittel und Zeugen sollten angegeben werden. Somit beinhaltet der Zeugenfragebogen alle Voraussetzungen, um gültig zu sein.

Muss man einen Zeugenfragebogen ausfüllen und zurückschicken?

Ja, das muss man! Und zwar muss das innerhalb einer Woche passieren. Wird der Zeugenfragebogen, welcher beispielsweise nach einem Blitzer oder einem Rotlichtvergehen zugeschickt wird, nicht beantwortet, so wird dem Betroffenen eine Erinnerung erteilt, dass dieser die entsprechenden Angaben zu machen hat. Eine andere Möglichkeit ist auch, dass der Fahrzeughalter als Zeuge in die Bußgeldbehörde oder ins Polizeipräsidium geladen wird, um dort vorzusprechen. Des Weiteren ist die Bußgeldstelle befugt, das Ordnungsamt oder die Polizei zu beauftragen, den Verursacher, also den Fahrer des Fahrzeugs, im privaten Umfeld des Fahrzeughalters aufzuspüren. Im Rahmen dieser Ermittlungen ist es erlaubt, bei den Nachbarn des Betroffenen zu klingeln und die verdächtigte Person in den Akten der Passbehörde zu suchen.

Fazit

Der Zeugenfragebogen ist ein wichtiges Formular, dass dem Halter ermöglicht, seine Unschuld zu beweisen und anzuzeigen. Er muss jedoch fristgerecht abgeschickt werden und die wichtigsten Angaben enthalten, damit er gültig wird. Seien sie also stets bedacht, alle Anforderungen zu erfüllen, um nicht selber für die Ordnungswidrigkeit belangt zu werden.

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Über den Autor

Frank Hannig

Charisma und strategische Skills sind das Pärchen, das von Erfolg erzählende Geschichten schreibt. Für mich zählt nur das gute Ende einer Story. Für meine Mandanten. Ich bin Ihr Rechtsanwalt.

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