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Bußgeldbescheid nicht bezahlt – Was kann passieren?

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Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und können, oder wollen das Bußgeld nicht bezahlen? Welche rechtlichen Konsequenzen kann das haben? Was passiert, wenn der Bußgeldbescheid in der Post verloren geht und Sie ihn gar nicht erhalten? Diese Fragen klären wir  im folgenden Ratgeber.

Was passiert wenn ich ein Bußgeld nicht bezahle?

Um ein Bußgeld ordnungsgemäß zu bezahlen gibt es Fristen. Nach der Zustellung und Eintritt der Rechtskraft der Zahlungsaufforderung sind das in der Regel zwei Wochen.

Wann ein Bußgeldbescheid als zugestellt gilt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Berlin ist der Strafzettel am falsch parkenden Auto schon mit einer Zahlungsaufforderung verbunden. In Sachsen hingegen findet sich auf dem Strafzettel am Auto nur ein Hinweis darauf, dass man in absehbarer Zukunft einen Bußgeldbescheid per Post zugesendet bekommen wird.

Doch was ist, wenn der Strafzettel vom Winde verweht, beschädigt oder entfernt wird, oder der Bußgeldbescheid in der Post verloren geht? – Dann gibt es noch keinen Grund zur Panik! Da es viele Gründe geben kann, warum die erste Frist nicht nicht eingehalten wurde, versendet die zuständige Behörde nach dem verstreichen dieser Frist eine weitere Aufforderung zur Zahlung. Diese zweite Aufforderung ist zunächst noch nicht mit zusätzlichen Mahngebühren verbunden.

Anbei findet man hier jedoch einen Anhörungsbogen. Wenn man das Bußgeld nicht zahlen will, aus welchen Gründen auch immer, kann man hier eine Stellungnahme abgeben. Auch wenn man selbst nicht der Fahrer des Fahrzeuges war, kann man das der Behörde auf diesem Weg mitteilen. Auf den Anhörungsbogen folgt der Bußgeldbescheid. Gegen diesen kann man innerhalb einer zweiwöchigen Frist Einspruch einlegen. Wer allerdings auch auf den Bußgeldbescheid nicht reagiert bzw. keine Zahlungen leistet oder innerhalb der vorgegebenen Frist  keinen Einspruch einlegt, muss mit einem Vollstreckungsbescheid rechnen. Die Behörde hat die Möglichkeit, unbezahlte Bußgelder bis zum Eintritt der Vollstreckungsverjährung zwangsvollstrecken zu lassen.

 

Kommt man ins Gefängnis wenn man ein Bußgeld nicht bezahlt?

Gemäß §96 Ordnungswidrigkeitengesetz können bis zu sechs Wochen Erzwingungshaft verhängt werden. Wer schon mehrfach ein Bußgeld nicht bezahlt hat, dem können sogar bis zu drei Monate Haft drohen.

Das ist aber natürlich nicht die Regel. Nur wer sich weigert, das Bußgeld zu zahlen, obwohl ihm die Mittel dafür zur Verfügung stehen würden, läuft Gefahr, ins Gefängnis zu gehen. Die Haftstrafe darf nachträglich nicht verlängert werden, nur verkürzt. Nämlich dann wenn das Bußgeld bezahlt wird. Die Erzwingungshaft darf außerdem wegen des selben Bußgeldes nicht wiederholt werden. Doch auch nach Absitzen der Erzwingungshaft besteht die Verpflichtung zur Zahlung des Bußgeldes weiterhin.

Was kann man machen, wenn man ein Bußgeld nicht bezahlen kann?

Ist man tatsächlich nicht in der Lage, das Bußgeld mit einem Mal zu bezahlen, sollte man sich schnellstmöglich mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen. Bei dieser kann man dann, nach Vorlage eines Nachweises über die Zahlungsunfähigkeit, eine Ratenzahlung beantragen. Ein solcher Nachweis könnte beispielsweise ein Kontoauszug oder Rentenbezüge sein. Nachdem der Nachweis erfolgt ist, kann man der Behörde Vorschläge unterbreiten, wie man das Bußgeld abzahlen möchte.

Diese Zahlungserleichterung ist in §18 Ordnungswidrigkeitengesetz geregelt.

Wer sich jedoch nicht kümmert, muss mit Konsequenzen rechnen – wie bereits erwähnt, steht nach Ablauf einer Frist und nach nicht bezahlen des Bußgeldes auch mal der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Ist man tatsächlich nicht in der Lage ist, das Bußgeld zu bezahlen, ob in Raten, oder auf einmal, kann man über diese Zahlungsunfähigkeit eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Sollte der Vollstreckungsbeamte dann feststellen, dass tatsächlich nichts Pfändbares vorhanden ist, kann man von der Zahlungspflicht entbunden werden. Geregelt ist das in §95 Absatz 2 Ordnungswidrigkeitengesetz.

Fazit

Nach dem Erhalt eines Bußgeldbescheides ist es der größte Fehler, den man machen kann, ihn zu ignorieren. Sollte man nicht selbst gefahren sein, kann man das der Behörde einfach mitteilen. Und auch sonst gibt es für fast alles eine Lösung, die jedoch nur gefunden werden kann, wenn man sich mit den zuständigen Beamten in Verbindung setzt.

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