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Darlehensvertrag: Privat Geld verleihen richtig gemacht

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Darlehensvertrag – Wie verleiht man privates Geld richtig? – Eine kaputte Waschmaschine, ein defekter Laptop, ein neues Auto. Manchmal kann es vorkommen, dass einem Bekannten oder Angehörigen das Ersparte für eine anstehende Anschaffung nicht ausreicht und dieser Sie bittet, Ihnen Geld zu leihen. Praktisch ist das für den Leihnehmer allemal – schließlich entfällt eine Bonitätsprüfung oder Schufa-Auskunft, die Zinsen sind meist gering und als Nahestehender verhalten Sie sich automatisch eher geduldig. Wie Sie ernste Probleme vermeiden, um nicht ein gutes Verhältnis zu riskieren, erfahren Sie in diesem Ratgeber!

Was ist ein privates Darlehen?

Ein privates Darlehen, auch Privatkredit genannt, ist ein Vertrag im Sinne der §§488ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hierbei verpflichtet sich der Darlehensgeber (Der Verleiher), „dem Darlehensnehmer (dem Leihenden) einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das gestellte Darlehen zurückzuzahlen“ – so das Gesetz.

Die vereinbarten Zinsen sind, soweit die Vertragsparteien nicht etwas Abweichendes vereinbaren, jährlich zu bezahlen oder – bei Darlehen von kürzerer Laufzeit als einem Jahr – bei der Rückzahlung zu entrichten.

Wenn die Vertragsparteien nicht vereinbaren, wann ein Darlehen zurückgezahlt werden soll, so wird die Rückzahlung bei Kündigung des Darlehensgebers nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten fällig.

Achtung: Mit Eintritt der Fälligkeit beginnt die Verjährung nach §195 und §199 BGB. Dabei verjährt der Anspruch drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit.

Muss ein Darlehensvertrag schriftlich sein?

Nein, im Gegensatz zu den Verbraucherdarlehensverträgen, also denen zwischen gewerblich auftretenden Kreditgebern und privaten Kreditnehmern, müssen private Darlehen nicht schriftlich abgeschlossen werden.

Es empfiehlt sich allerdings immer – auch bei kleineren Beträgen für sehr Nahestehende – das Darlehen schriftlich festzuhalten.

Was muss ein privater Darlehensvertrag enthalten?

Unerlässlich für einen sicheren Darlehensvertrag sind folgende Inhalte:

  • Der Name beider Parteien
  • Die Festlegung der Vertragsform als Darlehen
  • Der Geldbetrag
  • Der Zinssatz (Auch Nullzinsen sollten vermerkt werden)
  • Das Datum der Rückzahlung
  • Wann und wie der Kreditnehmer das Geld erhalten wird. Sofern bereits geschehen, eine Bestätigung des Erhalts
  • Wichtig: Die Unterschriften beider (!) Parteien nebst Ort und Datum

Gibt es sichere Alternativen zu einem privaten Darlehen?

Es kann durchaus vorkommen und ist auch nachvollziehbar, dass Ihrem Freund oder Verwandten möglicherweise der etwas förmlich wirkende schriftliche Vertrag sauer aufstößt.
Aber: Eine alternative Absicherung statt eines schriftlichen Darlehensvertrages gibt es nicht.

Sollten Sie jedoch vom Abschluss eines schriftlichen Vertrages absehen, sollten Sie stets das Geld mit dem Verwendungszweck „Darlehen/Kredit/Leihe“ überweisen oder unter Zeugen übergeben. Dies ist von großer Bedeutung, da im schlimmsten Fall ihr Gegenüber behaupten könnte, Sie hätten ihm das Geld geschenkt und dies Beweisschwierigkeiten für Sie zur Folge hat.

Ist man mit einem schriftlichen Vertrag gänzlich abgesichert?

Der schriftliche Vertrag ist ein probates Mittel, um im Zweifel zu beweisen, dass überhaupt ein vertragliches Kreditverhältnis vorliegt. Dies gereicht Ihnen meistens zu einem gerichtlichen Urteil, mit dem Sie Ihren Anspruch per Gerichtsvollzieher vollstrecken können. Es gilt allerdings das bekannte Sprichwort: „einem nackten Mann kann man nicht in die Taschen greifen“. Gibt es nichts zu pfänden, so gehen Sie leer aus.

Wie kann man sich vor einer Zahlungsunfähigkeit schützen?

Wenn sie Zweifel an der Kreditfähigkeit Ihres Gegenübers haben oder die Person Ihr Vertrauen bestärken möchte, ist es durchaus zulässig, eine Sicherungsübereignung in den Vertrag aufzunehmen. So können Sie vereinbaren, dass eine bestimmte Sache als Sicherheit in Ihrem Eigentum als Kreditgeber verweilt, bis das Darlehen nebst Zinsen abbezahlt ist.

Wichtig: Solche Sicherungen sind unbedingt in den Vertrag aufzunehmen und präzise anzugeben.

Was ist steuerlich zu beachten?

Zinsen müssen grundsätzlich als Einkommen in der Steuererklärung angegeben werden. Falls Sie keine Zinsen verlangen, gilt das Schenkungsrecht und eine Steuer wird bei mehr als 20.000€ an marktüblichen Zinsen fällig.

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