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Bußgeldbescheid

Der Bußgeldbescheid – Die wichtigsten Fakten

Der Bußgeldbescheid – Der Großteil der deutschen Bevölkerung hat schon mindestens einmal Bekanntschaft mit ihm gemacht. Dem Bußgeldbescheid. Man war nur einmal unachtsam und hat ein Tempo 70 Schild auf der Landstraße übersehen. Die Folge, 30 km/h zu schnell und ein hübsches Blitzerfoto inklusive 80€ Bußgeld und einem Punkt. Doch was genau ist überhaupt ein Bußgeldbescheid? Wer stellt ihn aus und ab wann genau redet man von einem Bußgeld? In unserem Ratgeber geben wir Ihnen alle Informationen zum Thema Bußgeldbescheid!

Was ist ein Bußgeldbescheid überhaupt?

Der Bußgeldbescheid ist in Deutschland dazu da, um ein Verfahren vor einer Bußgeldstelle einzuleiten. Mit diesem so genannten Bußgeldverfahren werden mittelschwere Ordnungswidrigkeiten geahndet und bestraft. Eine Ordnungswidrigkeit wiederum ist nach Paragraph 1 (1) OWiG eine rechtswidrige und verwerfliche Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes erfüllt.

Der Bußgeldbescheid ist also eine Bekanntmachung der begangen Ordnungswidrigkeit.

Durch diesen wird der Verstoß nicht etwa mit einer Geldstrafe geahndet, sondern er beinhaltet die Aufforderung, ein Bußgeld zu zahlen. Außerdem kann es im Verkehrsrecht zusätzlich zur Erteilung eines Fahrverbots kommen. Prinzipiell muss es sich beim Vorliegen eines Bußgeldbescheids aber nicht immer um ein Verkehrsdelikt handeln.

Rechtlich gesehen ist der Bußgeldbescheid nicht Teil des deutschen Strafrechts. Er besitzt zwar strafrechtliche Wurzeln, gehört aber dem Verwaltungsrecht an.

 

Welche Kosten kommen noch zu dem Bußgeld dazu?

Der Blick auf den erhaltenen Bußgeldbescheid lässt die meisten Leute verdutzt gucken. In der Mehrheit der Fälle wird dort nämlich ein höheres Bußgeld verlangt, als der Bußgeldkatalog für das begangene Vergehen festlegt.

Doch wieso ist das so? Handelt es sich hierbei um einen Täuschungsversuch der Behörden oder gibt es im deutschen Recht einen Anhaltspunkt dafür?

Natürlich versucht die Behörde nicht, Sie übers Ohr zu hauen. Durch das Bußgeldverfahren entstehen Kosten für die Verwaltungsbehörde. Diese werden in Form von Gebühren und Auslagen zusätzlich berechnet.

Neben dem eigentlichen Bußgeld, welches zu zahlen ist, kommt bei einem Bußgeldbescheid noch die Verfahrensgebühr hinzu. Diese Verfahrensgebühr muss gemäß Paragraph 107 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) fünf Prozent des Bußgeldes betragen, mindestens aber 25€.

Deshalb wird bei den meisten Bußgeldbescheiden auch eine Gebühr von 25€ erhoben. Hinzu kommen auch oft noch weitere Gebühren. Der maximal zu bezahlende Betrag bei einem Bußgeldbescheid liegt laut Gesetz bei 7.500€.

Weitere Gebühren von 3,50€ werden seitens der Behörde verlangt, wenn Ihnen der Bußgeldbescheid per Einschreiben zugestellt wird. Deshalb kommen viele Bußgeldbescheide mit einer Gebühr von 28,50€ daher.

Allerdings gibt es in Sachen Gebühren auch Ausnahmen.

Bei Park- und Haltevergehen muss die Gebühr nicht mindestens 25€ betragen. Das ist ist der Straßenverkehrsordnung geregelt. Gemäß des Paragraph 25a StVG muss der Fahrzeughalter eine Gebühr in der Höhe von 20€ bezahlen, wenn der Fahrer nicht vor Ablauf der Verjährungsfrist festgestellt werden kann beziehungsweise wenn diese Ermittlung des Fahrers „unangemessenen Aufwand“ erfordert.

Dadurch, dass sich der Strafzettel direkt an der Windschutzscheibe des Autos befindet, kommen keine Gebühren auf den Falschparker zu. Wird das Knöllchen aber nicht innerhalb von 14 Tagen bezahlt, so kommt ein Bußgeldbescheid inklusive Gebühren (28,50€) auf den Verkehrsteilnehmer zu.

Bußgeld gleich Geldstrafe?

Nein, ein Bußgeld ist nicht gleich eine Geldstrafe!

Ein Bußgeld ist zu zahlen, wenn man eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Eine Geldstrafe wird dagegen erhoben, wenn eine Straftat begangen wurde. Beide sind in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Man muss hier also in der Schwere der Tat unterscheiden.

Wer stellt ein Bußgeldbescheid aus und wie wird dieser ausgestellt?

Die Frage, wer einen Bußgeldbescheid ausstellt, lässt sich relativ einfach beantworten. Im Ordnungswidrigkeitengesetz steht geschrieben, dass die Verwaltungsbehörden das zuständige Organ für die Ausstellung und Versendung der Bußgeldbescheide sind. Diese Verwaltungsbehörde ist in den meisten Bundesländern Deutschlands die zentrale Bußgeldstelle. In Bundesländern, in denen es keine zentrale Bußgeldstelle gibt, wird die Ausstellung von den jeweiligen Landkreisen übernommen.

Dies ist beispielsweise in Schleswig-Holstein der Fall.

Ist es aber zu gravierenden Ordnungswidrigkeiten gekommen, welche mit einer Straftat einhergehen (zum Beispiel Alkohol oder Drogen am Steuer), so ist die Staatsanwaltschaft zuständig, den Bußgeldbescheid auszustellen. Bei Unsicherheit der Behörde, ob der Bußgeldkatalog die Tat noch umfasst, kann der Fall sofort an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden. Das selbe gilt auch umgekehrt, wenn die Staatsanwaltschaft festgestellt hat, dass keine Straftat vorliegt.

Allerdings besteht der Tätigkeitsbereich der Bußgeldstellen nicht ausschließlich im Ausstellen von Bußgeldbescheiden. Weiterhin sind sie für die Koordination mit der jeweiligen Polizeidienststelle verantwortlich, welche möglicherweise schon Zeugen vernommen hat und eine Akte angelegt hat.

Zusätzlich dazu sind die Bußgeldstellen damit beschäftigt, Akteneinsichten zu fordern, mögliche Einsprüche zu prüfen und zu bearbeiten und Ratenzahlungen von Bußgeldbescheiden zu vereinbaren.

Die Strafe, welche als Folge einer begangen Ordnungswidrigkeit ausgesprochen wird, muss aber nicht zwingend ein Bußgeld sein. Es kann sich auch um ein Verwarngeld handeln. Hier ist nicht die Bußgeldstelle verantwortlich, sondern die zuständigen Polizeidienststellen.

Was ist der unterschied zwischen Verwarngeld und Bußgeld?

Sehr oft werden die Begriffe Verwarngeld und Bußgeld als ein und das selbe verstanden. Es gibt jedoch einige Unterschiede zwischen den beiden.

Verwarnungsgelder werden erhoben, wenn eine Verletzung von geringem Ausmaß gegen das geltende Recht vorliegt. Diese Gelder werden durch die Polizei oder durch die Behörden verhängt. Die Höhe des zu zahlenden Betrages liegt bei einer Verwarnung zischen 5€ und 55€. Alles was über dieser Summe liegt, wird als Bußgeld bezeichnet.

Das Verwarngeld ist also dazu da, wie schon am Namen erkennbar, Verkehrsteilnehmer zu verwarnen und somit von Ordnungswidrigkeiten abzuhalten.

Ein zweiter Grund, wieso eine solche Verwarnung erteilt wird, ist, dass die Behörden hierdurch einen geringeren Verwaltungsaufwand haben und die Erteilung eines Bußgeldes durch die geringfügige Schwere der Tat unverhältnismäßig wäre.

Im Gegensatz zum Bußgeld gibt es beim Verwarngeld kein Verfahren im eigentlichen Sinne. Es wird direkt am „Tatort“ der Polizei gezahlt (zum Beispiel bei Verkehrskontrollen) oder per Überweisung innerhalb einer einwöchigen Frist. So entstehen auch keine zusätzlichen Kosten und Gebühren für den Betroffenen, wie beispielsweise beim Bußgeldverfahren.Nach erfolgreicher Bezahlung der Verwarnung gilt diese als anerkannt. Die Zahlung gilt als Annahme der Verwarnung.

Gemeinsam haben das Bußgeld und das Verwarnungsgeld also nur, dass beide im Bußgeldkatalog zu finden sind. Regelungen des Verwarngeldes sind also auch Bestandteil des Bußgeldes. Beide werden seit 2002 in Bußgeldkatalog zusammengefasst.

Fazit zum Bußgeldbescheid

Durch den Bußgeldbescheid ist alles bis ins kleinste Detail geregelt. Egal ob Verkehrsdelikt oder Verstoß gegen öffentliche Vorschriften. Es kann sicherlich passieren, dass Sie hin und wieder geblitzt werden oder einmal falsch parken. Jedoch sollten Sie stets gewillt sein, gesetzestreu zu handeln. Das erspart Ihnen viel Ärger und vor allem tut es Ihrem Geldbeutel gut.

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Über den Autor

Frank Hannig

Charisma und strategische Skills sind das Pärchen, das von Erfolg erzählende Geschichten schreibt. Für mich zählt nur das gute Ende einer Story. Für meine Mandanten. Ich bin Ihr Rechtsanwalt.

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