Startseite » Bußgeld » Bußgeldbescheid » Bußgeldbescheid verloren – Was kann man machen?
Bußgeldbescheid

Bußgeldbescheid verloren – Was kann man machen?

© fotofabrika / Fotolia

Bußgeldbescheid verloren – Sie wurden geblitzt und hatten einen Bußgeldbescheid im Briefkasten, doch der ist unter einem Stapel Papier im Mülleimer verschwunden? Was hat das für Konsequenzen? Müssen Sie den Verlust melden? Was ist, wenn der Strafzettel am Auto verloren gegangen ist? Diese Fragen finden Sie im folgenden Ratgeber erklärt.

Was ist ein Bußgeldbescheid?

Zunächst sollte erst einmal geklärt werden, was ein Bußgeldbescheid überhaupt ist. Wann bekommt man einen solchen Bescheid?

Der Bußgeldbescheid ist die Reaktion der zuständigen Behörden auf eine Ordnungswidrigkeit. Die wohl bekanntesten Ordnungswidrigkeiten finden sich im Verkehrsrecht, bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Das Überfahren einer roten Ampel, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder gar das Telefonieren während der Fahrt sind nur einige der Verstöße, die einen Bußgeldbescheid zur Folge haben können.

Natürlich gibt es Ordnungswidrigkeiten auch außerhalb des Verkehrsrechts. Diese finden sich im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), ebenso wie die Regelungen zum Bußgeldverfahren. In einem Bußgeldbescheid teilt die zuständige Behörde dem Beschuldigten unter anderem mit, welcher Verstoß ihm vorgeworfen wird, wie viel Bußgeld er zahlen muss und welche weiteren Konsequenzen der Verstoß zur Folge hat. Außerdem erfährt er in dem Bescheid die Bankdaten der Bußgeldstelle und die Zahlungsfrist.

Den Bußgeldbescheid findet man typischerweise in einem gelben Umschlag im Briefkasten. Der Postbote notiert auf dem Umschlag das Datum der Zustellung und schickt außerdem eine Zustellungsurkunde zurück an die Behörde, die den Bußgeldbescheid ausgestellt hat. Dadurch erfährt die Behörde genau, ob und wann der Bußgeldbescheid angekommen ist. Das Datum auf dem Umschlag hat aber noch eine weitere Bedeutung. Es stellt den Beginn der 14 tägigen Frist dar, die man nach dem Erhalt des Bußgeldbescheides hat, um Einspruch einzulegen.

 

Bußgeldbescheid verloren – Das kann man machen

Wenn man nun einen Bußgeldbescheid im Briefkasten hat, gibt es mehrere Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Man kann das darin geforderte Bußgeld zahlen, innerhalb der vorgegebenen Frist Einspruch einlegen, oder, was allerdings nicht zu empfehlen ist, ihn ignorieren. Doch was ist, wenn man zwar vor hat, das Bußgeld zu zahlen, der Bescheid aber im eigenen Papierberg verloren gegangen oder etwa aus der Tasche gefallen ist? Auch in dieser Situation gibt es wieder mehrere Reaktionsmöglichkeiten. Man kann zunächst Kontakt mit der zuständigen Bußgeldbehörde aufnehmen und diese darum bitten, die notwendigen Informationen für die Überweisung erneut zu nennen. Das kann jedoch schwierig werden, wenn man das Aktenzeichen, das den Bußgeldbescheid eindeutig einem zuordnet, nicht weiß.

Eine weitere Möglichkeit ist zu schauen, ob man den Anhörungsbogen noch finden kann. Diesen verschickt die Behörde noch vor dem Bußgeldbescheid. Er gibt einem die Möglichkeit, sich über den Vorwurf zu äußern. Ist man beispielsweise gar nicht selbst gefahren, kann man das der Behörde mithilfe des Anhörungsbogens mitteilen. Auf ihm finden sich außerdem ebenfalls die wichtigsten Informationen, wie beispielsweise die Bankverbindung der Bußgeldbehörde, oder die Höhe des Bußgeldes.

Sollte auch der Anhörungsbogen nicht auffindbar sein, kann man die Frist verstreichen lassen und auf die erste Mahnung warten, die von der Behörde in diesem Fall versendet wird. Hierbei sollte man allerdings beachten, dass diese zusätzliche Kosten verursacht. Die Mahngebühren müssen dann zusammen mit dem Bußgeld überwiesen werden.

Bei der Überweisung ist es von großer Bedeutung, dass man das korrekte Aktenzeichen angibt, da nur damit der Zahlungseingang zugeordnet werden kann.

Strafzettel verloren – An wen kann man sich wenden?

Die Begriffe Strafzettel oder Knöllchen werden umgangssprachlich gern verwendet für das sogenannte Verwarnungsgeld. Damit reagieren die Behörden auf leichte Ordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise das Falschparken. Bei dem Verwarnungsgeld handelt es sich lediglich um ein Angebot der Kommunen, das bedeutet, dass man darauf keinen Rechtsanspruch hat.

Das Verwarnungsgeld ist nicht mit dem Bußgeld zu verwechseln. Im Gegensatz zu einem Bußgeldbescheid fallen bei dem Verwarnungsgeld keine Verwaltungsgebühren an.  Geregelt ist es in §56 OWiG.

Doch was passiert nun, wenn man den Strafzettel verliert?

In einigen Bundesländern wird zusätzlich zu dem Strafzettel am Auto noch eine „kostenlose“ Erinnerung per Post verschickt. Jedoch hat man auf diese Vorgehensweise keinen Anspruch. Das bedeutet, sollte man den Strafzettel verlieren und man bekommt keinen zusätzlichen Brief zugesendet, muss man das hinnehmen und den Bußgeldbescheid abwarten. Das kann bei einem Verwarnungsgeld von lediglich fünf Euro sehr ärgerlich sein.

Wenn man sich nicht auf sein Glück verlassen möchte, kann man sich natürlich auch an die zuständige Behörde wenden. In den meisten Fällen ist dies das jeweilige Ordnungsamt. Da kann man sein Problem einem Sachbearbeiter schildern, der einem möglicherweise weiterhelfen kann.

Fazit

Sollte ein Bußgeldbescheid tatsächlich einmal verloren gehen, ist das noch kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Meist hilft es, sich mit den zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen. Wenn man an dieser Stelle keine Hilfe bekommen kann, etwa weil das Aktenzeichen benötigt wird, kann man auch noch einmal nach dem Anhörungsbogen suchen. Dieser wird in der Regel noch vor dem Bußgeldbescheid verschickt und enthält ebenfalls Angaben über die Höhe des Bußgeldes und die Bankdaten der Behörde.

5/5 - (6 votes)

Über den Autor

EXPERTEHILFT

Sie haben ein Rechtsproblem? Schildern Sie uns mit nur wenigen Klicks schnell und einfach Ihr Rechtsproblem. Anschließend prüfen unsere Experten Ihren Sachverhalt und melden sich zeitnah bei Ihnen. Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein, keine verstecken Kosten. Dieser Service ist für Sie kostenfrei.

Kommentar hinzufügen

Kommentar schreiben

Rechtsgebiete

Video des Tages

Mehr zum Thema Bußgeldbescheid

Send this to a friend