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Bußgeldbescheid

Ist ein Bußgeldbescheid ohne Unterschrift gültig?

Bußgeldbescheid ohne Unterschrift – Ein Bußgeldbescheid liegt im Briefkasten, die Behörde fordert zur Zahlung auf. Als Betroffener macht man sich auf die Suche nach möglichen Schlupflöchern, um aus der Nummer wieder rauszukommen. In der Praxis ist es sehr häufig so, dass ein Bußgeldbescheid den Adressaten ohne Unterschrift erreicht. Das wirft bei den Adressaten Fragen auf, denn möglicherweise ist die fehlende Unterschrift ein formeller Fehler der Behörde. Recherchiert man im Internet nach juristischer Hilfe, findet man selten eine korrekte Antwort auf die Frage, ob ein Bußgeldbescheid auch ohne Unterschrift gültig ist.

Dieser Ratgeber soll auf die Frage antworten: Ist die fehlende Unterschrift ein Formfehler seitens der zuständigen Behörde?

Was muss ein Bußgeldbescheid beinhalten?

Ein offizieller Bußgeldbescheid muss den gesetzlichen Regelungen aus §66 Ordnungswidrigkeitengesetz entsprechen. Diese Norm setzt zunächst voraus, dass der Bußgeldbescheid die persönlichen Angaben des Betroffenen beinhaltet. Dazu zählt zum Beispiel die Anschrift. Weiterhin muss der Bußgeldbescheid eine Bezeichnung der Tat enthalten, die dem Betroffenen vorgeworfen wird. Die Tat muss anhand von Zeit und Ort genau charakterisiert werden. Schließlich muss der Bußgeldbescheid das Vergehen des Betroffenen auch begründen. Im Regelfall werden dem Bußgeldbescheid dazu Beweismittel, wie zum Beispiel bei einer Geschwindigkeitskontrolle mit einem Foto, beigefügt. Zudem muss jeder Bußgeldbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung, die den Betroffenen über sein Widerspruchsrecht in Kenntnis setzt, enthalten.

Weist ein Bußgeldbescheid in einer der angesprochenen Punkte Fehler auf, ist er ungültig und der Betroffene wird mit Erfolg den Einspruch einreichen. Wie verhält es sich aber mit einer fehlenden Unterschrift? Auf diesen Aspekt soll nun genauer eingegangen werden.

 

Muss ein Bußgeldbescheid unterschrieben sein?

Der Bußgeldbescheid ist ein Verwaltungsakt. Grundsätzlich muss die ausstellende Behörde des Verwaltungsakts laut §37 Verwaltungsverfahrensgesetz auf einem Bußgeldbescheid immer erkennbar sein. Fehlt es an einem eindeutigen Austeller, ist der Verwaltungsakt nicht rechtmäßig.

Die Erkennbarkeit einer Behörde muss jedoch nicht immer durch eine handschriftliche Unterschrift eines Beamten dargestellt werden. Das ist ein Mythos. Vielmehr regelt das Verwaltungsverfahrensgesetz, dass maschinell erstellte Bußgeldbescheide nicht unterschrieben werden müssen, wenn der Bußgeldbescheid einen Hinweis darüber enthält; „Dieser Bescheid wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig“. Falls dieser Satz in dem Bußgeldbescheid steht, gibt es keine Zweifel, dass der Bußgeldbescheid auch gültig ist. Fehlt dieser Satz, ist das auch keine Garantie, dass der Bußgeldbescheid rechtswidrig ist. Eine behördliche Unterschrift ist gemäß dem Verwaltungsverfahrensgesetz nämlich entbehrlich. Das Gesetz unterscheidet zwischen Verwaltungsakten, die einer Unterschrift bedürfen und jeden, die eben keine benötigen, um wirksam zu sein. Der Bußgeldbescheid fällt in die letzte Kategorie.

Fazit: Bußgeldbescheid auch ohne Unterschrift gültig

Es ist selbstverständlich Ratsam, im Falle eines Bußgeldbescheides, diesen auf Form- oder Verfahrensfehler zu untersuchen. Die Behörden müssen die gesetzlichen Vorschriften für Verwaltungsakte einhalten. Doch es gibt eine Formalie, die grundsätzlich keinen Formfehler begründen kann: die behördliche Unterschrift. Die fehlende Unterschrift als Formfehler eines Bußgeldbescheides ist ein weitverbreiteter Irrtum.

Das Verwaltungsverfahrensgesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Verwaltungsakten und ihren formellen Anforderungen. Der Verwaltungsakt in Form eines Bußgeldbescheides fällt in die Kategorie, die keine behördliche Unterschrift erfordern um wirksam zu sein. Selbst ein Hinweis darauf, dass das entsprechende Schreiben maschinell erstellt wurde ist entbehrlich.

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Über den Autor

Frank Hannig

Charisma und strategische Skills sind das Pärchen, das von Erfolg erzählende Geschichten schreibt. Für mich zählt nur das gute Ende einer Story. Für meine Mandanten. Ich bin Ihr Rechtsanwalt.

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