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Bußgeld Strafrecht

Einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß – Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Ein sehr häufiges Ereignis welches man gefühlt an jeder Kreuzung mehrmals am Tag beobachten kann, ist das Fahren über eine rote Ampel. Sei es aus Frustration aufgrund mitunter extrem langer Wartephasen oder als Folge des sogenannten „Hordentriebs“ oder auch nur aus einfacher Unachtsamkeit oder mangelnder Einschätzung der Lage. Doch welch ernste Folgen ein solches Fahren über eine rote Ampel haben kann und warum Rotlichtverstoß nicht gleich Rotlichtverstoß ist zeigt der folgende Text.

Einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß – die Unterschiede

Der Unterschied zwischen beiden Verstößen ist relativ kurz und simpel definiert. So liegt ein einfacher Rotlichtverstoß immer dann vor, wenn die rote Ampel zum Zeitpunkt des Passierens maximal 1 Sekunde geleuchtet hat. Dementsprechend ist es in Fällen in denen die Ampel über eine Sekunde das rote Signal angezeigt hat ein qualifizierter Rotlichtverstoß. Hierbei ist jedoch anzumerken, dass es sich nur dann um einen Rotlichtverstoß handelt, wenn keinerlei Haltelinien an der Wechsellichtanlage befinden und die Ampel passiert wurde oder wenn die Haltelinie an Kreuzungen dauerhaft überschritten wurde und nicht dahinter angehalten wurde. Kommt das Fahrzeug nach der roten Ampel und hinter der Haltelinie zum Stehen, hat aber die Straßenmündung bzw. die Kreuzung noch nicht passiert, so handelt es sich lediglich um einen Haltelinienverstoß, welcher in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 70€ geahndet wird. Welche Konsequenzen dagegen der nun vielzitierte Rotlichtverstoß hat, beantwortet der nächste Absatz.

Konsequenzen des Verstoßes 

Was in der Fahrschulprüfung noch als absoluter Durchfallgrund gilt, wird auf deutschen Straßen sehr hart bestraft, da die Sicherheit im Verkehr eine sehr hohe Priorität genießt. Um das Strafmaß festzustellen, welches die Straßenverkehrsordnung (StVO) hierfür veranschlagt hat, muss man beide Fälle des Rotlichtverstoßes noch einmal differenzieren.

So wird ein einfacher Rotlichtverstoß in der Regel mit einem Bußgeld von 90€ sowie einem Punkt im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg quittiert. Anders sieht es dagegen aus, wenn durch den Verstoß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder anderen Eigentums entsteht. Hierbei gibt das Strafmaß ein Bußgeld in Höhe von 200€ sowie 2 Punkten im FAER und 1 Monat Fahrverbot vor. Kommt es durch den Verstoß allerdings zu einer Sachbeschädigung so sind es sogar 240€ Bußgeld und ebenfalls 2 Punkte im FAER und 1 Monat Fahrverbot.

Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß dagegen sind die Strafen noch einmal verschärft, da dies nicht mehr nur als Unachtsamkeit gezählt wird, sondern schon als grobe Missachtung.
So sieht der aktuelle Bußgeldkatalog hierfür eine Strafe von 200€ sowie 2 Punkten im FAER und überdies 1 Monat Fahrverbot vor. Kommt es zu einer Gefährdung wie oben beschrieben, so ist mit einer Strafe von 320€ und 2 Punkten im FAER zu rechnen, sowie einem Mindestfahrverbot von einem Monat. Bei einer sich daraus ergebenden Sachbeschädigung steigt das Bußgeld sogar in eine Höhe von 360€ (die weiteren Strafmaßnahmen sind dabei gleich der Gefährdung bei einem qualifiziertem Rotlichtverstoß).

Im schlimmsten Fall kann es nach §315c StVO sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren kommen, wenn ein im besonderen Maße festgestelltes rücksichtsloses Fahren hinzukommt.

Rotlichtverstoß bei Fußgängern und Fahrradfahrern

Auch Fußgänger und Fahrradfahrer kommen bei einem Widersetzen einer roten Ampel nicht ungeschoren davon. Ist in Ermangelung der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer die Strafe für Fußgänger mit einem Bußgeld von 5 bis 10€ noch relativ gering, so trifft es die Fahrer eines Drahtesel mit einem Bußgeld in Höhe von 60 bis 120€ und zusätzlich einem Punkt im FAER in Flensburg schon wesentlich härter. Bei einem qualifiziertem Verstoß sogar 100 bis 180€ und 1 Punkt im FAER.

Probezeit

Befinden Sie sich zum Zeitpunkt des Verstoßes noch innerhalb ihrer zweijährigen Probezeit, so wird diese automatisch um 2 weitere Jahre verlängert und Sie müssen ein kostenintensives Aufbauseminar besuchen. Die oben genannten Strafen gemäß der StVO sind hier natürlich auch die Folge.

Fazit

Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass die Lichtsignale an einer Ampel strengstens einzuhalten sind, allerdings kann es früher oder später jedem einmal passieren in eine derartige Situation zu kommen. Ist dies der Fall, so ist es ratsam sich anwaltliche Hilfe zu suchen, um mit diesem eine Akteneinsicht zu ermöglichen und zu versuchen die Strafe zu mildern oder im besten Fall gar abzuwenden.

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