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Das EuGH-Urteil zum illegalen Streaming: Paukenschlag gegen Internet-Piraterie?

Es stand überall zu lesen: Streamer aufgepasst! Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gesprochen, nun geht es den Nutzern illegaler Streaming-Dienste an den Kragen. Von heute auf morgen: alles anders! Doch stimmt das überhaupt? EXPERTEHILFT schaut genauer hin und erläutert die wichtigsten Fragen.

Das Urteil: worum ging es eigentlich?

Eigentlicher Gegenstand des Verfahrens war die Multimedia-Box eines niederländischen Anbieters, mit der unter anderem illegale Streams auf dem Fernseher wiedergegeben werden können. Der EuGH hat lediglich geurteilt, dass Nutzer einer solchen Box prinzipiell kein Schutz trifft und es gegen sich gelten lassen müssen, wenn sie die Box gezielt zur Nutzung illegaler Streams verwenden.

Allerdings kann ein solches Urteil verallgemeinert werden. Dann stünde da: Endverbraucher die illegale Streaming-Dienste nutzen, müssen mit zivilrechtlichen, ggf. strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Gerade wer sich über Streaming-Dienste wissentlich Zugang zu bezahlpflichtigem Content verschafft, steht rechtlich schlecht da.

Streaming von Unterhaltungsmedien und Sportereignissen: war das nicht sowieso schon illegal?

Es fehlte bislang eine höchstrichterliche Entscheidung. Die jetzige durch den EuGH wird nun zumindest als solche gehandelt, obschon sie streng genommen nur einen spezifischen Fall regelt. Die Idee, dass Streaming illegal sein könnte, ist hingegen natürlich nicht neu. Seit Jahren schon wird die Ansicht vertreten, dass es keinen Unterschied mache, ob Daten auf der Festplatte gespeichert werden – oder nur für einen Moment den Arbeitsspeicher durchlaufen. Man muss kein Jurist sein, um auf die Idee zu kommen, dass es nicht in Ordnung ist, sich ein Bundesliga-Spiel kostenlos zu streamen, wenn private Anbieter Milliarden für die Übertragungsrechte hingelegt haben.

Die technische Beweisbarkeit

Wenn es also nicht um die Erkenntnis, dass Streaming rechtlich problematisch ist, geht, worum geht es denn dann? Warum die große Aufmerksamkeit für dieses Urteil? Und wenn das ohnehin schon alle wussten, warum kam es erst jetzt zu einer entsprechenden, höchstrichterlichen Entscheidung?

Und da liegt der Hund begraben: die Verfolgung von illegalem Streaming scheitert nach wie vor an der technischen Beweisbarkeit. Daran hat sich bisher nichts geändert. Die viel zitierte „rechtliche Grauzone“ in Sachen Streaming war und ist lediglich eine Beweisbarkeitslücke. Sobald sich diese schließt, werden Urheberrechte in diesem Bereich wieder gezielter durchgesetzt werden.

Die Presseschau zum EuGH-Urteil unterdessen will unter anderem pädagogisch verstanden sein. Seit Jahren wird immer wieder versucht, in Zeiten der digitalen Revolution ein Unrechtsbewusstsein innerhalb der Bevölkerung zu schulen. Was darf ich im Netz, was nicht.

Na ein Glück, ich kann also weiterhin völlig gefahrlos streamen!

Bitte nicht, denn von „gefahrlos“ kann keine Rede sein. Die IP-Adressen der Streaming-Nutzer liegen bei den Anbietern der Streaming-Dienste. Wenn der Nutzer Glück hat, löschen die Betreiber diese Daten sobald sie anfallen. Wenn er Pech hat, werden die Daten gespeichert oder gar weiterverkauft. Darüber hinaus verfügen unsere Ermittlungsbehörden über Mittel und Wege – und ihnen ist durchaus manch spektakulärer Ermittlungserfolg zuzutrauen.

Fazit

Auch wenn es abgedroschen klingt: auf der sicheren Seite stehen Sie nur, wenn Sie einen Bogen um erkennbar urheberrechtsverletzenden Content machen. Dass das für Downloads und Peer-to-Peer-Verbindungen (P2P) gleich dreimal gilt, sollte mittlerweile bekannt sein. Streaming mag weniger riskant sein als etwa P2P, Sicherheit gibt es jedoch keine.

Die Berichterstattung zum EuGH-Urteil kann als Signal verstanden werden. Wenn sich der politische Wille formiert, das Thema anzugehen, sollten Nutzer zumindest die weitere Entwicklung verfolgen.

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