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Strafanzeige und Strafantrag – Ein Ratgeber

Die Strafanzeige ist die Basis des Legalitätsprinzips in Deutschland. Das Legalitätsprinzip besagt, dass jede Staatsanwaltschaft in Deutschland dazu verpflichtet ist, eine Straftat zu verfolgen, sobald sie Kenntnis davon erlangt, dass mögliche Anhaltspunkte für eine begangene Straftat vorliegen. Diese Hinweise erlangt die Staatsanwaltschaft über Strafanzeigen. Für die Strafverfolgung in Deutschland sind Strafanzeigen somit essentiell. Eine Anzeigepflicht besteht für die Bürger jedoch nur für bestimmte Tatbestände des Strafgesetzbuches, beispielsweise für Mord. Für Vollzugsbeamte gilt eine allgemeine Anzeigepflicht.

Doch was genau ist eine Strafanzeige? Wer kann sie stellen? Was hat eine Strafanzeige für Folgen? Dieser Ratgeber klärt auf!

Ab wann kann man eine Strafanzeige stellen?

Zunächst kann eine Strafanzeige von Jedermann gestellt werden. Die Voraussetzung ist, dass man einen hinreichenden Verdacht hat, dass eine Straftat begangen wurde und deshalb ein Anlass für eine Strafverfolgung besteht. Eine Strafanzeige kann anonym gestellt werden, was jedoch voraussetzt, dass der Antragsteller nicht beteiligt oder Zeuge war. Außerdem kann eine Strafanzeige auch gegen unbekannte Täter gestellt werden.

 

Bis wann muss man eine Strafanzeige stellen und an wen?

Grundsätzlich sind alle Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Amtsgerichte dazu verpflichtet, eine Strafanzeige entgegenzunehmen. Die Form der Strafanzeige ist nicht gesetzlich geregelt. Gemäß §158 Abs. 1 StPO kann eine Strafanzeige mündlich oder schriftlich aufgegeben werden. Es gibt sogar ein Online-Portal der Polizei, auf dem man eine Strafanzeige in eine Eingabemaske eingeben kann. An wen man eine Strafanzeige stellt, ist grundsätzlich egal. Außerdem kann eine Strafanzeige jederzeit gestellt werden, denn es gibt keine Fristen. Eine Strafanzeige kann nicht verjähren. Problematisch ist es jedoch, wenn zu der Strafanzeige auch ein entsprechender Strafantrag nötig ist; dazu weiter unten.

Strafanzeige gestellt – Wie geht es weiter?

Hat man eine Strafanzeige gestellt, befasst sich die entsprechende Behörde, bei der man die Anzeige erhoben hat, mit den Tatsachen. Liegen der Behörde nun durch die Strafanzeige tatsächliche Anhaltspunkte vor, dass eine Straftat begangen wurde, ist Sie dazu verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Dieses Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft geleitet. Strafverfolgungsbehörden sind außerdem die Polizei, die auf Weisung der Staatsanwaltschaft hin handeln und den Anhaltspunkten nachgehen wird.

Strafantrag und Strafanzeige – Was ist der Unterschied?

Bei dem weiteren Verfahren nach der Strafanzeige muss zwischen einzelnen Delikten des Strafgesetzbuches unterschieden werden. Die meisten Delikte des deutschen Strafgesetzbuches werden nach Kenntnis der Strafverfolgungsbehörden ohne weiteren Antrag verfolgt. Es gibt jedoch auch Delikte, bei denen es einen weiteren Antrag zu ihrer Verfolgung bedarf – einen sogenannten Strafantrag. Solche Delikte werden Antragsdelikte genannt. Ein Antragsdelikt ist zum Beispiel Hausfriedensbruch aus §123 StGB oder Beleidigung aus §185 StGB. Antragsdelikte werden strafrechtlich nur verfolgt, wenn binnen drei Monaten nach Begehung der Tat eine Strafanzeige und ein Strafantrag gestellt werden.

Welche Folgen hat eine Strafanzeige?

Für den Antragsteller hat eine Strafanzeige nur die Folge, dass er im Regelfall seine Personaldaten bei der Behörde angibt und möglicherweise gerichtlich geladen wird.

Gegen den Tatverdächtigen besteht nach einer Strafanzeige grundsätzlich erst einmal nur ein Anfangsverdacht. Der  Tatverdächtige hat nichts zu befürchten. Wird von Amts wegen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, da sich Anhaltspunkte für das Begehen einer Straftat ergeben, wird der Tatverdächtige zum Beschuldigten. Nun prüfen die Behörden den Sachverhalt, indem sie den verdächtigen Anhaltspunkten nachgehen. Stellt sich heraus, dass der Beschuldigte unschuldig ist, wird das Verfahren gegen Ihn eingestellt. Stellt sich im Rahmen der Ermittlungen heraus, dass der Beschuldigte die Tat tatsächlich begangen hat, wird die Staatsanwaltschaft als ermittelnde Behörde Anklage erheben. Der Beschuldigte wird dadurch vor Gericht zum Angeklagten.

Strafanzeige erhalten – Welche Rechte hat man als Beschuldigter

Während eines Ermittlungsverfahrens ist man als Beschuldigter keineswegs mittellos. Man hat weitreichende Rechte, um sich gegen die Strafverfolgungsbehörden zu wehren. Juristischer Beirat ist dabei meistens entscheidend.

Eine polizeiliche Ladung wird meistens fälschlicherweise als Verpflichtung gesehen. Sie ist es jedoch keineswegs. Niemand muss einer polizeilichen Ladung Folge leisten. Vielmehr gilt es, diese besser zu vermeiden, da sich Beschuldigte in polizeilichen Verhören meist nur noch mehr belasten. Man sollte daher immer aufpassen, was man sagt. Es gilt der Grundsatz: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Auch als Zeuge kann man polizeilich vorgeladen werden. Ein Zeuge hat sogar das Recht, sich nicht selbst zu belasten, über das die Behörde den Betroffenen belehren muss. Zu beachten ist hier aber: eine gerichtliche Ladung ist verpflichtend und wird bei Nicht-Erscheinen bestraft!

Fazit

Die Strafanzeige ist für die Strafverfolgung in Deutschland von hoher Bedeutung. Sie kann von Jedermann wahrgenommen werden. Die Voraussetzung ist: ein hinreichender Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde. Somit sind die Anforderungen, auch formell gesehen, nicht hoch. Durch die Möglichkeit der Strafanzeige entsteht damit eine generelle Sicherheit vor Straftaten in Deutschland.

Für den Tatverdächtigen oder den Beschuldigten kann eine Strafanzeige jedoch zu Problemen führen, die man leicht hätte vermeiden können. Verhält man sich während des Ermittlungsverfahrens gegenüber der Polizei zu offen, kann das dazu führen, dass man sich selbst belastet. Im schlimmsten Fall führt dies zu einer gerichtlichen Anklage.

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Über den Autor

Frank Hannig

Charisma und strategische Skills sind das Pärchen, das von Erfolg erzählende Geschichten schreibt. Für mich zählt nur das gute Ende einer Story. Für meine Mandanten. Ich bin Ihr Rechtsanwalt.

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