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Wie lange bedeutet lebenslange Freiheitsstrafe

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Die lebenslange Freiheitsstrafe wird als die härteste Strafe in Deutschland angesehen.  Diese wird bei den schwersten Verbrechen angeordnet. Doch was ist überhaupt eine lebenslange Freiheitsstrafe? Für welche Straftaten gilt die lebenslange Freiheitsstrafe? Und kann diese harte Strafe verkürzt werden?

Was ist eine lebenslange Freiheitsstrafe?

Die lebenslange Freiheitsstrafe in Deutschland bedeutet, dass einem Menschen die Freiheit entzogen wird, allerdings ohne eine zeitliche Begrenzung. Im schlimmsten Falle eben ein ganzes Leben lang. Die Strafe kann frühestens beendet oder erlassen werden, wenn mindestens 15 Jahre verbüßt sind. Die Gesellschaft soll so vor dem Schaden bewahrt werden, der von der verurteilten Person ausgehen könnte. Nicht alle zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten bleiben aber bis zum Lebensende in Haft. Denn nach 15 Jahren hat der Verurteilte die Möglichkeit, auf Bewährung freigelassen zu werden. Hierzu bedarf es eines Gerichtsbeschlusses, in dem Fragen, wie soziale Widereingliederung (Sozialprognose), Rechtsempfinden der Allgemeinheit, Ausschluss von Widerholungsgefahr und Schuldeinsicht sowie Führung des Gefangenen während der Dauer der Haft, Berücksichtigung finden. Zu lebenslanger Freiheitsstrafe wird nur dann verurteilt, wenn dies durch das Gesetz ausdrücklich bestimmt wurde. Verhängt wird diese Art von Strafe ganz besonders bei Tötungsdelikten.

Für welche Straftaten ist die lebenslange Freiheitsstrafe vorgesehen?

Natürlich finden sich viele Straftaten, bei denen theoretisch eine lebenslange Freiheitsstrafe angeordnet werden könnte. Diese wird jedoch nur bei Tötungsdelikten angewendet. Der Klassiker ist der Mord, § 211 StGB. Weiterhin ist die lebenslange Freiheitsstrafe bei besonders schweren Fällen des Totschlags anzuwenden, § 212 Abs.2 StGB. Lebenslange Freiheitsstrafe kommt auch bei einer sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung mit Todesfolge in Betracht (sogar auch dann, wenn der Tod eines anderen Menschen „nur“ leichtfertig verursacht wird), § 178 StGB.

 

Was bedeutet lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung?

Bei der Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB) handelt es sich um eine freiheitsentziehende Maßregel– genaugenommen also keine Strafe. Diese Maßregel hat den Zweck, dass der für die Allgemeinheit gefährliche Straftäter sich bessert und dadurch der Schutz der Gesellschaft gewährleistet wird. Die Allgemeinheit wird also vor weiteren Taten des Täters bewahrt. Die Sicherungsverwahrung stellt eine Präventivmaßnahme dar. Hat der Täter seine Strafe bereits verbüßt  und darf er aber trotzdem aus Gründen des Schutzes der Allgemeinheit vor weiteren befürchteten oder erwarteten Taten nicht komplett in die Freiheit entlassen werden, wird die Unterbringung in einer  Sicherungsverwahrung angeordnet. Das heißt, der Straftäter wird in eine „Anstalt“, in der Regel eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Denn der Täter stellt trotzdem weiterhin eine Gefahr für die Bevölkerung dar. Die Sicherungsverwahrung kann somit neben der Freiheitsstrafe angeordnet werden.

Kann man eine lebenslange Freiheitsstrafe verkürzen oder in Bewährung umwandeln?

In Deutschland bedeutet es nicht, dass die verurteilte Person bis zum Tod in Haft bleibt. Zumindest ist es in der Regel nicht der Fall. Die zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Person kann nach 15 Jahren auf Bewährung freigelassen werden, wenn dies beantragt wird. Dies ist in § 57a StGB geregelt. Somit kann die Strafe -frühestens nach 15 Jahren- verkürzt werden. Hat das Gericht in seinem Strafurteil aber eine „besondere Schwere der Schuld“ festgestellt, ist die vorzeitige Entlassung auf Bewährung ausgeschlossen.

Was bedeutet lebenslange Freiheitsstrafe in anderen Ländern?

In vielen Ländern zählt die lebenslange Freiheitsstrafe als die härteste Strafe. Abgeschafft wurde die lebenslange Freiheitsstrafe zum Beispiel in Kroatien, Spanien und Portugal. Während es in Deutschland möglich ist, die lebenslange Freiheitsstrafe zu verkürzen (Freilassung auf Bewährung), dauert diese Strafe in den USA bis zum Lebensende des Verurteilten. In Norwegen beträgt die Freiheitsstrafe überhaupt höchstens 21 Jahre.

Fazit 

Die lebenslange Freiheitsstrafe in Deutschland ist eine Strafe für unbestimmte Zeit. Jedoch muss der Verurteilte mindestens 15 Jahre absitzen. Nach 15 Jahren Haft besteht die Möglichkeit, dass der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt wird. Das heißt also, dass die verurteilten Personen nicht zwingend bis zu ihrem natürlichen Tod in Haft bleiben. Der Täter kann auch nachträglich in eine Sicherungsverwahrung eingewiesen werden, wenn dieser immer noch als gefährlich gilt. Diese Maßnahme dient zum Schutz der Bevölkerung.

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