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Mein Fall: Der Drogenkurier ohne Brille

Jeder weiß, dass das Schmuggeln von Drogen in Deutschland strafbar ist. Nichtsdestotrotz werden große Mengen an Drogen jeden Tag über die Grenzen eingeführt. Gerade Marihuana, Amphetamine und Chrystal erfreuen sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit, ihre Bedeutung steigt immer weiter an. Doch was passiert, wenn man dabei erwischt wird, wenn man Drogen über die Grenze nach Deutschland einführt? Mit welchen Strafen muss man rechnen? Und wann hat man Aussicht auf eine Strafmilderung? Am Beispiel eines kuriosen Falls erfahren Sie hier alles Wichtige rund um das Thema Drogenschmuggel.

Mein Fall: Der Drogenkurier ohne Brille

Der im Video beschriebene Täter wurde von der Polizei erwischt, als er im Kofferraum seines Autos vierzehn Kilogramm Marihuana geschmuggelt hat. Nach Bestimmung des THC-Gehalts hätten ihm eigentlich drei bis dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe gedroht. Doch seinem Rechtsanwalt Frank Hannig ist es gelungen, das Strafmaß auf zwei Jahre heruntersetzen, sodass die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden konnte und der Angeklagte nicht ins Gefängnis musste. Doch wie war das möglich?

Welche Strafen gibt es für Drogenschmuggel

Die Strafen für Drogendelikte sind im Betäubungsmittelgesetz geregelt. Den Grundtatbestand für das Schmuggeln mit Drogen findet man in § 29 Absatz 1 Nummer 1 BtMG. Demnach wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft, wer Drogen nach Deutschland einführt. Auch der Versuch ist strafbar, kann aber milder geahndet werden.

Höher fällt die Strafe aus, wenn Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt eingeführt werden. Gemäß §30 Absatz 1 Nummer 4 BtMG wird dies mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bis hin zu fünfzehn Jahren bestraft.

Mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren muss derjenige rechnen, der gemäß § 30a Absatz 1 BtMG Drogen als Mitglied einer Bande in nicht geringer Menge nach Deutschland schmuggelt.

 

Drogenschmuggel: Geringe oder nicht geringe Menge?

Was bei den einzelnen Drogen eine nicht geringe Menge ist, hat der Bundesgerichtshof festgelegt. Ausschlaggebend bei der Ermittlung ist nicht die reine Menge der Drogen, sondern deren Wirkstoffgehalt. Bei Cannabis ist eine nicht geringe Menge ab einem Wert von 7,5 g THC erreicht. Bei Heroin liegt dieser Wert bei 1,5 g Heroinhydrochlorid, bei Kokain beträgt der Grenzwert 5,0 g Kokainhydrochlorid. Bei Ecstasy ist eine nicht geringe Menge ab 30 g MDE-Base erreicht.

Bei Cannabis kann von einem Wirkstoffgehalt von etwa zehn Prozent ausgegangen werden, eine nicht geringe Menge ist also bereits bei der Einfuhr von 75 g erreicht.  Härtere Drogen wie Kokain oder Heroin werden jedoch oft gestreckt, so dass in diesen Fällen die Ermittlung des Wirkstoffgehalts von Fall zu Fall sehr unterschiedlich ausfallen kann.

Gibt es eine Strafmilderung bei Drogenschmuggel

In vielen Fällen kommt jedoch auch eine Milderung der Strafe in Betracht. Grundsätzlich wird die Strafe erstmal danach bemessen, ob der Täter bereits vorbestraft ist oder ob die Tat sein erstes Vergehen ist. Auch die Art der Droge, die eingeführt wurde, wird berücksichtigt. Die Einfuhr „weicher“ Drogen wie Marihuana wird nicht so hart bestraft wie die Einfuhr der gleichen Menge „harter“ Drogen, wie zum Beispiel Chrystal.

Handelt es sich um eine geringe Menge einer Droge, die ausschließlich dem Eigengebrauch dient, kann die Einfuhr milder bestraft werden oder von der Verfolgung abgesehen werden.

Die sicherste Methode, die eigene Strafe zu mildern, ist es aber, sein ganzes Wissen zu offenbaren und über sämtliche Drogengeschäfte auszupacken, so dass man zur Aufklärung weiterer Drogendelikte beitragen kann. So konnte auch der im Video beschriebene Täter seine Haftstrafe auf zwei Jahre senken. Da eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wird, musste er also nicht einmal ins Gefängnis.

Fazit

Die unerlaubte Einfuhr von Drogen wird in Deutschland nach dem Betäubungsmittelgesetz hart bestraft. Man täuscht sich, wenn man denkt, dass bei kleinen Mengen geschmuggelter Drogen schon nichts passieren wird, wenn man erwischt wird. In jedem Fall sollte man sich bei Drogendelikten immer einen guten Strafverteidiger suchen, denn dieser kann dabei helfen, die Strafe erheblich zu mildern.

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Über den Autor

Frank Hannig

Charisma und strategische Skills sind das Pärchen, das von Erfolg erzählende Geschichten schreibt. Für mich zählt nur das gute Ende einer Story. Für meine Mandanten. Ich bin Ihr Rechtsanwalt.

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