Startseite » Allgemein » Der Unterschied zwischen Berufung und Revision – Rechtsmittel !
Allgemein Strafrecht

Der Unterschied zwischen Berufung und Revision – Rechtsmittel !

Die meisten von Ihnen kennen es: häufig wird in den Medien von Berufung und Revision berichtet, aber wo genau liegt eigentlich der Unterschied zwischen diesen beiden Rechtsmitteln und was bedeuten sie?

Rechtsmittel?

Unter diesem Begriff versteht man ganz einfach die Anfechtung eines vom Gericht gefällten Urteils, welchem sich die nächsthöhere gerichtliche Instanz annimmt. Am bekanntesten sind Berufung und Revision.

Was ist eine Berufung?

In Fachkreisen auch als Appellation bezeichnet, wird hierbei nicht nur geprüft, ob alle rechtlichen Vorschriften ordnungsgemäß eingehalten wurden, sondern der komplette Fall wird vor Gericht neu verhandelt. Die Beweisaufnahme beginnt also noch einmal von vorn, dabei können neue Erkenntnisse ans Licht gelangen, z.B.: durch die Vernehmung von Zeugen, Einbringung von Gutachten oder andere Beweisstücke, welche zur Klärung des Falls dienlich sein können.

Was ist eine Revision?

In diesem Fall wird es schon ein wenig schwieriger, denn wird Revision eingelegt, prüft das Gericht nicht die komplette Beweisaufnahme noch einmal neu, sondern beschäftigt sich ausschließlich mit der Frage, ob das vorherige Gericht keine formellen bzw. materiell rechtlichen Fehler begangen hat. Alle Tatsachen, die im Urteil vom letzten Gericht festgestellt worden sind, werden als korrekt angesehen und in die neue Überprüfung ohne Zweifel übernommen. Gelangt das Gericht zu der Ansicht, das gesprochene Urteil sei mindestens zum Teil fehlerhaft, hebt es das vorangegangene Urteil auf und schickt es an das ursprüngliche Gericht zurück. Dann kommt es zu einer neuen Verhandlung. Stellt das Revisionsgericht bei eigener Überprüfung der Entscheidung allerdings keine Fehler fest, so wird das ursprüngliche Urteil rechtskräftig.

Einhaltung der Fristen

Selbstverständlich gibt es auch bei Berufung und Revision Fristen zu beachten, um diese Rechtsmittel auch wirksam einsetzen zu können. Dazu genügt ein Blick in die StPO, wo dies für die Berufung unter § 314 StPO und für die Revision unter § 341 StPO geregelt ist. Innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils muss das jeweilige Rechtsmittel bei dem Gericht eingelegt werden, welches das Urteil erlassen hat.

Wahlmöglichkeit zwischen Berufung und Revision

Da, wie bereits aufgezeigt, gewisse Unterschiede zwischen Berufung und Revision existieren, ist auch die Wahlmöglichkeit bezüglich der beiden Rechtsmittel eingeschränkt. Die korrekte Wahl richtet sich nämlich nach der sogenannten Statthaftigkeit. Dies bewirkt, dass nicht gegen jedes Urteil, egal vor welchem Gericht, beide Rechtsmittel zur Verfügung stehen, sondern spezielle Regelungen bestehen.  So ist die Berufung ausschließlich gegen Urteile des Amtsgerichts (§ 312 StPO) zulässig, die neue Verhandlung findet dann vorm Landgericht statt. Die Revision ist ebenfalls auch für Urteile des AG zulässig, dann aber als “Sprungrevision” nach § 335 StPO mit direktem Weg zum OLG. Zu guter Letzt steht für Urteile des LG und des OLG ausschließlich die Revision  (§ 333 StPO) zur Verfügung, welcher sich dann der BGH annimmt.

Gründe für die jeweilige Wahl 

Neben der dargestellten Statthaftigkeit, richtet sich die Wahl auch immer nach dem individuellen Interesse. So ist die Berufung nur sinnvoll, wenn eine erneute Verhandlung auch entlastende neue Beweise zu Tage fördert, mit der Hoffnung, ein besseres Urteil zu erzielen. Bestehen an den vorgebrachten Tatsachen keinerlei Zweifel, es gibt aber Bedenken bezüglich der korrekten Anwendung der verfahrensrechtlichen Gesetze, dann ist die Revision angebracht.

Fazit

Wie in den letzten Abschnitten bereits aufgezeigt, ist die Differenzierung doch ein Stück umfangreicher, als es vielleicht auf den ersten Blick scheint. Der wichtigste Punkt, den es sich zu merken gilt, betrifft die Unterscheidung zwischen der erneuten Verhandlung, im Gegensatz zur reinen Überprüfung der formellen und materiellen Rechte. Wenn Ihnen diese Thematik nun das nächste Mal in der Presse begegnet, sind Sie in diesem juristischen Bereich wieder ein Stück klüger und haben allen anderen, die diesen Ratgeber nicht lesen, etwas voraus.

5/5 - (1 vote)

Über den Autor

EXPERTEHILFT

EXPERTEHILFT
Sie haben ein Rechtsproblem? Schildern Sie uns mit nur wenigen Klicks schnell und einfach Ihr Rechtsproblem. Anschließend prüfen unsere Experten Ihren Sachverhalt und melden sich zeitnah bei Ihnen. Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein, keine verstecken Kosten. Dieser Service ist für Sie kostenfrei.

Kommentar hinzufügen

Kommentar schreiben

Rechtsgebiete

Video des Tages

Rechtschutzversicherung jetzt Angebot anfragen

ARAG 300x200 - Der Unterschied zwischen Berufung und Revision - Rechtsmittel !

Send this to a friend