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Rotlichtverstoß

Ampelblitzer – Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß

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Rote Ampel zweimal geblitzt: Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß – Im Straßenverkehr kann man schnell arm werden. Heutzutage verwenden Behörden verschiedenste Techniken, um Verkehrsteilnehmer bei einem Verstoß zu erwischen. Anschließend klingeln die Kassen der Behörden. Der Hintergrund der vielen Verkehrskontrollen ist aber nicht finanzieller Natur. In erster Linie dienen die Verkehrskontrollen der Verkehrssicherheit – und sie sind sehr effizient. Aus der Angst zahlen zu müssen, entsteht seitens der Verkehrsteilnehmer nämlich ein gewisser Respekt gegenüber Verkehrsregeln, der nicht anders erwirkt werden kann.

Vor den sogenannten Ampelblitzern haben viele Autofahrer besonders Angst. Sie sind sehr schwer zu erkennen und sehr sensibel. Zudem sind Rotlichtverstöße enorm teuer und können neben einer Geldbuße auch noch zu weiteren Strafen führen. Warum? Diese Frage wird im folgenden Ratgeber beantwortet. Dabei wird die Rechtslage bei einem Rotlichtverstoß genau erläutert.

Geblitzt beim Überfahren einer roten Ampel – Was nun?

Die Situation dürfte jedem bekannt sein. Man steht im Verkehr an einer Ampel und hat es eilig. Durch die eigene Ungeduld passiert es, dass man die Kreuzung noch schnell überfahren möchte, bevor man wieder warten muss. Die Farbe der Ampel wird dabei häufig nicht berücksichtigt. Mit gravierenden Folgen! Denn gemäß §§ 49, 37 der Straßenverkehrsordnung ist das Überfahren einer roten Ampel eine Verkehrswidrigkeit.  Maßgeblich ist dabei der Grad der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

 

Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß?

Zunächst gilt es, zwischen verschiedenen Tatbeständen zu unterscheiden. Es gibt einen einfachen und einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Beide haben unterschiedliche Folgen.

Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn man die rote Ampel innerhalb von weniger als einer Sekunde überfährt und damit in den sogenannten Gefahrenbereich der Kreuzung einfährt. Der Zeitpunkt bemisst sich nach der Haltelinie der Ampel.

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt hingegen vor, wenn die rote Ampel zu einem Zeitpunkt überfahren wird, an dem die Ampel schon länger als eine Sekunde rot angezeigt hat. Auch hier ist das Überfahren der Haltelinie entscheidend.

Diese beiden Tatbestände unterscheiden sich in der Rechtsfolge. Für einen einfachen Rotlichtverstoß zahlt man immerhin schon 90 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Der qualifizierte Rotlichtverstoß wird hingegen schon mit einer Geldstrafe von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einem Monat Fahrverbot bestraft. (Hier geht es zum Bußgeldkatalog)

Die Rechtsfolgen eines Rotlichtverstoßes ändern sich aber außerdem, wenn durch den Verstoß ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet oder gar geschädigt wird. Eine Gefährdung liegt vor, wenn sich auch andere Verkehrsteilnehmer in unmittelbarer Nähe des Kreuzungsbereichs befinden. Im Falle eines einfachen Rotlichtverstoßes erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro und es werden zwei Punkte in Flensburg sowie einen Monat Fahrverbot verhängt. Entsteht durch einen einfachen Rotlichtverstoß ein fremder Sachschaden erhöht sich das Bußgeld wiederum auf 240 Euro. Entsteht eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch einen qualifizierten Rotlichtverstoß, wird gegen den Fahrer neben zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot ein Bußgeld von 320 Euro verhängt. Ist durch einen qualifizierten Rotlichtverstoß tatsächlich ein Schaden entstanden erhöht sich das Bußgeld auf 360 Euro.

Eine rote Ampel überfahren – Welche Strafen drohen?

Neben der Ahndung des Rotlichtverstoßes als Ordnungswidrigkeit kann sich der unaufmerksame Fahrer auch gemäß des Strafgesetzbuches strafbar machen.

Laut §315c StGB macht ein Kraftfahrer sich dann strafbar, wenn er sich bei einem Rotlichtverstoß sehr rücksichtslos verhält und dadurch andere Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert in Gefahr bringt. Ein besonders rücksichtsloses Verhalten ist nur dann anzunehmen, wenn durch den Rotlichtverstoß tatsächlich oder beinah ein Verkehrsunfall verursacht wurde. In diesem Fall hat der Kraftfahrer mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zu rechnen.

Wie kann man Einspruch gegen ein Rotlichtverstoß einlegen?

Die formellen Anforderungen an einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid sind nicht kompliziert. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen schriftlich bei der zuständigen Behörde erfolgen.

Ampelblitzer: Wie kann man einen Einspruch begründen?

Kompliziert wird es in der Begründung des Einspruchs. Ist die Begründung legitim, kann die Strafe gemildert oder aufgehoben werden.

Zunächst sollte man natürlich darauf achten, dass die Behörde einen entsprechenden Beweis vorlegen muss. Ist auf dem Bußgeldbescheid in keiner Weise ersichtlich, dass Sie selbst gefahren sind, weil das Nummernschild beispielsweise nicht zu erkennen ist, hat die Behörde kein Beweismaterial. In dem Fall ist der Bußgeldbescheid unbegründet.

Die Begründung der Unachtsamkeit ist nicht legitim. Ein Rotlichtverstoß ist ein sehr großer Eingriff in die Verkehrssicherheit, der nicht durch eine bloße Unachtsamkeit entschuldigt werden kann. Jegliche Begründungen Ihrerseits müssen auch nachgewiesen werden. Dies stellt meist die größere Hürde dar. An dieser Stelle könnte ein Anwalt für Verkehrsrecht ins Spiel kommen.

Wie kann ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht helfen?

Bei einem Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes gilt grundsätzlich zunächst dasselbe wie bei einem Geschwindigkeitsverstoß: Wenn Sie geblitzt worden sind, lohnt es  sich nicht, gegen die Technik zu argumentieren. Dafür sind Richter zu sehr von der entsprechenden Kontrolltechnik überzeugt. Es ergeben sich jedoch andere Möglichkeiten: Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht könnte in dem Bußgeldverfahren möglicherweise Formfehler entdecken, die Sie von dem Bußgeld befreien.

Fazit

Rotlichtverstöße werden zu Recht mit hohen Bußgeldstrafen geahndet, da dadurch die Verkehrssicherheit gewährleistet wird. Begehen Sie einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß, werden Sie sich über die teuren und unbequemen Konsequenzen ärgern. Waren Sie bei der Tat dazu noch besonders rücksichtslos, haben Sie zudem noch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Dies muss Ihnen jedoch erst einmal nachgewiesen werden. Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, ist es ratsam, ihn auf seine Beweiskraft zu untersuchen. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht könnte Ihnen zudem helfen, das Bußgeldverfahren auf Fehler zu überprüfen.

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