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Was ist eine Unterlassungserklärung? Rechte und Pflichten

Was ist eine Unterlassungserklärung?

Die Unterlassungserklärung ist ein Rechtsmittel, welches den Zweck verfolgt eine bevorstehende
oder wiederholte Rechtsgutverletzung zu verhindern. Wenn Wiederholungsgefahr besteht, dann
wird die Unterlassungserklärung meist mit einer Abmahnung versehen, welche rechtliche
Konsequenzen im Falle eines erneuten Verstoßes androht, dies kann auch als Strafandrohung
bezeichnet werden. Der Hauptanwendungsbereich der Unterlassungserklärung befindet sich im
Privatrecht. Im Wettbewerbsrecht zum Beispiel kann nur durch eine Unterlassungserklärung mit
Strafandrohung die Gefahr für eine wiederholte Wettbewerbsbeschränkung eingedämmt werden.
Entsprechend der Rechtsprechung des BGH gilt dies auch für andere Rechtsgebiete, allerdings in
„weniger strengem Maße“, also ist für gewöhnlich auch die bloße Unterlassungserklärung, ohne
festgesetzte Strafen wirkungsvoll. Im Urheberrecht wir die Unterlassung etwa erklärt, wenn es zu
einer ungenehmigten Benutzung eines fremden Werkes kommt, jemand beispielsweise Musik in
einer Veröffentlichung benutzt, ohne den Urheber vorher um Erlaubnis zu fragen. Auch im
alltäglichen Vertragsrecht findet die Unterlassungserklärung Anwendung. Ein Vertragspartner
handelt zuwider den vereinbarten Vertragsvorschriften, der andere erklärt ihm darauf, dass er dies in
Zukunft zu unterlassen habe und weiterhin innerhalb seiner Befugnisse handeln solle. Hier kann die
Unterlassungserklärung etwa mit einer Strafe versehen werden, die so im Vertrag vereinbart wurde.

Wie ist eine Unterlassungserklärung aufgebaut?

Voraussetzung für die wirksame Formulierung einer Unterlassungserklärung ist, dass ihr ein
rechtmäßiger Unterlassungsanspruch zu Grunde liegt. Die meisten Gesetze enthalten spezifische
Unterlassungsansprüche, im Wettbewerbsrecht wäre dieser beispielsweise in §12 Absatz 1 des
Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) normiert. Die allgemeine, zivilrechtliche
Anspruchsgrundlage für eine Unterlassungserklärung ist der §1004 des bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB). Dieser Paragraph ist subsidiär zu prüfen, das bedeutet, dass er hinter den spezifischen
Unterlassungsansprüchen zurücksteht und erst geprüft wird, wenn diese verneint, also abgelehnt
wurden. Der Unterlassungsanspruch des BGB ist ein deliktischer Anspruch.

1. Beeinträchtigung eines Rechtsgutes

Zunächst gilt es zu überprüfen, ob durch das Verhalten, welches unterlassen werden soll die
Beeinträchtigung eines Rechtsgutes gegeben ist. In Frage kommen das Leben, der Körper, die
Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht.

2. Zurechenbarkeit

Die angesprochene Beeinträchtigung muss des Weiteren auf eine konkrete Person
zurückzuführen sein, ihr zurechenbar sein. Wenn etwa ein Stellvertreter im Namen eines
anderen gehandelt hat, so muss jener unter Umständen für seine Handlungen geradestehen.
Diese Person muss die Beeinträchtigung außerdem ausdrücklich beabsichtigt, oder
zumindest grob fahrlässig verursacht haben.

3. Andauernde oder bevorstehende Beeinträchtigung

Wenn die Wahrnehmung und Ausübung des Rechtsgutes, oder der Rechtsgüter andauernd
gestört ist, dann kommt ein Beseitigungsanspruch in Frage. Bei Durchsetzung dieser
Sonderform des Unterlassungsanspruches wird der Störfaktor ab dem Moment der
Rechtskräftigkeit des Urteils unterbunden. Der Unterlassungsanspruch greift, wenn die
Beeinträchtigung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bevorsteht.

4. Rechtswidrigkeit/ Pflicht zur Duldung

Die Handlung, durch welche ein Rechtsgut beeinträchtigt wurde muss außerdem
rechtswidrig sein, darf also nicht durch etwaige Gesetzesnormen, oder rechtsgültige
vertragliche Regelungen gedeckt sein.
Möglicherweise ist der Inhaber des beeinträchtigten Rechtsgutes durch Vertragsklauseln,
oder ähnliche Regelungen zur Duldung der Beeinträchtigung verpflichtet, wenn dies der Fall
ist hat er keinen Anspruch auf Unterlassung.

5. Rechtsfolge

Wenn alle aufgeführten Kriterien vorliegen, dann hat derjenige, dessen Recht verletzt wurde
einen Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung. Ein entstandener Schaden muss ihm
allerdings nicht ersetzt werden.

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