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Zivilrecht und Strafrecht – Was ist der Unterschied?

Zwischen dem Zivilrecht und dem Strafrecht gibt es wesentliche Unterschiede. Da das Strafrecht zum öffentlichen Recht gehört muss genau genommen zwischen Zivilrecht und Öffentlichem Recht differenziert werden. Das Strafrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts, wie z.B. auch das Verwaltungsrecht.

 

Zivilrecht

Das Zivilrecht, auch Privatrecht genannt, ist das Recht der Bürger untereinander. Es regelt also Rechtsverhältnisse des Zusammenlebens zwischen Bürgern die sich gleichrangig gegenüberstehen. Bürger meint dabei nicht, dass es sich zwingend um Privatpersonen handelt, sondern es kann sich auch um andere Rechtsträger (z.B. GmbH, Wohnungsgenossenschaft) Partei sein.

Zum Zivilrecht zählen das Vertragsrecht, insbesondere Kaufvertrag oder Mietvertrag und deren Streitigkeiten daraus und Schadenersatzansprüche.

Aber auch das Individualarbeitsrecht mit seinen Themen wie Arbeitsvertrag, Abmahnung bis hin zur Kündigung gehört zum Zivilrecht. Das Kollektive Arbeitsrecht hingegen (z.B. Tarifvertragsrecht) gehört zum öffentlichen Recht.

Überdies sind auch Familienrecht, (z.B. Scheidung und Unterhalt), Erbrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht Teilgebiete des Zivilrechts.

 

Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht, zu dem das Strafrecht gehört, regelt das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Es besteht im Gegensatz zum Zivilrecht, wo sich die Parteien gleichgeordnet gegenüberstehen, zwischen den Parteien ein Über- / Unterordnungsverhältnis. Das bedeutet, der Einzelne ist dem Staat untergeordnet.

 

Strafrecht

Das Strafrecht hat zwei Funktionen. Es ahndet begangene Rechtsverletzungen. Bezweckt aber zudem zukünftige Rechtsverletzungen zu verhindern.

Aufgabe des Strafrechts ist der Schutz von Rechtsgütern. Geschützt werden sollen also das Vermögen, die körperliche Unversehrtheit, das Leben sowie Ehre und Würde. Verstöße dagegen sind im das Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt und werden entsprechend  geahndet.

Im Strafrecht verfolgt der Staat seinen Strafanspruch gegen potenzielle Straftäter. Der Staat handelt dabei im Interesse der Allgemeinheit. Der Strafanspruch steht allein dem Staat zu. Selbstjustiz ist in Deutschland verboten und steht unter Strafe.

Ferner zählt auch das Ordnungswidrigkeitenrecht, etwa Bußgeldverfahren zum Strafrecht. Das heißt jeder Rotlicht- oder Geschwindigkeitsverstoß zählt ebenfalls zum Strafrecht.

 

Wozu eine Unterscheidung?

Eine Abgrenzung zwischen Zivilrecht und Strafrecht ist vor allem wichtig, damit die Zuständigkeit des Gerichts geklärt werden kann, also ob der Zivil- oder Strafrichter zuständig ist.

 

Zusammentreffen von Zivilrecht und Strafrecht

Obwohl zwischen Zivilrecht und Strafrecht große Unterschiede bestehen, gibt es doch Fälle in denen beide Rechtsgebiete zusammentreffen.

Etwa bei einem Verkehrsunfall. Einerseits sind Schadenersatzansprüche im Rahmen des Zivilrechts geltend zu machen. Andererseits kann durch den Verkehrsunfall gegen den Unfallverursacher ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden gegen das er sich – sofern er sich wehren will – nur vor dem Strafrichter wehren kann.

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