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Ihre Rechte und Pflichten im Freibad

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Ihre Rechte und Pflichten im Freibad – Endlich ist der Sommer da und es wird Zeit für das Schwimmbad. Ins kühle Nass springen und in der Sonne brutzeln gefällt jedem von uns. Allerding verläuft in dieser Atmosphäre nicht alles so friedlich wie man denkt, denn so mancher Sonnenanbeter ist schon vor Gericht gelandet. Deshalb möchten wir Sie nun über auftretende Probleme zum Thema Schwimmbad informieren, damit Sie beim nächsten Besuch für Auseinandersetzungen gewappnet sind.

Der Bademeister ist der Chef

In einem Freizeitbad hat der Bademeister immer das Sagen, sodass alle Badegäste ihr Verhalten an seinen Befehlen ausrichten müssen. Sonst kann dieser einen Badegast des Bades verweisen. Der Grundsatz gilt unabhängig davon, ob ein Freizeitbad von der Kommune oder der Stadt geführt wird, denn ein falsches Verhalten muss bestraft werden und kann auch zu einem unbegrenzten Eintrittsverbot führen.

Grund für diese Auseinandersetzung war ein Mann älteren Jahrgangs, der trotz Badeordnung und eines wiederholten Verbots des Bademeisters ununterbrochen Kopfsprünge ins Nichtschwimmerbecken ausführte und damit seine Gesundheit stark gefährdete. Er wurde für eine unbegrenzte Zeit aus dem Schwimmbad verwiesen. (VG Mainz, 11.07.2006, Az.: 6 L 527/06.MZ).

Das Erteilte Verbot des Bademeisters sah das Verwaltungsgericht als zulässig an.

Immer Vorsicht bei Rutschen und Springtürmen

Jeder Badegast sollte bei Benutzung der Springtürme sowie der Rutschen vorsichtig sein, da die Unfallgefahr hier am meisten gegeben ist, sich sowie andere Badegäste zu verletzen. Es gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme, sodass jeder stets umsichtig sein muss und Absperrzonen, in denen Springen verboten ist, beachten muss. Aber nicht nur die Springer müssen den Grundsatz beachten, denn auch Schwimmer müssen solche Zonen meiden.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem Fall entschieden, dass Schwimmer sowie aktivere Gäste, die Rutschen sowie Springtürme in Anspruch nehmen, immer mit Rücksicht handeln müssen. (OLG Stuttgart, 13.04.2011, Az.: 13 U 16/11)

Insbesondere Rutschen bieten ein sehr hohes Unfallrisiko, weshalb Sicherheitsvorschriften in allen Fällen beachtet werden müssen. In einem Fall wurden zwei Personen, die vom Ende der Rutsche steil nach oben geklettert sind, bei einem Unfall mit einem rutschenden Gast zur fahrlässigen Körperverletzung verurteilt. (OLG Koblenz, 21.06.2012, Az.: 2 U 271/11).

Wer haftet, wenn mein Spind aufgebrochen ist?

Oftmals möchten Schwimmbäder ihre Haftung ausschließen und sagen, dass im Falle eines Diebstahls die Haftung aufgrund einer AGB Klausel ausgeschlossen ist. Doch solche Ausschlüsse sind unwirksam und müssen von den Badegästen nicht beachtet werden. Ein Spind ist zur Aufbewahrung aller Gegenstände gedacht, die ein Gast bei sich trägt. Deshalb muss eine Haftlpfichtversicherung im Falle eines Diebstahls komplett für den Schaden haften. Denn mit einer Eintrittskarte hat sich der Badegast Zutritt zum Freibad und Zugang zum Spind gewährt. Deshalb kann hier die Haftung durch AGBs nicht ausgeschlossen werden.

Ihre Schritte sind ganz einfach:

Badpersonal informieren, Polizei rufen, Strafanzeige stellen. Die Strafanzeige ist unumgänglich, damit eine Schadensmeldung gemacht werden kann. Treffen Sie auf sich weigerndes Personal, bleiben Sie dran und fordern Sie die Rechtsabteilung. Das Schwimmbad muss Ihnen die Auskunft darüber geben. Häufig kompliziert ist die Wiederbeschaffung von Dokumenten wie Personalausweis oder Führerschein. Hier werden die Kosten für eine Neubeantragung von der Versicherung getragen.

Immer nur das Nötigste mit ins Freibad nehmen

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil ausdrücklich gesagt, dass Badegäste nur die nötigsten Sachen mitnehmen sollen. Aufgrund der unstabilen Bauart eines Spindes sollte jeder Gast erkennen, dass die Unterbringung von Wertgegenständen im Schwimmbad nicht geeignet ist. (Az.: 8 U 234/04)

Unser Tipp:

Sommerzeit ist Schwimmbadzeit. Aber man sollte sich immer so verhalten, dass man Rücksicht auf andere Badegäste nimmt. Spaß hin oder her, man sollte die Gefahren nicht vergessen, ganz egal ob im Bezug auf die Gesundheit oder das Eigentum. Nehmen Sie sich beim nächsten Schwimmbadbesuch doch einen Wertsachenspind, dessen Bauweise für Langfinger keine schnelle Chance bietet. Oder lassen Sie doch Ihre Wertsachen im Auto oder gleich zu Hause.

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