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Krankgeschrieben: Darf man rausgehen oder droht eine Abmahnung?

© Andrey Popov / Fotolia

Krankgeschrieben: Darf man rausgehen oder einkaufen? – Wer früher in der Schule oder auf Arbeit wegen Krankheit fehlte, blieb meistens auch den ganzen Tag zu Hause, bis er wieder gesund war und zur Arbeit erscheinen konnte. An shoppen gehen oder sich mit Freunden in der Öffentlichkeit zu treffen war damals meist gar nicht zu denken, man war ja krankgemeldet und hätte vor den Kollegen und dem Chef nicht gut dagestanden, wäre man gesehen worden.

Mittlerweile sieht das aber anders aus – man lässt sich öfter mal wegen Kleinigkeiten krankschreiben und einige nutzen diese Zeit auch gleich als eine Art Urlaub und genießen ihre Freizeit. Doch ist das nur moralisch gegenüber den anderen Kollegen, welche für einen mitarbeiten müssen, falsch? Was steht einem während einer Krankschreibung zu? Welche Rechte hat man? Wir klären Sie auf!

Krankgeschrieben im Job – Was sie beachten müssen

Informieren Sie schnellstmöglich Ihren Arbeitgeber und reichen Sie die Krankschreibung innerhalb von 3 Tagen bei der Krankenkasse ein. Bei Ihrem Arbeitgeber genügt ein ärztliches Attest.

  • auf ärztlichen Rat hören und an die Anweisungen halten
  • nicht krank zur Arbeit gehen, damit keine Kollegen oder Kunden angesteckt werden

Was ist bei einer Krankschreibung erlaubt

Als Arbeitnehmer dürfen Sie in einem Krankheitsfall grundsätzlich alles machen, was ihre Gesundheit nicht weiter gefährdet bzw. verschlimmert und positiv auf ihre Genesung wirkt.

Hier ein paar Beispiele:

  • Spaziergang /einkaufen: frische Luft und leichte Bewegung können die Genesung fordern
  • Auto fahren: Erlaubt, wenn der Arzt nichts anderes gesagt hat, bei strikter Bettruhe starken Rückenschmerzen oder sehr starken Medikamenteneinfluss etc. wird davon abgeraten
  • Kino / Restaurantbesuch: Erlaubt, bei Bronchitis oder ähnlichen Beschwerden wird aber von einem Ort, wo geraucht wird, abgeraten -> schadet Genesung
  • Reise ans Meer: Bei Menschen mit Hautproblemen wird dies sogar empfohlen. Längere Reisen bei Menschen mit Rücken- und Bewegungsproblemen werden abgeraten.
  • Sport: Mit Arzt über Sporterlaubnis sprechen, kann Genesung fördern, als auch gefährden.

Wann droht eine Abmahnung und eventuelle Kündigung?

Verstoßen Sie gegen ärztliche Empfehlungen und verschlimmern durch eine Aktivität weiter Ihre Krankheit, sodass ihre Genesung sich dadurch verzögert, dann kann Ihnen eine Abmahnung oder schlimmstenfalls die fristlose Kündigung drohen.

Werden jedoch falschen Angabe bei einer Krankheit gemacht (z.B. Depressionen statt Hüftproblemen), kann Ihnen auch eine Abmahnung drohen, wenn Sie so anderweitigen Aktivitäten nachgehen.

Fazit

Letztendlich muss es jeder selber entscheiden, wie frei man sich bei einer Krankschreibung in der Öffentlichkeit bewegen und zeigen möchte – solange man seine Gesundheit nicht gefährdet, steht weder einem Kino -, noch einem Schwimmbadbesuch etwas im Weg. Die Frage ist nur, ob man es moralisch aushält, seinem Kollegen oder Chef dabei zu begegnen.

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