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Weihnachtsgeschenke für Geschäftspartner – Was muss man beachten ?

Die Weihnachtszeit steht vor der Tür, die Zeit die für Liebe und Familie steht. Doch nicht nur der Familie sollte Beachtung geschenkt werden. Für viele Arbeite ist es Traditionen ihren Mitarbeitern eine kleine Aufmerksamkeit zukommen zulassen. Aber nicht jedes Geschenk ist geeignet und es gibt einige Grenzen an die sich gehalten werden muss.

Regelungen für Geschenke?


Eindeutige Regelungen des Geschenkes betreffenden gibt es nicht. Es sollte sich um etwas kleines, nicht zu persönliches handeln. Ein Kugelschreiber, persönliche Kaffeetasse oder ein übliches Duschbad sollten als Aufmerksamkeit Ihrer Seite genügen. Anders ist es jedoch bei Einladungen zu gemeinsamen Veranstaltungen, da Ihr die Absicht nicht klar ist. Natürlich könnte es sich nur um ein freundschaftliches Treffen handeln, aber es könnte auch die Absicht verfolgt werden den Geschäftspartner für ein gemeinsamen Zeil oder Projekt zu gewinnen. Von Einladungen zu Veranstaltungen jeglicher Art sollten vermieden werden.

Was muss bei der Annahme des Geschenkes berücksichtigt werden?


Bevor Sie ein Geschenk annehmen, sollten Sie sich vergewissern ob irgendwelche arbeitspflichtigen oder steuerpflichtigen Verletzungen oder Vorteile mit sich bringen. Es ist ebenfalls möglich dass das Geschenk als eine Form der Bestechung betrachtet wird. Es sollte sichergegangen werden, dass dies nicht der Fall ist.
Regelungen welche die Größe oder den Preis des Geschenkes beschränken existieren zwar nicht, es können jedoch Bestimmungen im Arbeitsvertrag oder im Gesetz stehen, welche den Einzelfall genauer regeln.

Wie kann man sich vor einer Bestechung sichern?

 

Loyalität ist eine wichtige Eigenschaft eines Arbeitnehmers welcher sehr geschätzt wird. Deswegen sollte dieser davon absehen ein sehr großes und teures Geschenk eines seiner Kollegen anzunehmen, da dadurch die so wichtige Loyalität angezweifelt werden kann.
Arbeitnehmer welche um Beispiel im öffentlichen Dienst arbeiten, dürfen keine Geschenke annehmen, welche in irgendeinen Bezug zu ihrer Arbeit darstellen.

Regelungen für Arbeitgeber


Sollte jedoch kein Mitarbeiter einem anderen Arbeitnehmer ein Geschenk zukommen lassen, sondern der Arbeitgeber, liegen Regelungen vor an welche dieser sich halten muss. So hat ein Arbeitgeber einen Freiwert von 60 Euro mit dem er ein Geschenk für einen Arbeitnehmer erwerben kann. Dies muss nicht nur unbedingt zu Weihnachten der Fall sein, andere Möglichkeiten sind zum Beispiel der Geburtstag oder eine bestandene Prüfung des Arbeitnehmers. Sollte das Geschenk den Wert von 60€ überschreiten, wird dieses sofort versteuert. Es handelt sich in diesem Fall um kein Geschenk mehr sondern um Arbeitslohn.
Des weiteren kann der Arbeitgeber auch Geschenke ohne weiteren Anlass an seine Arbeitnehmer machen. Dafür gibt es ebenfalls einen Freibetrag von 44€, ein beliebtes Geschenk hierfür ist ein Jobticket.
Diese beiden Beträge lassen sich ohne weiteres kombinieren, so kann also in einem Monat der Arbeitnehmer sowohl ein Jobticket als auch eine Aufmerksamkeit für beispielsweise seine Hochzeit vom Arbeitgeber erhalten.

Präventivmaßnahmen


Um Bestechungen oder anderen  Komplikationen zu entgehen, empfiehlt es sich vorher eine innerbetriebliche Compliance-Struktur aufzubauen. In dieser Struktur wird unter anderem eine Annahmeverbot der Mitarbeiter formuliert oder eine Anzeigepflicht verfasst. Beim verfassen einer solchen Struktur ist die Hilfe eines Anwalts zu empfehlen, da dieser mit fachlichen Rat zur Seite stehen kann. So können Unsicherheiten aus dem Weg geräumt werden.

Fazit


Es ist durchaus möglich seinen Kollegen und Kolleginnen zu Weihnachten etwas zu schenken. Dabei sollte beachtet werden, dass es sich um keine Einladung zu einem Event oder eine mögliche Bestechung handelt. Da dies sonst zu rechtlichen Streitigkeiten führen kann.
Sollte das Geschenk vom Arbeitgeber kommen, darf es einen Wert von 60€ nicht überschreiten. Der Arbeitgeber kann zwar auch Geschenke ohne besondere Anlässe verteilen, diese dürfen jedoch nicht   teurer als 44€ sein.
Eine beliebte Vorgehensweise in Betrieben ist das „Weihnachtswichteln“. Hierbei wird vorher festgelegt wer wem etwas schenkt. Ebenfalls wird vorher der maximale Preis des Geschenks besprochen um weitere Unstimmigkeiten zu vermeiden.

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