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Nach der Elternzeit – Rechte und Pflichten !

Die schönste Zeit der Familie beginnt mit der Geburt eines neuen Familienmitglieds. Ein neues Kind bedeutet aber auch neue Kosten. Dafür arbeiten die Deutschen viel, sowohl Frau als auch Mann. Wie kann man nun Kind und Job unter einen Hut bringen? Diese Problematik hat auch der Gesetzgeber erkannt und die gesetzliche Elternzeit festgeschrieben. Diese gibt den frisch gebackenen Eltern die Möglichkeit, sich um das neu geborene Kind zu kümmern, ohne sich in berufliche Defizite zu begeben. Genauer gesagt besteht der Anspruch auf Elternzeit bis zu dem dritten Lebensjahr des Kindes. Möglich ist es auch, dass ein Jahr Elternzeit  von den drei Jahren auch bis zur Vollendung des achten Lebensjahrs des Kindes beansprucht wird. Diese Zeit steht Jedem zu! Der Arbeitgeber muss alle seine Arbeitnehmer gleich behandeln und sich angemessen um die Anträge der Elternzeit kümmern. Während der Elternzeit haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Gehalt, entsprechend der gesetzlichen Regelungen.

Dieser Ratgeber setzt jedoch an einem anderen Zeitpunkt an – Was passiert eigentlich nach der Elternzeit? Hat der Arbeitnehmer nach drei Jahren seine Elternzeit vollendet, muss ihn der  Arbeitgeber wieder in den Betrieb eingliedern. Welche Regelungen gibt es dafür?  Es kommt nicht selten vor, dass Eltern nach ihrer Elternzeit nicht fair behandelt werden, weil sie ihren Arbeitgeber aufgrund ihrer Auszeit verärgert haben. Dieser Ratgeber klärt Sie über ihre Rechte und Pflichten nach der Elternzeit auf!

Gibt es einen Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz?

Am erfreulichsten wäre es für den Arbeitnehmer, wenn er in den gleichen Job einsteigen könnte, den er vor der Elternzeit unterbrochen hat. Gibt es darauf einen Anspruch? Ja! Das Gesetz schreibt eine sogenannte Arbeitsplatzgarantie vor. Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer nach seiner Elternzeit einen Anspruch auf den gleichen Job unter den gleichen Bedingungen, den er auch vor der Elternzeit hatte. Der Arbeitgeber muss insoweit alle nötigen Arbeitsbedingungen wieder herstellen. Dies gilt jedoch nur im Rahmen der Vereinbarung in Ihrem Arbeitsvertrag. Der Arbeitsvertrag beinhaltet, was ihre Tätigkeit bei dem entsprechenden Arbeitgeber genau darstellt. Nach der Elternzeit darf der Arbeitgeber die Tätigkeit des wiederkehrenden Arbeitgebers im Kern nicht verändern.

Kann man örtlich oder inhaltlich versetzt werden?

Der Arbeitgeber hat dem wiederkehrenden Arbeitnehmer nach der Elternzeit seinen alten Arbeitsplatz wieder zur Verfügung zu stellen. Dies schließt jedoch nicht aus, dass der Arbeitnehmer einer Versetzung ausgesetzt ist. Ein solches Szenario hängt alleine von dem geschlossenen Arbeitsvertrag ab. Inhaltlich darf der Arbeitgeber den Kern der Tätigkeit, wie sie im Arbeitsvertrages steht, nicht verändern. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass der Arbeitgeber nach der Elternzeit eine inhaltliche Versetzung veranlassen kann, wenn er die Tätigkeit im Kern unberührt lässt. Was genau der Kern ihrer Tätigkeit im Einzelnen darstellt, ist Ihrem Arbeitsvertrag zu entnehmen. Vor Beantragung der Elternzeit ist somit eine ordentliche Prüfung der vertraglichen Tätigkeitsformulierung sehr ratsam. Eine örtliche Versetzung ist meist vertraglich ausgeschlossen, auch das sollte vorher geprüft werden. Dennoch ist eine örtliche Versetzung nach der Elternzeit möglich, wenn sie nicht vertraglich ausgeschlossen ist und sie nicht den Kern der Tätigkeit verändert.

Gilt der Kündigungsschutz auch nach der Elternzeit?

Während der Elternzeit gilt der besondere Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer nicht kündigen. Frühester Zeitpunkt der Kündigung kann der erste Arbeitstag nach der Elternzeit sein, denn nach der Elternzeit endet der besondere Kündigungsschutz. Nach der Elternzeit kann der Arbeitgeber mit der dann maßgeblichen Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis kündigen. Natürlich hat er dabei die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten (Kündigungsgrund etc.).

Unter welchen Voraussetzungen kann man in Teilzeit weiter arbeiten?

Vor allem Mütter suchen nach der Elternzeit die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten. Es ist unmöglich, mit einer vierzigstunden Arbeitswoche auch das Kind angemessen zu betreuen. Grundsätzlich gilt leider, nach der Elternzeit sind Arbeitnehmer weniger geschützt. Deswegen gelten hier die gleichen Regelungen für Eltern, die gerade aus der Elternzeit kommen, als auch für andere Arbeitnehmer. Der Anspruch auf geringere Arbeitszeiten ist für alle Arbeitnehmer an bestimme Voraussetzungen geknüpft.

Zunächst gilt dieser Anspruch nur bei Arbeitgebern, deren Betrieb mehr als fünfzehn Mitarbeiter zählt. Bei Betrieben mit weniger als fünfzehn Mitarbeitern kann man einen solchen Anspruch nicht erwarten. Weiterhin muss das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten bestehen, was bei einer Wiederkehr aus der Elternzeit unproblematisch erscheint. Schließlich kann der Arbeitgeber den Antrag auf Teilzeitarbeit aus betrieblichen Gründen verweigern. Dies ist dann der Fall, wenn durch die zeitliche Umstellung maßgebliche Arbeitsabläufe nicht mehr angemessen ausgeführt werden können.

Unter diesen Voraussetzungen können Sie nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten.

Fazit

Die Rückkehr in den alten Job nach der Elternzeit empfinden viele als beängstigend. Viele wissen nicht, ob Sie unter den gleichen Bedingungen wie vorher arbeiten werden. Hier sind nun die Fakten, auf die Sie sich in jedem Fall verlassen können: Eine Versetzung ist nur zulässig, wenn sie den vertraglich festgeschriebenen Kern ihrer Tätigkeit nicht verändert! Nach der Elternzeit haben Sie keinen besonderen Kündigungsschutz mehr! Unter bestimmen Voraussetzungen können Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Arbeit auf Teilzeit vereinbaren, aber auch hier gelten die gleichen Regeln für alle Arbeitnehmer!

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Über den Autor

Ulrike Schmidt

Hinter einer persönlichen und kompetenten Beratung steht in erster Linie ein Mensch mit allen seinen Facetten. Mit einer Mischung aus Persönlichkeit, Charakter und Know-how setze ich mich für Ihre Rechte ein.

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