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Weihnachtsgeld: Hat jeder Arbeitnehmer Anspruch?

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Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld? – Es ist wieder soweit: Weihnachten steht vor der Tür und somit auch wieder die Aufgabe, für seine Liebsten eine kleine Aufmerksamkeit zu kaufen. Das Weihnachtsgeld ist eine Methode des Arbeitgebers, um es den Leuten zu erleichtern, das passende Geschenk zu finden.

Warum gibt es Weihnachtsgeld und wie ist es entstanden?

Die Tradition des Weihnachtsgeldes ist eine sehr alte. Damals bekamen Schustergesellen von ihrem Meister ein Stück Leder, um sich selbst ein Paar Schuhe zu machen. Da dies immer zur Weihnachtszeit stattfand, wurde es bald eine weitreichende Tradition, dass ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer zusätzliches Entgelt zur Weihnachtszeit gibt. Die Funktion des Weihnachtsgeldes ist es, den verschiedenen Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, Geschenke für ihre Familie zu kaufen.

Wann steht einem Weihnachtsgeld zu?

Üblicherweise wird das Weihnachtsgeld im November an den Arbeitnehmer übergeben, der genaue Zeitpunkt als auch die Höhe oder ob überhaupt Weihnachtsgeld gezahlt wird, liegt dabei am jeweiligen Unternehmen selbst. Der Anspruch auf Weihnachtsgeld beruht sich meist auf Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, Arbeitsverträge, gesetzliche Regelung und die wiederholte Leistung des Arbeitgebers.

Das Weihnachtsgeld steht einem Arbeitnehmer somit zu, wenn er in einem Unternehmen arbeitet, welches vertraglich die Zahlung des Weihnachtsgeldes vorsieht. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld zurückverlangen kann, wenn der Arbeitgeber das Unternehmen kurz nach der Zahlung verlässt.

Die Höhe des Weihnachtsgeldes ist von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich. Ebenfalls ist es zulässig, dass einem Arbeitnehmer aufgrund von gewissen Qualifikationen mehr Weihnachtsgeld gezahlt wird.

Beamte finden eine spezielle Regelung bezüglich ihres Weihnachtsgeldes. Sie bekommen seit dem Jahr 2008 kein Weihnachtsgeld mehr. Dafür wird die ihnen gewährte Sonderzahlung auf ihr Grundgehalt aufgerechnet. Somit werden 5% der Jahresbezüge zu ihrem Grundgehalt hinzugerechnet.

Ab wann bekommt man das volle Weihnachtsgeld, ab wann anteilig?

Das volle Weihnachtsgeld erhält der Arbeitnehmer nur dann, wenn er mindestens ein volles Kalenderjahr in seinem Betrieb gearbeitet hat. Das Weihnachtsgeld soll nämlich weniger eine Vergütung für erbrachte Leistung darstellen, sondern ist eine Danksagung für die Loyalität dem Unternehmen gegenüber. Anteiliges Weihnachtsgeld erhält man, wenn zu einem späteren Zeitpunkt die Arbeit im Betrieb beginnt. Sollte das Arbeitsverhältnis zum Beispiel erst im Juni zustande kommen, so kann nicht das volle Weihnachtsgeld verlangt werden.

Eine andere Möglichkeit das Weihnachtsgeld anteilig zu erhalten ist, wenn das Arbeitsverhältnis im laufenden Jahr beendet wird. Sollte es beispielsweise im September zur Beendigung des Verhältnisses kommen, so können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einen gewissen Anteil des Weihnachtsgeldes einigen, der dann dem Arbeitgeber ausgezahlt wird.

Es gibt aber auch einen Unterschied zwischen vertraglich geregeltem Weihnachtsgeld und anderen Sonderzahlungen mit Entgeltcharakter, sogenanntes „13. Gehalt“. Das 13. Gehalt, welches ebenfalls im November gezahlt wird, stellt eine reine Vergütung der Arbeitsleistung dar und nicht wie das Weihnachtsgeld eine Danksagung für die Loyalität. Somit kann ein 13. Gehalt nicht anteilig gezahlt werden, da die vorausgesetzte Leistung nicht erbracht wurde und somit auch nicht entlohnt werden kann.

Wie wird das Weihnachtsgeld versteuert?

Das Weihnachtsgeld ist voll steuerpflichtig. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss vorerst die Lohnsteuer aus dem anfallenden Jahresarbeitslohns berechnen. Darauffolgend wird erneut die Lohnsteuer errechnet, diesmal wird aber auch das Weihnachtsgeld zum Jahresarbeitslohn dazugerechnet. Zwischen diesen beiden Beträgen entsteht eine Differenz, diese Differenz ist der Lohnsteuerbetrag der vom Weihnachtsgeld einbehalten wird. Es steht dem Arbeitgeber ebenfalls offen, das Weihnachtsgeld nicht im November oder Dezember zu zahlen, sondern erst im Januar des Folgejahres. Dies ist der Fall, wenn der Lohn für Dezember zusammen mit dem Weihnachtsgeld am 2. Januar beim Arbeitnehmer eingeht.

Fazit

Das Weihnachtsgeld ist eine zusätzliche Entlohnung für den Arbeitnehmer, welche insbesondere die Treue zum Unternehmen belohnt aber auch das Kaufen von Geschenken und das Ausrichten des Weihnachtsfestes erleichtern soll. Das Weihnachtsgeld kann entweder voll oder anteilig bei verkürztem Bestehen des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden. Ebenfalls ist das Weihnachtsgeld steuerpflichtig und kann auch erst im Folgejahr gezahlt werden.

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