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Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum – Die wichtigsten Fakten

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Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum – Nachdem viele Vorlesungen besucht und viele Hausarbeiten geschrieben sind, gibt das Praktikum die Möglichkeit den theoretischen Stoff besser zu strukturieren und in die Praxis umzusetzen. Außerdem ist das Praktikum für viele Studenten und Absolventen ein großer Start in ihren zukünftigen Job. Je länger Sie Ihr Praktikum machen und je mehr Aufgaben Sie zu erfüllen haben, desto größer ist Ihre Chance, bei den großen Unternehmen nach dem Studium angestellt zu werden. Aber was sollte ich eigentlich beachten, bevor ich mich für ein Praktikum bewerbe? Welche Rechte stehen mir zu? Wir klären Sie auf!

Zuerst muss man zwischen dem Pflichtpraktikum, das in der Studienordnung vorgeschrieben ist, und dem freiwilligen Praktikum, worauf die Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) die Anwendung finden unterscheiden.

Was ist ein Pflichtpraktikum?

Das Pflichtpraktikum ist ein Praktikum, wo die wichtigste Aufgabe für die Studenten und Schüler darin besteht, ihre theoretischen Kenntnisse aus dem Studium in die Praxis umzusetzen. Deswegen hängt Ihre Praktikumsplatzwahl davon ab, an welcher Fakultät sie studieren oder welche Fachrichtung sie wählen. Darüber hinaus gelten für das Pflichtpraktikum die Vorschriften aus Schul- oder Studienordnungen. Das bedeutet, dass die wichtigen Voraussetzungen oder Hinweise, wie zum Beispiel, wie lange das Praktikum dauert, wie es eingeteilt werden muss usw. Sie in Ihrer Studienordnung vorgeschrieben finden können. Weitere Pflichten bezüglich Ihrer Aufgaben ergeben sich aus Ihrem Praktikumsvertrag, den Sie mit Ihrem Praktikumsbetrieb abgeschlossen haben oder nach Absprache. Der Praktikumsvertrag ist in dem Fall anders aufgebaut als der Arbeitsvertrag und deswegen genießen leider die Studenten und Schüler im Pflichtpraktikum keinen Sonderschutz durch das Arbeitsrecht. Das bedeutet, dass Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung, Urlaub, Kündigungsschutz usw. haben.

Was ist ein Freiwilliges Praktikum?

Bei dem freiwilligen Praktikum entscheiden Sie selber, wo Sie das absolvieren wollen, selbstredend ausgehend davon, in welchen Beruf Sie sich integrieren wollen. Dabei sind Sie nicht an Ihre Studienordnung gebunden und Ihre Rechte als Praktikanten fallen unter das Berufsbildungsgesetz. Nach §26 BBiG werden die Praktikanten mit den Arbeitnehmern gleichgestellt, wonach zwischen beiden Vertragsparteien ein Arbeitsverhältnis entsteht. Das bedeutet, dass für diese Praktikanten die arbeitsrechtlichen Vorschriften aus dem Arbeitsrecht auch die Anwendung finden.

Die Arbeitszeit bei einem Pflichtpraktikum darf 8 Stunden nicht überschreiten.

Praktikum: Wie ist die Lage, wenn ich krank bin?

Wenn Sie erkrankt sind, müssen Sie Ihren Ansprechpartner rechtzeitig informieren. In dem Fall kann Ihr Praktikum über die Zeit verlängert werden, in der Sie abwesend waren, um die restliche Zeit nachzuholen. Da die Vorschriften aus dem Arbeitsrecht bei einem Praktikum keine Anwendung finden, steht Ihnen im Krankheitsfall auch keinen Anspruch auf das Krankengeld zu.

Gibt es eine Vergütung im Praktikum

Gemäß §§17, 26 BBiG i .V. m. §22 Abs.1 Nr.2 MiLoG sind die Praktikumsgeber verpflichtet , eine Vergütung ab dem ersten Monat zu gewährleisten, wenn Ihr Praktikum länger als drei Monate dauert. Wie bei jedem Arbeitgeber, hängt die Endsumme davon ab, wie viele Stunden pro Woche Sie in Ihrem Praktikum beschäftigt sind. Arbeiten Sie nicht mehr als 20 Stunden, so bleiben Sie in der Kranken- und Pflegeversicherung und in der Arbeitslosenversicherung (Sozialversicherung) beitragsfrei und sind nur zur Rentenversicherung verpflichtet. Überschreitet die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden, sind Sie zur Sozialversicherung verpflichtet.

Praktikum Arbeitszeit

Grundsätzlich ergibt sich die Arbeitszeit aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und gemäß §3 darf diese 8 Stunden nicht überschreiten. Die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen ergibt sich wie für Arbeitnehmer aus §9 ArbZG und ist verboten, wenn nichts anderes in Ihrem Vertrag vereinbart wurde. In bestimmten Branchen wie in der Gastronomie, im Krankenhaus, bei Fernsehen oder Feuerwehr usw. (§10 ArbZG) haben Sie einen Anspruch auf einen Ersatzruhetag für Sonn- oder Feiertagsarbeit. Auch die Pausen spätestens nach 6 Stunden stehen Ihnen zu.

Urlaub in der Praktikumszeit

Machen Sie ein freiwilliges Praktikum, so haben Sie auch einen Anspruch auf Mindesturlaub. Die Länge Ihres Urlaubes hängt davon ab, wie lange Ihr Praktikum ist. So stehen den Praktikanten mindestens 24 Urlaubstage im Jahr zu.

Was steht mir im Krankheitsfall zu?

Wenn Sie während eines freiwilligen Praktikums krank geworden sind, benötigen Sie eine Krankbescheinigung vom Arzt. Im Krankheitsfall haben die Praktikanten gemäß §26 und §10 BBiG i.V.m. §3 EntgFG einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Fazit

Unabhängig von der Art Ihres Praktikums, müssen Sie sich zum Beginn informieren, für welche Aufgaben Sie verantwortlich sind. Es ist zu empfehlen, einen Vertrag abzuschließen, damit Sie Ihre Rechte und Pflichten genau kennen, um Konflikte und Unverständlichkeiten zu vermeiden. Am Ende Ihres Praktikums haben Sie einen Anspruch auf ein Zeugnis. Bei einem Pflichtpraktikum müssen Sie von Ihrem Praktikumsgeber eine Bescheinigung erhalten, wo die Art und die Zeit beschrieben sind. Hierbei handelt es sich um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, in welchem auch Tätigkeitsbeschreibung und Beurteilung zu finden sind.

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