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Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub?

© Mila Supynska / Fotolia

Haben auch Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben und dabei maximal 450€ verdienen auch Urlaub? Und wenn ja, wie viele Tage stehen Ihnen denn überhaupt zu? Diese Fragen möchten wir in diesem Ratgeber klären.

Es handelt sich um einen Irrtum, wenn Minijobber der Ansicht sind, dass Ihnen überhaupt kein Anspruch auf Urlaub und Erholung zustehen kann.  Schließlich sind alle nur der Meinung, dass diese für die geringe Arbeitszeit bezahlt werden und keine vergleichbaren Ansprüche haben, wie ein Vollzeitarbeiter. Und diese Ansicht nutzen viele Arbeitgeber oftmals aus! Doch das dürfen sie nicht! Auch wenn nichts im Arbeitsvertrag festgesetzt ist, sind Minijobber gleich zu behandeln, sodass auch diese einen Anspruch auf Erholung und Urlaub haben.
Der Anspruch wird vom §3 Bundesurlaubsgesetz gewährt.

Urlaubsanspruch für Minijobber

Die Berechnung der Urlaubstage ergibt sich stets dadurch, wie viele Tage in einer Woche ein Minijobber tätig ist.
Da diese aber nicht ständig unter Kontrolle des Arbeitgebers stehen und in einigen Fällen nicht täglich von Ihrem Chef gesehen wird, ist es extrem wichtig, dass Sie immer ein Protokoll führen.
Hier geht es aber immer nur um die Arbeitstage und nicht die abgelegten Arbeitsstunden!

Deshalb unser Tipp:

Verhandeln Sie bereits am Anfang so, dass Sie zwar täglich arbeiten, aber mit geringer Stundenanzahl. So stehen Ihnen zum Ende des Jahres mehr Urlaub zu!

Arbeitet jemand nur 2 Mal in der Woche, hat er in einem Jahr 8 Tage Urlaubsanspruch.
Bei 3 Arbeitstagen in einer Woche, dürfen Sie 12 Tage Urlaub nehmen.
Bei einer Woche mit 5 Arbeitstage, sind einem Minijobber 20 Tage Urlaub gewährt.
Arbeitet ein Minijobber aber 6 Tage die Woche, das heißt von Montag bis zum Samstag, stehen ihm im Jahr mindestens 24 Werktage zu (ohne Feier -und Sonntage).

Kein Ausschluss des Urlaubsanspruchs

Auch ohne einen schriftlichen Arbeitsvertrag, kann ein Arbeitgeber den Urlaubsanspruch nicht kürzen oder gar ausschließen. Doch nur in den seltensten Fällen werden keine Arbeitsverträge mehr geschlossen. Aber keine Sorge, denn auch die Unterlagen zur Lohnabrechnung können als Nachweis dienen, dass Sie für ein Unternehmen als Arbeiter tätig waren. So brauchen Sie keine Sorge haben, ohne einen schriftlichen Arbeitsvertrag keinen Urlaub einreichen zu können.

Haben Sie aber einen Arbeitsvertrag und steht in diesem, dass Ihnen kein Urlaub gewährt wird, ist diese Klausel ungültig und unwirksam. Sie entfaltet keine rechtliche Bindung! Also lassen Sie sich nicht täuschen!  Die Unwirksamkeit einer solchen Klausel ergibt sich aus §13 Bundesurlaubsgesetz.
Denn auch wenn Sie „nur“ ein Minijobber sind, haben sie immer die gleichen Schutzmechanismen wie andere Arbeitnehmer. Und dazu gehört auch die Gewährung von Urlaub.

Fazit: Auch geringfügige Arbeit lässt Urlaub zu!

Es ist äußerst wichtig, dass Sie Ihre Rechte immer klar äußern, da viele Arbeitgeber bei geringfügiger Beschäftigung in die Verlockung geraten, Ihre Arbeitskräfte auszunutzen.
Deshalb reichen Sie immer vorzeitig Ihre Wünsche ein, um das Gespräch zum Chef zu suchen.
Weigert dieser sich, haben Sie sogar in einigen Fällen das Recht auf Schadensersatz. Doch soweit sollte man es nicht kommen lassen. Deshalb ist es Ihre Notwendigkeit, dass die frühzeitig einen Antrag auf Urlaub stellen.

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