Startseite » Arbeitsrecht » Wann muss man ein Nebengewerbe anmelden?
Arbeitsrecht

Wann muss man ein Nebengewerbe anmelden?

Das Nebengewerbe ist eine lukrative Möglichkeit, sich neben seinen Hauptberuf etwas Geld dazu zu verdienen. Oder es bietet die Gelegenheit, sein Hobby zum Beruf zu machen. Jedoch gibt es auch hier gewisse Punkte, die beachtet werden müssen.

Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Unterschieden wird zwischen zwei Gruppen in Deutschland, nämlich die Freiberufler und die Gewerbetreiber.
Künstler, Ärzte und Rechtsanwälte zählen zu den Freiberuflern und müssen somit kein Gewerbe anmelden. Sie geben lediglich beim Finanzamt ihre Tätigkeit an und füllen darauf hin einen Erfassungsbogen aus. Des weiteren entfällt für sie die Pflichtmitgliedschaft zur entsprechenden Kammer (zum Beispiel Handels- und Industriekammer).
Personen die in anderen Bereichen ein Nebengewerbe anmelden wollen, müssen dies unverzüglich erledigen, man geht von 14 Tagen nach Beginn der Tätigkeit als maximalen Zeitraum für die Anmeldung aus. Die Anmeldung erfolgt in der Regel schriftlich, kann aber auch telefonisch oder in einigen Gebieten sogar online abgeschlossen werden, dabei entsteht eine Gebühr von 20€.
Im Anmeldeformular wird angegeben, ob es sich um ein Haupt- oder Nebengewerbe handelt und ebenfalls im welchen Tätigkeitsbereich man tätig sein wird. Diese Informationen werden danach an das Finanzamt und die jeweilige Kammer weitergeleitet.
Sobald ein Nebengewerbe als Gewerbetreiber angemeldet wurde, ist man zum Beitritt in eine Handels- oder Industriekammer verpflichtet. Hierbei entsteht eine Gebühr von 120€.

Ab einen Gewinn von 24.500€ im Jahr müssen Steuern gezahlt werden. Dabei ist es egal, ob es sich um das Haupt- oder Nebengewerbe handelt.

Was ist der Unterschied zwischen einem Haupt- und einem Nebengewerbe?

Ein Hauptgewerbe ist mehr als nur eine nebenberufliche Tätigkeit. Um diesen Status zu erreichen, muss der Gewerbetreibende den Großteil seiner Zeit in sein Gewerbe investieren, also mehr als 20 Stunden in einer Woche. Auch muss sein Gehalt als Selbstständiger sein Angestelltengehalt übersteigen. Ebenfalls muss er mehr als einen geringfügig beschäftigten Mitarbeiter mit Arbeit versorgen und diesen auch bezahlen. Ein Hauptgewerbe zu gründen, erfordert allgemein ein hohes organisatorisches Talent, da nicht nur die Unternehmungsführung, sondern auch die allgemeinen Geschäftsprozesse kontrolliert und durchgeführt werden müssen.
Ein Nebengewerbe darf nicht hauptberuflich oder voll zeitlich ausgeführt werden. Diese Einschätzung obliegt jedoch allein der Krankenversicherung, da diese prüft, ob die Tätigkeit weiterhin durch den Hauptarbeitgeber versichert werden kann.
Der Hauptarbeitgeber hat auch die bereits erwähnte Möglichkeit, ein Nebengewerbe zu verhindern, wenn ein Interessenkonflikt oder eine Konkurrenz zwischen Arbeit und Nebengewerbe entsteht. Diese Möglichkeit bietet sich allerdings auch, wenn die Arbeitszeit von Haupt-  und Nebenjob mehr als 8 Stunden pro Tag überschreitet, eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden nicht eingehalten werden kann oder Arbeit ohne Ausgleich an Sonn- und Feiertagen stattfindet.

Nebengewerbe: Wann ist die Grenze zum Hauptgewerbe überschritten?

Sobald der Gewerbetreibende mehr als 20 Stunden die Woche für sein Nebengewerbe aufbringt, sich finanziell allein vom Nebengewerbe versorgen kann und die Einnahmen von seiner Hauptarbeit nicht mehr nötig hat und einen eigenen Angestellten hat, wird aus dem Nebengewerbe ein Hauptgewerbe.
Sobald diese Grenze zwischen Haupt- und Nebengewerbe überschritten wurde, muss damit gerechnet werden, dass im schlimmsten Fall die Krankenversicherungsbeiträge rückwirkend erstattet werden müssen.
Da es äußerst schwierig ist, die Arbeitszeit eines Selbstständigen zu überwachen, werden von der Krankenversicherung die Steuerbescheide und Steuererklärung eingeholt. Mit denen wird verglichen, ob die wirtschaftlichen Einnahmen des Nebengewerbes die der Hauptarbeit überschreiten.

Nebengewerbe als Angestellter anmelden – Was ist zu beachten?

Es ist zu jeder Zeit möglich, als Angestellter ein Nebengewerbe anzumelden. Die einzigen Voraussetzungen sind, dass kein Konflikt mit dem Arbeitgeber hervorgerufen werden darf und die geschuldete Arbeitsleitung nach wie vor erbracht wird. Dies bedeutet auch, dass der Angestellte aufgrund seines Nebengewerbes nicht ungewöhnlich erschöpft oder müde sein darf, auch dürfen keine Mittel des Arbeitgebers genutzt werden.

Angestellte, die in Teilzeit arbeiten, sollten vorher ihren Status feststellen lassen, da aufgrund ihrer kurzen wöchentlichen Arbeitszeit die Einnahmen dementsprechend niedrig ausfallen und somit Beiträge an die Krankenversicherung entrichten müssten.

Fazit

Sollte mit dem Gedanken gespielt werden, ein Nebengewerbe zu gründen, so muss sich vorher unbedingt mit dem Arbeitgeber in Verbindung gesetzt werden. Ein entstehendes Konkurrenzverhältnis oder ein Interessenkonflikt sind zu vermeiden. Ebenfalls sollte man sich bewusst sein, welche Grenzen nicht überschritten werden dürfen, da sonst aus dem Nebengewerbe ein Hauptgewerbe entstehen könnte, was mit Rückzahlungen an die Krankenversicherung verbunden ist.
Ein Nebengewerbe stellt eine zusätzliche Einkommensquelle dar, welche allerdings nicht die Einnahmen aus dem Hauptarbeitsverhältnis übersteigen darf. Ebenfalls darf es in keiner Weise die Erbringung der geforderten Leistungen im Hauptarbeitsverhältnis beeinflussen.

5/5 - (8 votes)

Über den Autor

Ulrike Schmidt

Hinter einer persönlichen und kompetenten Beratung steht in erster Linie ein Mensch mit allen seinen Facetten. Mit einer Mischung aus Persönlichkeit, Charakter und Know-how setze ich mich für Ihre Rechte ein.

Kommentar hinzufügen

Kommentar schreiben

Rechtsgebiete

Video des Tages

Rechtschutzversicherung jetzt Angebot anfragen

ARAG 300x200 - Wann muss man ein Nebengewerbe anmelden?

Send this to a friend