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Arbeitsrecht

Anspruch auf Arbeitspausen – die wichtigsten Fakten

© Robert Kneschke / Fotolia

Es ist bekannt, dass während der Arbeitszeit jeder Arbeitnehmer hin und wieder kurze Pausen einlegt. Pausen dienen zur Entspannung oder zur Nahrungsaufnahme. In dieser Zeit ist der Arbeitnehmer befreit von den Verpflichtungen, die die Arbeit betreffen. Ohne Arbeitspausen könnte sich kein Arbeitnehmer dauerhaft konzentrieren oder eine gute Leistung erbringen. Diese kurze Auszeit ist demzufolge sehr wichtig, um effektiv arbeiten zu können. Doch wann hat man als Arbeitnehmer einen Anspruch auf Arbeitspausen? Ist man als Arbeitnehmer überhaupt verpflichtet, Pausen zu machen? Werden Arbeitspausen vergütet? Wir beantworten alle wichtigen Fragen!

Was sind Arbeitspausen und warum gibt es diese?

Arbeitspausen sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Diese bleiben auch durch einen Arbeitsvertrag unverändert. Der Arbeitgeber hat nämlich die Pflicht, seinen Arbeitnehmern Pausen zu gönnen. Arbeitspausen sind spezielle Zeiten für eine kurze Unterbrechung der Arbeit. Diese sind wichtig, um sich für einen Moment entspannen zu können. Außerdem können in diesen Zeiten Mahlzeiten zu sich genommen werden. Arbeitspausen sollten unbedingt zur Erholung genutzt werden. Denn durch Erholung werden schlechte Arbeitsleistungen und verschiedene Krankheiten vermieden, die wegen Stress verursacht werden. Arbeitspausen haben also das Ziel, die Arbeitnehmer vor Überforderung zu schützen. Zudem dienen die Arbeitspausen auch der Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters. Während der Arbeitspausen sollte keine Arbeit erbracht werden. Die Arbeitnehmer sind also frei von jeglichen Verpflichtungen, die die Arbeit betreffen. Die Arbeitspausen gehören nicht zur Arbeitszeit.

Wann hat man Anspruch auf Arbeitspausen?

Beträgt die Arbeitszeit mindestens sechs Stunden, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Arbeitspausen. Die gesetzlichen Mindestzeiten für Arbeitspausen sind in § 4 ArbZG geregelt. Beträgt die Arbeitszeit sechs bis neun Stunden, muss die vorgeschriebene Pause mindestens dreißig Minuten dauern. Beträgt die Arbeitszeit aber mehr als neun Stunden, muss die vorgeschriebene Pause mindestens fünfundvierzig Minuten dauern.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Pausen aufzuteilen. Jede Pause beträgt dann fünfzehn Minuten. Kürzer darf eine Pause nicht sein.

Wer legt Arbeitspausen fest? Werden Pausenzeiten vom Arbeitgeber bezahlt?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitspausen im Voraus festzulegen. Er muss also einen zeitlichen Rahmen bestimmen, in dem ein Mitarbeiter sich eine Pause gönnen kann. Nur dieser zeitliche Rahmen für eine Pause sollte von dem Arbeitnehmer genutzt werden. Der Arbeitgeber entscheidet also, wann die Mitarbeiter eine Pause machen dürfen. Der Arbeitnehmer kann Pausen also nicht nach seinem persönlichen Bedarf einteilen. Die Festlegung der Pausen ist die Aufgabe des Arbeitgebers. Dadurch soll verhindert werden, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu sehr mit Arbeit belastet und der Arbeitnehmer demzufolge keine Pausen machen kann. Jedoch muss der Arbeitgeber trotzdem die gesetzlichen Mindestzeiten nach § 4 ArbZG beachten. Diese sollten eingehalten werden. Natürlich kann der Arbeitgeber auch längere Pausen anbieten, wenn es notwendig ist. Jedoch muss der Arbeitgeber beachten, dass die Arbeitspausen auch trotzdem sinnvoll sind und nicht viel zu lang sind.

Die Pausenzeiten werden nicht vom Arbeitgeber bezahlt. Diese stellen nämlich keine Arbeitszeit dar. Die Pausenzeit wird von der Arbeitszeit in der Regel abgezogen. Jedoch kann im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden, dass eine Bezahlung der Arbeitspausen doch noch erfolgt. Übrigens stellt der Gang zur Toilette keine Pausenzeit dar, sondern eine Arbeitsunterbrechung, die auch zulässig ist. Eine Kürzung des Gehalts erfolgt deswegen nicht.

Muss man als Arbeitnehmer Pausen machen?

Diese Frage ist zu bejahen. Pausen spielen eine große Rolle, weil sie genauso relevant wie die Arbeit selbst sind. Denn Arbeit ohne Pause kann zu großen Gefahren führen. Deswegen sollten Pausen gemacht werden, um seine eigene Gesundheit zu schonen und zudem auch weiterhin leistungsfähig zu sein. Der Arbeitgeber ist zudem auch verpflichtet, die Einhaltung der Arbeitspausen zu kontrollieren. Sonst liegt ein Verstoß vor. Das kann im Endeffekt mit Bußgeld geahndet werden. In einigen Fällen können diese Verstöße auch als Straftaten verfolgt werden. Falls die Arbeitszeit aber weniger als sechs Stunden beträgt, ist man nicht verpflichtet, eine Pause einzulegen.

Darf der Arbeitgeber feste Arbeitspausen oder nur die tatsächlich genommenen Pausenzeiten abziehen?

Wurden Pausenzeiten durch den Arbeitgeber nicht konkret im Voraus bestimmt, darf nicht einfach ein Abzug einer bestimmten Pausenzeit von der Arbeitszeit erfolgen. In der Regel werden Pausenzeiten aber vorher geregelt. Die Arbeitnehmer sind auch demzufolge verpflichtet, Pausen in dieser Zeit zu machen. Diese festgelegten Pausenzeiten zählen dann nicht zur Arbeitszeit.

Raucherpause: Besteht ein gesetzlicher Anspruch?

Ein solcher Anspruch besteht nicht. Die Raucherpause ist keine zulässige oder notwendige Arbeitsunterbrechung, anders als der Gang zur Toilette. Gesetzlich geregelt ist es zwar, dass nach sechs Stunden Arbeit eine Pause erfolgen soll. Jedoch besteht kein Anspruch, der darüber hinausgeht. Das Rauchen außerhalb der festgelegten Pausenzeiten kann also verboten werden. Tarifvertraglich können aber sog. Kurzzeitpausen vereinbart werden. In diesen Kurzzeitpausen kann dann geraucht werden.

Fazit

Für die Erbringung von guten Leistungen sind Arbeitspausen die Voraussetzung. Wann und wie oft eine Pause gemacht werden kann, ergibt sich aus § 4 ArbZG. Mindestens dreißig Minuten sind für eine Pause bei mindestens sechs Stunden Arbeit vorgesehen. Bei neun Stunden Arbeit sind sogar fünfundvierzig Minuten Pause vorgesehen. Die Arbeitgeber entscheiden, wann sich die Mitarbeiter die Auszeit nehmen können. Die Einhaltung der Pausen ist vom Arbeitgeber zu kontrollieren.

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