Startseite » Arbeitsrecht » Wochenendtag: Samstag – ein Werktag?!
Arbeitsrecht

Wochenendtag: Samstag – ein Werktag?!

© magele-picture / Fotolia

Ist der Samstag ein Werktag? – Die äußerste Mehrheit an Menschen in Deutschland arbeitet von Montag bis Freitag. Da liegt der Schluss eigentlich nahe, dass es sich dann bei den Tagen von Montag bis Freitag um Werktage handelt, im Umkehrschluss Samstag und Sonntag keine Werktage sind. Doch wie sieht das eigentlich aus der rechtlichen Perspektive aus? Wir klären auf.

Der Werktag – eine Frage der Geschichte

Wer nach einem Grund sucht, warum der Samstag auch als Werktag gelten könne, wird in der Geschichte fündig. Denn noch bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts war es – seit Menschen gedenken – völlig üblich, auch Samstags zu arbeiten. Der Luxus, an zwei Tagen in der Woche nicht arbeiten zu müssen, ist dem Wohlstand der letzten drei Generationen geschuldet. Auch in der christlichen Tradition unserer Gesellschaft ist dies verankert: Sonntags wird geruht, doch an den übrigen sechs Tagen gilt: ora et labora.

Arbeitstage und Werktage sind nicht dasselbe!

Juristisch gesehen wird zwischen dem sogenannten Arbeitstag und dem Werktag unterschieden. Ersterer bezeichnet einen Tag, an dem tatsächlich gearbeitet wird. Werktage sind hingegen die Tage, an denen grundsätzlich ohne besondere gesetzliche Einschränkungen das Arbeiten zulässig ist. Solche Einschränkungen sind beispielsweise verbindliche Regelungen zu Ladenschluss- und Öffnungszeiten. Arbeitstage können also auch an Feier- oder Sonntagen sein, was vor Allem in der Gastronomie, dem Verkehrswesen und auch im Handel üblich ist. Werktage sind stets von Montag bis Samstag und dienen also zusammenfassend gesagt zur Abgrenzung zu Sonn- und Feiertagen, so der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 206/04). Diese richterliche Ansicht wird durch die gesetzliche Definition aus dem Bundesurlaubsgesetz untermauert.

„Werktage“ und Verkehrszeichen

Im Straßenverkehr ist der Zusatz „Werktags“ vielfach an Verkehrszeichen anzutreffen, darunter vor allem bei Parkschildern und Geschwindigkeitsbegrenzungen. Wer sich darauf beruft, er hätte den Samstag nicht für einen Werktag gehalten, läuft ins Leere. Das bestätigt auch das Oberlandesgericht Hamm (Az. Ss OWI 127/01) in einer Entscheidung. Hierbei machte es klar, dass auch heute noch der Samstag als Werktag gilt und eine Gleichsetzung mit dem Begriff Arbeitstag unzulässig sei.

Nicht umsonst ist an manchen Verkehrsschildern der Zusatz Mo.-Fr. angebracht, welcher im Umkehrschluss klarstellt, dass ein Zusatz mit „Werktags“ sich auch auf den Samstag erstreckt.

Ausnahme: Mietrecht

Im Mietrecht gilt der Samstag anders als in anderen gesetzlichen Regelungen freilich nicht als Werktag. Dies betrifft vor allem die Zahlungsfristen aus dem Mietverhältnis. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) besagt ausdrücklich, dass die Miete „zum dritten Werktag des Monats“ spätestens zu entrichten ist. Der Bundesgerichtshof stellte in einer Entscheidung eindeutig klar, dass hierbei Samstage nicht mitgezählt werden (Az. VIII ZR 291/09).

Nun kommt natürlich sofort die Frage auf: Warum? Der BGH sieht den Grund hierfür in der allgemein üblichsten Zahlungsweise der Miete, nämlich per Banküberweisung. Da Banken lediglich von Montag bis Freitag arbeiten oder zumindest lediglich von Montag bis Freitag Überweisungen zu bearbeiten haben, wird der Mieter als mögliches Opfer unverschuldeter verspäteter Zahlungen in den Augen der Rechtsprechung als besonders schutzwürdig eingestuft (wie oben: Az. VIII ZR 291/09).

Diese Auslegung nach ständiger Rechtsprechung betrifft allerdings nur die Zahlungsfristen im Mietverhältnis. Im Falle von Kündigungsfristen gelten nach wie vor die üblichen Bestimmungen, die den Samstag als Werktag ansehen (Az. VIII 206/04).

Fazit

Grundsätzlich ist entgegen des umgangssprachlichen Gebrauchs der Samstag mit Ausnahme des Mietrechts aus rechtsprechender und gesetzlicher Sicht als Werktag anzusehen, da der Begriff des Werktags zur Abgrenzung zu Sonn- und Feiertagen dient.

4/5 - (3 votes)

Über den Autor

EXPERTEHILFT

Sie haben ein Rechtsproblem? Schildern Sie uns mit nur wenigen Klicks schnell und einfach Ihr Rechtsproblem. Anschließend prüfen unsere Experten Ihren Sachverhalt und melden sich zeitnah bei Ihnen. Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein, keine verstecken Kosten. Dieser Service ist für Sie kostenfrei.

Kommentar hinzufügen

Kommentar schreiben

Rechtsgebiete

Video des Tages

Rechtschutzversicherung jetzt Angebot anfragen

ARAG 300x200 - Wochenendtag: Samstag – ein Werktag?!

Send this to a friend