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Hitze am Arbeitsplatz – das sollten Sie wissen!

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Lange musste man auf den Sommer warten und nun ist er endlich da. Heiße Temperaturen und Sonne pur, sodass man schon beim Nichtstun im Sitzen schwitzt und die Aufmerksamkeit sowie Leistungsfähigkeit deutlich absinkt.
Man darf aber nicht vergessen, dass auch Arbeitsschutzregeln bestimmte Vorschriften für Hitzetage beinhalten.

Hitze am Arbeitsplatz ab 26 Grad im Raum

Jeder Arbeitgeber muss den Schutz seiner Angestellten gewährleisten und die Regeln des Arbeitsschutzes beachten. Dazu gehört für heiße Temperaturen besonders die Beachtung von Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sowie die Regeln der Arbeitsstättenverordnung.
In der ASR Nummer 4 ASR A 3.5 sind Vorschriften zur Raumtemperatur festgeschrieben.
Es darf nicht zu heiß aber ebenso nicht zu kalt sein.
Festgesetzt ist, dass 26 Grad Celsius als Obergrenze dient und nicht überstiegen werden darf. Dazu bedarf es gesonderten Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Jalousien, Markisen und Schutzverglasungen.
Alles klingt sehr einfach, doch es kommt häufig vor, dass der Arbeitgeber solche Sonnenschutzmaßnahmen außer Acht lässt und ihnen keine Beachtung schenkt. Die Ursache dafür sind häufig leider Kostengründe.

Steht das Gebäude ungünstig, können auch Temperaturen über 26 Grad schnell erreicht werden.
Erreicht die Raumtemperatur bereits die 26 Grad Celsius, müssen Arbeitgeber besondere Maßnahmen treffen, damit die Arbeitnehmer keine gesundheitlichen Schäden davontragen.
Sie müssen Maßnahmen treffen, die die Aufwärmung der Räume schon vorzeitig verhindern.

Nennenswert sind automatisierte Jalousien, die die Arbeitsräume auch außerhalb der Arbeitszeiten kühlhalten. Ebenso müssen Wärmequellen (z.B. Maschinen) automatisiert ausgeschalten werden.
Eine andere Möglichkeit besteht in der Änderung der Bekleidungsregeln im Rahmen des Zulässigen.

Was passiert ab 30 Grad am Arbeitsplatz

Erreichen die Temperaturen eine Grenze von 30 Grad Celsius wird aus dem Soll ein Muss. Arbeitgeber müssen die Sicherheitsvorkehrungen treffen, unabhängig von den anfallenden Kosten.
Erreicht die Raumtemperatur die 35 Grad Celsius Marke, so gilt der Raum zur Arbeitsausführung als ungeeignet. Unter solchen Temperaturen können Arbeitnehmer nicht zur Arbeit gezwungen werden.

Kann der Arbeitnehmer sich selbst hitzefrei geben?

Was passiert eigentlich, wenn der Chef keine Sonnenschutzmaßnahmen ergreift, obwohl er als Arbeitgeber zum Arbeitsschutz aller Beschäftigten streng dazu verpflichtet ist?
Im Prinzip ist es vorstellbar, sich selbst frei zu geben. Die Möglichkeit ergibt sich aus beidseitigen Verpflichtungen: der Arbeitgeber ist verpflichtet, für Schutz zu sorgen, während der Arbeitnehmer zur Arbeitsausführung verpflichtet ist. Scheiden die grundlegenden Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Arbeitserfüllung aus, ist auch eine Arbeitsverweigerung der Arbeitnehmer gerechtfertigt.
Allerdings ist die Grenze zur Verweigerung nicht deutlich festgesetzt.
Hier entscheiden Arbeitsgerichte je nach Einzelfall und Stärke der Verletzung der Arbeitsmaßnahmen.
Erfolg wird man aber auf alle Fälle haben, wenn die heißen Temperaturen über einen langen Zeitraum bestanden.

Arbeitsschutzüberprüfung ist eine staatliche Verpflichtung

Immer ratsam ist das Aufsuchen eines Arztes und die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung haben Arbeitnehmer immer die ersten Beweise zur Gesundheitsschädigung durch fehlende Sicherheitsvorkehrungen.
Wenn der Arbeitgeber oder der Betriebsrat nicht bereit sind, Sonnenschutzmaßnahmen zu treffen, können Sie auch die Arbeitsschutzbehörde kontaktieren, denn die Arbeitsschutzüberprüfung ist eine staatliche Verpflichtung. Die Einhaltung in den Betrieben muss ständig kontrolliert sowie gewährleistet sein.

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