Nachzug minderjähriger kinder zur Sorgeberechtigten ausländischen mutter
Hallo
Ich habe ein Aufenthalts titel wegen deutschem kind.
Momentan kann ich nicht arbeiten weil mein baby 7 monate alt ist.
Zusammen mit mir sind meine andere zwei Kinder 3 und 5 Jahre alt die nicht deuche sind eingereist ohne Visum ich mit D visum.
Kinder können frei in den EU Raum ohne Visum reisen wie sie aus Mazedonien kommen.
Also meine Frage ist können nun meine minderjährige kinder ein Aufenthalts recht bekommen ohne dass ich den unabhängigen Unterhalt bzw ihren Lebensunterhalt sichern kann und genügend Wohnraum für sie nachweisen kann.
Für Kinder von Asylberechtigten und von Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention, die entweder eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, besteht der Anspruch auf Nachzug bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist bei diesen Personengruppen ist auch möglich, selbst wenn weder der Lebensunterhalt gesichert noch ausreichender Wohnraum vorhanden ist.
Minderjährige, ledige Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, steht ein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis zu, wenn beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis besitzen.
Kindern, die im Bundesgebiet geboren sind, ist von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn die Mutter eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis besitzt.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.