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Kaufrecht

Was Sie bei Ebay Kleinanzeigen, Kleiderkreisel und Co beachten sollten.

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ACHTUNG: Bei Ebay Kleinanzeigen, Kleiderkreisel und Co: Früher war es doch so, dass alte oder nicht mehr genutzte Sachen an Freunde und Familie abgegeben oder in einem Kleidercontainer entsorgt wurden. Heutzutage wird daraus oft noch ein Geschäft gemacht. Der Markt der Tausch- und Verkaufsbörsen ist schier unendlich und er bietet fast jedem die Chance, aus Gebrauchtem noch bares Geld zu machen. Besonders junge Menschen nutzen solche Seiten, um sich nebenbei Geld dazu zuverdienen oder günstiger Produkte zu erhalten. Doch über die rechtlichen Hintergründe sind dabei die Wenigsten informiert. Was Sie beim Kauf und Verkauf über Onlineportale wissen sollten, erfahren Sie hier bei Uns!

Muss man den gekauften Artikel immer nehmen und bezahlen?

Wer bei Kleiderkreisel und Co nach Sachen stöbert, kommt schnell in den Versuch, bei einem Artikel auf kaufen zu klicken. Doch was ist, wenn der Verkäufer erst später auf den Kauf reagiert und man vielleicht in der Zwischenzeit noch etwas Besseres gefunden hat oder gar kein Interesse mehr am Artikel hat?

Wenn man auf einer Verkaufs- oder Tauschbörse im Internet auf kaufen klickt, dann geht man mit dem Verkäufer einen Vertrag ein und bestätigt dem Käufer die Annahme seines Angebots, wodurch ein Kaufvertrag zustande kommt.  Man ist somit also grundsätzlich nach §433 Abs. 2 BGB verpflichtet, die Sache abzunehmen und zu bezahlen.

Anders ist es aber, wenn Sie den Artikel nicht von einer privaten Person, sondern von einem gewerblichen Anbieter kaufen. Hier haben Sie einen Anspruch auf Widerruf.

Gehen Sie also nicht leichtsinnig bei Internetkäufen vor und versuchen Sie immer, den Überblick über bereits angefragte und gekaufte Artikel zu behalten.

Was ist, wenn der Verkäufer oder der Artikel plötzlich nach meiner Kaufbestätigung gelöscht wurde?

Kam bereits ein Kaufvertrag vor der Löschung des Benutzers oder des Artikels zu Stande, so ist dieser auch wirksam. Seien Sie aber bei der Bezahlung des Artikels vorsichtig. Sollte Ihnen der Verkäufer unseriös vorkommen, behalten Sie Ihr Geld lieber erst einmal bei sich.

Nach einen Kauf wird die Ware nicht geliefert

Der Verkäufer ist nach §433 Abs. 1 BGB verpflichtet, Ihnen die Ware sach- und rechtsmangelfrei zu übergeben. Das bedeutet, dass der Artikel in einwandfreiem Zustand und funktionsfähig sein muss. Außerdem darf kein Dritter Rechte an der Sache haben (man darf also nichts verkaufen, was einem nicht selber gehört!). Verstößt der Verkäufer gegen diese Pflichten oder versendet den Artikel aus anderen Gründen nicht an Sie, dann haben Sie das Recht, dem Verkäufer eine Frist zu setzen, bis wann Sie die Ware spätestens erhalten wollen. Andernfalls können Sie ihr Geld zurückverlangen und sogar Schadensersatz geltend machen, falls für den Nichterhalt der Ware erhöhte Kosten anfielen (Sie mussten z.B. einen teureren Ersatzartikel erwerben).  Es besteht sogar die Möglichkeit, auf Herausgabe der Sache zu klagen.

Wer zahlt, wenn die Ware beim Versand verloren geht?

Bei privaten Käufen werden Kosten und Verantwortung nach §447 Abs.1 BGB vom Käufer getragen. Passieren also Schäden an der Ware oder geht Sie verloren, hat der Käufer kein Recht, Geld zurückzubekommen oder Anspruch auf Neulieferung der Ware.

Tipp: Wählen Sie immer eine versicherte Versandvariante, um zu wissen, ob der Artikel auch wirklich abgeschickt wurde und bei Verlust eventuell Schadensersatz vom Transportunternehmen verlangen zu können.

Anders ist es bei gewerblichen Käufen. Hier hat immer der Verkäufer nach §474 Abs. 2 BGB das Risiko zu tragen, da es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.

Bei Verlust der Ware hat der Käufer Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Bei beschädigter Ware kann man die Annahme dieser verweigern oder eine Verbesserung der Ware verlangen.

Hier ist es egal, ob der Versand versichert war oder nicht!

Was ist, wenn die Ware anders als beschrieben ist oder Mängel aufweist?

Weicht die Ware von der Artikelbeschreibung ab oder weist sie Mängel auf, die vorher nicht angegeben wurden, dann hat der Käufer Anspruch auf Gewährleistung. Entspricht die Ware nicht der Beschreibung, gilt dies sogar bei privaten Verkäufern, die auf ihrer Seite angeben „Kauf ohne Gewährleistung“. Dann haben Sie das Recht auf Nacherfüllung, Schadensersatz, bzw. Minderung des Kaufpreises oder auch Rücktritt vom Kaufvertrag. Bei Gewährleistung gilt in der Regel eine Frist von 1 Jahr bei gebrauchten Artikeln und 2 Jahren bei neuen Artikeln.

Fazit

Seien also immer vorsichtig und nicht naiv beim Onlinekauf und denken Sie an ihre Rechte als Käufer und Verkäufer!

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