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Auto–Leasing: Was ist rechtlich zu beachten!

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Auto–Leasen statt kaufen und so Geld sparen?! Durch günstige Angebote kommen immer mehr Menschen auf die Idee, ihr Traumauto zu leasen, anstatt zu kaufen. Was es dabei aber zu beachten gilt, erfahren Sie bei uns!

Wer hat die Recht am geleasten Auto?

Eigentümer des Leasingautos bleibt die ganze Zeit das Unternehmen, welches das Auto zur Verfügung stellt. Man selber, als Leasingnehmer, hat somit nur Rechte zur Nutzung des Fahrzeugs, aber keine Verfügungsbefugnis und kann dies somit nicht weiter veräußern. Wer ein geleastes Auto weiter veräußern möchte, kann sich im schlimmsten Fall sogar strafbar machen!

Verlust oder Schaden am Leasingauto

Sollte es bei einem Leasingwagen zum Totalschaden des Autos kommen oder wurde es sogar gestohlen, dann muss man als Leasingnehmer umgehend den Leasinggeber, also den Eigentümer des Fahrzeuges, informieren. Für die entstandenen Kosten muss man als Leasingnehmer in der Regel nur dann aufkommen, wenn man selbst verantwortlich oder zumindest mit verantwortlich für den entstandenen Schaden am Auto oder dem Diebstahl ist.

Ein Unfall oder Totalschaden hat so auch immer negative Folgen für den Leasingnehmer, auch wenn er nicht Besitzer des Fahrzeuges ist. So kann es sein, dass der Leasingnehmer nach frühzeitiger Beendigung des Vertrages Gebühren oder Schadensersatz an den Leasinggeber zahlen muss, weil er nun nicht mehr die vereinbarten Raten für die komplette Dauer zahlen kann.

Kommt man aus dem Leasingvertrag auch eher raus?

Grundsätzlich kann man als Leasingnehmer nicht einfach eher den Vertrag kündigen. Wäre dies der Fall, würden die meisten Leasingunternehmen pleitegehen. Der Leasingnehmer muss Raten an das Unternehmen bezahlen, welche je nach Leasinglaufzeit berechnet werden (in der Regel sind die Raten je länger man ein Auto least auch umso günstiger). Wenn man also den Vertrag eher beenden würde, zahlt man auch weniger Raten.

Ausnahme:

  • Auto wurde gestohlen oder hat Totalschaden, zusätzliche Gebühren oder Schadensersatzzahlung an Leasinggeber
  • Kündigungsrecht im Leasingvertrag: Möchte man sicherheitshalber die Möglichkeit haben, doch eher zu kündigen, dann sollte man den Leasinggeber fragen, ob es möglich wäre, ein Kündigungsrecht in den Vertrag hineinzunehmen. Hier kann man dann vereinbaren, unter welchen Vorraussetzungen man eher kündigen kann.

Darf man einenLeasingwagen an Dritte weitergeben

Möchte man als Leasingnehmer aus irgendeinem Grund aus dem Leasingvertrag heraus und das Auto samt Vertrag an einen Dritten übergeben, muss man sich dafür immer die Zustimmung des Leasinggebers holen. Das Gesetz sieht es für gewöhnlich nicht vor, dass beim Mieten (Leasing ist eine Sonderform der Miete) ein Dritter dazukommt. Nicht alle Leasingunternehmen geben ihre Zustimmung zur Übernahme des Leasingvertrages durch eine dritte Person. Weiterhin können bei Übergabe des Vertrages an einen neuen Leasingnehmer für den ursprünglichen Leasingnehmer Gebühren anfallen.

Fazit:

Auch wenn die Angebote der Autohäuser sehr verlockend sind, sollte man es sich genau überlegen, ob man ein Auto leasen will. Die langfristigen Verpflichtungen, die ein Leasingvertrag mit sich bringt, schrecken viele Interessenten ab. Man bindet sich über Jahre und muss die vereinbarten Raten zahlen, egal, ob sich beruflich bzw. finanziell etwas verändert hat.

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