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Verkehrsrecht

Zebrastreifen – Unbekannte malen ihren eigenen Fußgängerüberweg

@ eyetronic / Fotolia

An vielen Stellen im Straßenverkehr wünscht man sich manchmal einen Zebrastreifen. Manchmal muss man zu lange auf die vorbeifahrenden Autos warten und manchmal hat man sogar aufgrund schneller Wagen Angst um die eigene Sicherheit. Gerade in der Nähe von Schulen oder Kindergärten ist die Verkehrslage für Kinder oft gefährlich. Die zuständigen Verkehrsbehörden handeln nicht – Was kann man tun? Man könnte einen eigenen Zebrastreifen auf die Fahrbahn malen!

Dieser Fall ist in Deutschland in jüngster Vergangenheit so geschehen. Mit einem Farbroller haben die Täter vermutlich über Nacht einen Zebrastreifen auf die Fahrbahn gemalt. Anscheinend wollten die Täter damit den Bereich um eine angrenzende Schule und den Kindergarten sicherer machen. Dieser Versuch ist jedoch nach hinten losgegangen. Die Täter haben die Verkehrslage nicht nur um einiges unübersichtlicher und gefährlicher gemacht, sie haben sich auch strafbar gemacht. Der dazugehörige Straftatbestand heißt „Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“.

Auf Grundlage dieses Falls sollen nun folgende Fragen geklärt werden: Was genau ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr? Welchen Zweck sollen Zebrastreifen erfüllen? Welche Folgen hat das Aufmalen eines Zebrastreifens?

Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr – was bedeutet das?

Gemäß §315b des Strafgesetzbuches ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr dadurch gegeben, indem man die Sicherheit des Verkehrs beeinträchtigt. Handlungen, wie beispielsweise die Zerstörung von Anlagen oder Fahrzeugen, die Bereitung von Hindernissen oder ähnlich gefährliche Eingriffe stellen einen solchen Eingriff dar.

Die Straße fällt unter den Begriff der Verkehrsanlage. Durch die Beschädigung der Straße in jeglicher Form ist der Tatbestand des §315b StGB erfüllt. Die Bemalung der Straße, beispielsweise wie in dem vorliegenden Fall, mit einem Zebrastreifen, fällt insbesondere in den Tatbestand des §315b. In diesem Zusammenhang bedeutet ein Eingriff in den Straßenverkehr nicht nur die Beschädigung der Verkehrsanlage, sondern vor allem die Gefährdung von Leib und Leben eines anderen Menschen, die durch Irritationen des gemalten Zebrastreifens entstehen.

Wo werden Zebrastreifen eigentlich eingesetzt?

An dieser Stelle lohnt sich ein Einblick in die Entwicklung und die Entstehung eines Zebrastreifens. Das Verständnis für diese Art von Verkehrsregulierung sollte danach deutlich werden.

Offiziell werden Zebrastreifen Fußgängerüberwege genannt. Fußgängerübergänge können Statistiken zufolge eine ähnlich hohe Sicherheit gewährleisten wie Ampelanlagen. Dazu müssen sie jedoch hinreichend gekennzeichnet und frei von geparkten Autos sein. Außerdem ist eine mäßige Geschwindigkeit der fahrenden Autos im Zebrastreifenbereich entscheidend. Aufgrund der hohen Sicherheit, die durch die Zebrastreifen gewährleistet wird, findet man sie häufig in Bereichen in denen viele Fußgänger die Straße überqueren, das Verkehrsaufkommen jedoch nicht so hoch ist, dass sich eine Ampelanlage lohnen würde. Schul- und Kindergartenbereiche sind ein klassisches Beispiel für Zebratreifen.

Zuständig für die Entwicklung von Zebrastreifen sind die Straßenverkehrsämter in Deutschland. Sie bestimmen, an welchen Stellen Zebrastreifen am sinnvollsten sind.

Welche Strafen drohen, wenn man eigenmächtig einen Zebrastreifen aufmalt?

Im zugrundeliegenden Fall haben die Täter mit einem Farbroller einen Zebrastreifen auf die Fahrbahn gemalt. Dieser Sachverhalt erfüllt den Tatbestand des §315b des Strafgesetzbuches. Doch welche Folgen hat ein schwerer Eingriff in den Straßenverkehr? Laut Gesetz wird ein solcher Eingriff mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Dabei ist es unerheblich, ob die Täter die Verkehrssituation nach eigener Auffassung eigentlich verbessern wollten.

Fazit

Sich in die Planung und Konstruktion von Verkehrsanlagen einzumischen ist keine gute Idee! Die Entwicklung einer sicheren Straße, auf der die Bedürfnisse von Fußgängern und Autofahrern gleichermaßen berücksichtigt werden, ist schwerer als man glaubt. Selbst wenn man meint, dass ein Zebrastreifen in einem bestimmten Bereich die Verkehrslage beruhigen würde, so sollte man keineswegs selbst zum Pinsel greifen. Es ist nicht nur strafbar, sondern gefährdet auch alle Verkehrsteilnehmer, da der Zebrastreifen nicht richtig geplant ist. Bedarf es Ihrer Meinung nach einem Zebrastreifen an einem beliebigen Ort in ihrer Nachbarschaft, wenden Sie sich mit diesem Anliegen am besten an das zuständige Straßenverkehrsamt.

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