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Wer haftet bei einem Unfall mit dem Probewagen

© Daisy Daisy / Fotolia

Wer haftet bei einem Unfall während der Probefahrt – Für alle Kaufinteressenten ist die Probefahrt mit einem Wunschfahrzeug unerlässlich, bevor weitere Verhandlungen getroffen werden und der Kaufvertrag unterschrieben wird. Denn wie sonst, wenn nicht mit einer kleinen Spritztour auf der Autobahn, kann man herausfinden, ob das gute Stück den Interessen entspricht. Doch was passiert im Falle eines Unfalls und wer haftet dann dafür? Bei dieser rechtlichen Frage gibt es eine klar definierte Rechtslage.

Probewagen: Vor Beginn der Fahrt

Als allererstes ist es natürlich wichtig, dass man von einem Händler alle Informationen zu bestehenden Versicherungen erfährt. Er sollte Sie auch über die Haftung im Falle eines Unfalls aufklären.
Hier sollte klar die Linie gezogen werden, wer Schäden übernimmt und wer Prämien der Versicherung auf sich nimmt. Gibt es vorherige ausdrückliche Hinweise, dass keine Versicherung besteht, sollten Sie besonders aufpassen und lieber woanders Ausschau halten.

Die meisten Autohäuser und Händler haben aber ihre ausgestellten Autos vollkaskoversichert. Bei Eintritt eines Unfalls haftet aber die Versicherung eines Händlers nur in Fällen von leicht fahrlässigem Verhalten.  Die leichte Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn man die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt nur leicht außer Acht lässt (§ 276 Absatz 2 BGB).

Bei grober Fahrlässigkeit, beispielsweise die Trunkenheitsfahrt oder die Fahrt unter Drogeneinfluss, übernimmt die Versicherung keine Kosten und der Probefahrer muss alles selbst übernehmen.

Ihre Pflicht bei einer Probefahrt

Ihre Pflicht besteht darin, bei Probefahrten stets einen Händler darauf aufmerksam zu machen, dass er Sie über Haftungsfälle aufklärt. Nicht alle Händler kommen hier entgegen und überraschen dann im Falle eines Unfalls ihre potenziellen Käufer.

Deshalb sollte vor einer Probefahrt immer ein Formular ausgefüllt werden, in denen Versicherungsfragen im Voraus geklärt sind. Achten Sie besonders darauf, ob bereits vorhandene Schäden zu sehen sind. Besonders diese sind in dieses Protokoll zu notieren.

Somit stehen Sie definitiv auf der sicheren Seite.

Kann der Händler Selbstbeteiligung fordern?

Nein! Bei leichten Verstößen wird das in der Praxis nicht gemacht. Hier zahlt jeder Autohändler selbstständig seinen Eigenanteil.

Wie sieht es bei Gebrauchtwagen aus?

Im Vergleich zu einem Händler steht man bei Privatkäufen immer schlechter da. Kommt es zu einer Beschädigung, haften Sie unabhängig davon, ob eine Vollkaskoversicherung besteht. Sie können definitiv damit rechnen, dass eine Selbstbeteiligung sowie die Höherstufung auf Sie wartet.
Leider übernimmt hier auch keine private Haftpflichtversicherung.

Dauer einer Probefahrt

In aller Regel dauern Probefahrten um die 60 Minuten. In Einzelfällen darf man sogar ein oder zwei Tage das Auto ausleihen und Probe fahren. Achten Sie hier aber auf die zulässige Kilometeranzahl, sonst wird es für Sie teuer.

Darf während der Probefahrt mein Beifahrer fahren?

Haben Sie dies bereits im Gespräch vereinbart und wurde die zweite Person in die schriftliche Vereinbarung vermerkt, ist das kein Problem. Doch bei Unwissenheit des Händlers, können Sie im Fall eines Unfalls für Schäden, die Ihre Begleitung als Dritter verursacht hat, haften. Deshalb informieren Sie immer den Händler.

Unser Tipp für Sie:

Schauen Sie immer hin, worunter Sie Ihre Unterschrift setzen. Klären Sie vor der Fahrt ausdrücklich, wie die Haftung in Schadensfällen geregelt ist und achten Sie darauf, dass diese Verhandlungen schriftlich festgehalten werden. Natürlich nervt der Papierkram, doch so minimieren Sie das bestehende Risiko, für eventuelle Beschädigungen zu haften, die Sie nicht zu verschulden haben.

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